Beiträge von Turtle1972

    Dann sind 231,26 Euro anrechenbar. Entspricht natürlich haargenau der Rückforderung, denn du hast ja ursprünglich 291 Euro bekommen, zustehend würden dir jedoch nur 59,74 Euro (291 Euro - 231,26 Euro).


    Was ist mit deinem Auszug? Wieso wurde der nicht genehmigt? Welche Gründe hattest du für den Auszug?


    Turtle

    Ich gehe davon aus, du bist ungenehmigt in eine Wohnung gezogen (dafür würde dein Regelsatz von 291 Euro sprechen, den es ja nur für Jugendliche ab 18 gibt, die zuhause wohnen oder eben ungenehmigt ausgezogen sind).


    Dann ist und bleibt dein Bedarf 291 Euro, Miete wird nicht berücksichtigt. Und dein Einkommen ist von den 291 Euro abzuziehen. Ohne das Bruttoeinkommen kann ich nicht errechnen, wieviel von den 414 Euro netto angerechnet werden kann.


    Turtle

    Wenn du deinen Lohn im Juli erhalten hast, dann wird dieser auch im Juli angerechnet und dann bist du wahrscheinlich überzahlt worden. Ob die Höhe der Rückforderung stimmt, kann man mit den mageren Angaben natürlich nicht sagen.


    Turtle

    Das ist so nicht ganz korrekt, da es die paar einmaligen Beihilfen, die es noch gibt, u. a. natürlich auch die für Erstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung usw. auch für Nichtleistungsbezieher gibt:


    Zitat

    Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html


    Turtle

    Was ist mit normalem Arbeitslosengeld? Du hast doch anscheinend schon über ein Jahr gearbeitet...


    Solltest du weder ALG 1 noch ALG 2 bekommen, musst du dich mit 23 Jahren übrigens freiwillig krankenversichern und deine Beiträge selbst bezahlen!


    Turtle

    Mein Gott, dann verzichte doch auf dein ALG 2, dann hast du mit den bösen Hochstaplern nichts mehr zu tun.. Nee, das möchtest du wohl auch nicht, gelle? Hauptsache Kohle einsacken. Und dann noch das Maul aufreißen. Sehr nett.


    Kohle einsacken und sich mit vergasten Juden vergleichen. Als Gott Hirn verteilt hat, hast du garantiert mit Dünnpfiff 3 Stunden auf dem Klo gesessen, du Volltrottel.


    Turtle

    Aber im Sozialkundeunterricht hast du bestimmt geschlafen, oder? Es gibt nunmal Gesetze in diesem Rechtsstaat und eines davon ist, dass Azubis kein ALG 2 bekommen (bzw. nur in ganz besonderen Ausnahmefällen). Das hat nichts damit zu tun, was die "Arge" (die es seit 1.1.2011 bereits gar nicht mehr gibt) NICHT WILL!!! Eine Behörde ist nunmal an die Gesetze gebunden. Wenn dir das also nicht gefällt, dann beschimpfe die gewählten Leute in Berlin. Und nicht die Behörden, die nur die Gesetze umsetzen MÜSSEN!


    Turtle

    Sag mal, geht es dir noch ganz danke?


    Wenn in deinem Beitrag keine Frage war, du nur Beschimpfungen von dir gegeben hast: zu was anderem, als dazu, FRUST ABZUBAUEN, hat denn dein Beitrag sonst gedient?!


    Wobei abzuwarten bleibt, wieso 2 Monate keine Miete geflossen ist. Da bin ich ja mal gespannt auf Montag Abend. Wer jetzt wirklich der Idioti/die Idioten ist/sind. Da nämlich die Leistungen zeitgleich rausgehen (Miete an Vermieter, Regelsatz an dich), kann es nämlich eigentlich gar nicht sein, dass der Regelsatz an dich ging, die Miete aber nicht an den Vermieter....


    Entweder hast du 2 Monate lang ALLES bekommen oder du hast 2 Monate GAR NICHTS bekommen.


    Turtle

    Und du meinst, mit solchen Äußerungen weiter zu kommen? Ausländer dürfen manchmal gar nicht arbeiten und Arbeitslose und "faule Ärsche", redest du da von dir? Du bist ja wohl selbst alo, sonst würdest du derzeit keine Maßnahme machen (oder besser: nicht machen und dafür u. U. sogar sanktioniert werden...).


    Schonmal darüber nachgedacht, dass Arbeitslosengeld eben nicht für alle da ist? Dass es für Azubis andere Förderleistungen gibt, wie eben Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe?!


    Warum bekommt sie kein Bafög? Das ist ja wohl die Frage, die geklärt werden muss.


    Turtle

    Wo hast du denn das schon "so oft" gesagt?!


    Zitat

    Ich rief bei der Maßnahme an und habe denen das erklärt das ich nicht kommen kann


    Zitat

    ich hatte direkt bei der maßnahme angerufen und bescheid gesagt,das ich nicht kommen kann


    Ich kann nur lesen, dass du bei der Maßnahme, also beim Maßnahmeträger angerufen hast. Von einem Telefongespräch mit deinem Vermittler beim Jobcenter kann ich nichts lesen.


    Turtle

    Mein obigen Fragen waren rhetorisch. Sie sollten dir klarmachen, dass du dem Jobcenter hättest Bescheid sagen müssen (deinem Vermittler) "Hallo, ich habe kein Geld mehr, wie soll ich zur Maßnahme kommen?" und nicht einfach nur beim Maßnahmeträger anrufen!


    Man wendet sich bei Problemen an dem, von dem die Kohle kommt. Und nicht an den, bei dem man untergebracht ist!


    Turtle

    Und es wäre der Maßnahmeträger, der dich sanktioniert? Oder es ist der Maßnahmeträger, der die Fahrkosten erstattet? Glaube ich doch nicht.


    Ergo geht man den an, von dem die Kohle kommt und die Gefahr der Sanktion droht. D. h.: Man kontaktiert seinen Vermittler und fragt, wie man jetzt zur Maßnahme kommen soll!


    Turtle

    Lt. dem anderen Thread wurde sie kürzlich arbeitslos. Wieso jedoch so schnell schon ALG 2 bewilligt ist (obwohl doch eigentlich der letzte Lohn zum Leben da ist): keine Ahnung.


    Jedenfalls ist es beim ALG 2 so, dass vom ALG 1 30 Euro Versicherungspauschale, ggf. vorhande Kfz-Versicherung und ggf. vorhandene Riesterrentenbeiträge (i. H. der Minimalgrenze, m. W. n. derzeit irgendwas bei 5 Euro monatlich) abgesetzt würden.


    Turtle

    Einkommen und Vermögen von Eltern/Eheleuten/Partnern werden zusammengenommen. Aber Kinder müssen ihr Vermögen und ihr Einkommen nicht für Geschwister und Eltern einsetzen.


    Zu allem Weiteren kann ich mich nicht äußern, dazu müsste ich den Bescheid incl. evlt. Berechnungsbögen sehen. Denn Rätselraten ins Blaue hinein bringt nichts.


    Turtle