Offensichtlich ist doch - wenn überhaupt - ein EEJ erst im Frühjahr 2012 angezeigt. Dann bist du aber schon wieder ein paar Monate arbeitslos. Von daher hat dir doch dein Vermittler die Chance gegeben, dich in den nächsten Monaten um Arbeit zu bemühen, dass dieser ungeliebte EEJ nicht eintritt.
Die Sanktion 30/60/alles ist im Übrigen korrekt, denn diese gilt für die Verweigerung von Maßnahmen/Arbeit usw. und für Nichtantritt oder Aufgabe ohne wichtigen Grund. 10% ist die Sanktion bei einem Meldeversäumnis, also, wenn du einer Einladung nicht nachkommst.
Wenn du die EV rückgängig machst, wird man dir eine neue vorlegen. Wenn du die nicht unterschreibst, kommt sie als Verwaltungsakt. Umgehen kannst du also gar nichts und die möglichen Pflichten, wie z. B. ein EEJ sind ja nunmal gesetzlich durchaus vorgeschrieben und damit weder Schikane noch sonstwas, d. h., dass du wahrscheinlich mit Widerspruch und Klage auch keinen Blumentopf gewinnen würdest.
Turtle