Beiträge von Turtle1972

    Die Chancen sind schlichtweg nicht abschätzbar, da jedes Jobcenter seine eigenen ermessenenslenkenden Weisungen für sowas haben und auch der Arbeitsmarkt regional genauso verschieden ist wie z. B. die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.


    Du solltest das in einem persönlichen Gespräch mit deinem Vermittler besprechen und je nachdem, was dir da gesagt wird, einen Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (dafür gibts Vordrucke) stellen oder nicht.


    Turtle

    Ich würde ein Land mit Schnappschildkröten empfehlen.


    Ansonsten verkneif dir bitte, mich um Tipps und Tricks anzugehen. Beleidigen und im selben Zug um Hilfe zu bitten, dir hätten deine Eltern mal öfter den Hintern versohlen und Benehmen beibringen sollen, dann wäre vielleicht was aus dir geworden.


    Turtle

    Ach, kleines Elchlein, natürlich weiß ich, worum es geht. Jedoch fürchte ich, dass du nicht genug Lohn bekommst, dass das überhaupt bei dir greift... Aber rätsel ruhig weiter. Ggf. kommst du ja drauf, bevor du in "Rente" gehst....


    Zu helfen ist dir ja eh nicht mehr.


    Turtle

    Wenn du schon nix im Hirn hast, dann halt doch einfach mal deine Klappe. Harald Thome hat damit gar nichts zu tun, denn ich habe einfach nur die fachlichen Hinweise zu § 11 verlinkt und die stehen zufällig auf dessen Homepage!


    Dass du jeden Thread mit "Ich habe ja keine Ahnung, frag doch mal Profis" zumüllen musst (nebst deinem anderen unsortierten und alle Anzeichen fortschreitender Verblödung zeigenden Schmonsens), ist schlichtweg unerträglich. Irgendwer schrieb gestern, dass das Niveau des Forums mehr als gelitten hat, seit du und der obdachlose Berliner hier zu Gange sind. Dem kann man ja nur zustimmen.


    Turtle

    Zitat

    dem wird dann nur im Zuflussmonat 130 EUR genomen, aber es bleiben wenigstens noch 670 EURO übrig.


    Das tut mir ja sooooooo leid, dich enttäuschen zu müssen, aber die unnütze Schildkröte kennt sich in den Gesetzen leider besser aus als ein doofer Elch:


    Zitat

    (3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html


    Deinem lieben Kollegen werden 6 Monate lang 133,33 Euro angerechnet...


    Turtle

    Sie ist bereits raus aus der BG, das Amt hat ja beschieden, dass sie ihren Bedarf selbst deckt. Damit gehört sie gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur BG.


    Außerdem kann sie als Azubis sowieso jederzeit ausziehen, da sit mit eigener Wohnung eh keinen Anspruch auf ALG 2 hätte. Im Übrigen auch nicht auf Wohngeld. Sie könnte BAB beantragen. Oder Bafög, je nachdem, was es für eine Ausbildung ist.


    Turtle

    Das Kind hat sogar 3850 Euro (3100 Euro + 750 Euro). Mit dem übersteigendem Vermögen ist jedoch nur das Kind ausgeschlossen, so dass sich die Ablehnung für den Rest der Familie nicht erklären lässt.


    Gibt es einen schriftlichen Ablehnungsbescheid? Wenn ja: bitte anonymisiert einstellen. Wenn nein: anfordern.


    Turtle

    Du kannst jederzeit auf ALG 2 verzichten. Jedoch wage ich es, zu bezweifeln, dass ihr Wohngeld bekommen werdet. Der pauschale Abzug der Wohngeldstelle vom Einkommen (m. W. n. irgendwas bei 20%) ist wesentlich geringer als der Freibetrag des Jobcenters, den es auf Erwerbstätigkeit gewährt, so dass regelmäßig bei Erwerbstätigen eine Ablehnung wegen übersteigenden Einkommens erfolgt. Also kurz: zuviel Einkommen für Wohngeld.


    Turtle

    Offensichtlich ist doch - wenn überhaupt - ein EEJ erst im Frühjahr 2012 angezeigt. Dann bist du aber schon wieder ein paar Monate arbeitslos. Von daher hat dir doch dein Vermittler die Chance gegeben, dich in den nächsten Monaten um Arbeit zu bemühen, dass dieser ungeliebte EEJ nicht eintritt.


    Die Sanktion 30/60/alles ist im Übrigen korrekt, denn diese gilt für die Verweigerung von Maßnahmen/Arbeit usw. und für Nichtantritt oder Aufgabe ohne wichtigen Grund. 10% ist die Sanktion bei einem Meldeversäumnis, also, wenn du einer Einladung nicht nachkommst.


    Wenn du die EV rückgängig machst, wird man dir eine neue vorlegen. Wenn du die nicht unterschreibst, kommt sie als Verwaltungsakt. Umgehen kannst du also gar nichts und die möglichen Pflichten, wie z. B. ein EEJ sind ja nunmal gesetzlich durchaus vorgeschrieben und damit weder Schikane noch sonstwas, d. h., dass du wahrscheinlich mit Widerspruch und Klage auch keinen Blumentopf gewinnen würdest.


    Turtle

    Allerdings beim ALG 2. Und die Beantragung müsste eigentlich im Rahmen der Mitwirkungspflicht mitgeteilt werden (es ist ja ein vorrangiger Anspruch), damit das Jobcenter Erstattung anmelden kann.


    Turtle