Beiträge von Turtle1972

    Wenn der Anwalt nicht weiterkommt, dann gibt es nur 2 Möglichkeiten: a) er taugt nichts oder b) das Amt hat gute Gründe. Was von beidem jetzt bei dir greift: keine Ahnung.


    Jeder SB hat einen Vorgesetzten. Mach dir also mit der höheren Ebene einen Termin und kläre, wo die Probleme liegen.


    Turtle

    Wann bekamt ihr das Haus geschenkt? Vor oder während des ALG 2 Bezuges? Wieviel Personen seid ihr? 120 bis 130 qm sind für 4 Personen z. B. durchaus angemessen, da dürfte es keine Probleme geben.


    Turtle

    Was sagt denn der Vermieter dazu? Wenn er z. B. 500 Euro zu erhalten hat, aber jetzt vom Amt z. B. 1000 Euro bekommen hat, dann sollte er doch in der Lage sein, euch die fehlerhaft überwiesenen 500 Euro auszuzahlen?!


    Turtle

    Ja. Damit ist das hier:


    Zitat

    Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html


    gemeint.


    Da steht sinngemäß, dass Kindergeld nur in der Höhe Einkommen des Kindes ist, wie es dies zur Bedarfsdeckung braucht. Das Kindergeld, das den Bedarf des Kindes übersteigt, ist dann dem Kindergeldberechtigten (also dir) anzurechnen.


    Turtle

    Das hört sich ("neue und alte Kaution") so an, als wärest du dauernd am umziehen...


    Erzähle doch mal ein bisschen mehr, wieso du zum 1.1. umziehen musst, wie oft du schon umgezogen bist, ob du eine Zustimmung vom Amt zum Umzug hast usw...


    Turtle

    Jennie, soweit du bereit bist, eine mögliche Mietdifferenz selbst zu zahlen, mag deine Aussage ja korrekt sein. Wo aber liest du denn im Eingangsbeitrag des Fragestellers, dass er irgendwas zuzahlen will? Dass er keine Kaution braucht? Keine Umzugskosten? Er braucht ja auch Erstausstattung!!!


    Und wenn man solche Sachen benötigt, dann muss man VORHER die Zustimmung einholen! Also höre bitte auf, hier Tipps abzugeben, die andere Menschen ins Unglück stürzen können!


    Turtle

    Nun Jenni, es ist ja noch nicht aller Tage Abend. Und so eine Betrugsanklage ist dann nicht von schlechten Eltern, wenn soviel kriminelle Energie, wie bei dir, dahinter steht. Da hilft dann u. U. auch kein Hinweis darauf, dass du ein kleines Kind hast. Auch Mütter wandern durchaus in den Knast.


    Turtle

    Bafög gibt es genau aus dem Grund, dass in den ersten Semestern gearbeitet werden kann, erst ab dem 4. Semester. Insoweit kann ein "ich kann nicht arbeiten, weil ich..." überhaupt nicht als Begründung dienen. Das ist dann eher ein Zeichen von Bequemlichkeit. Ich habe eine Bekannte, die hat tagsüber ihre Ausbildung durchgezogen (teilweise Arbeit bis 18 Uhr) und ist anschließend zum Abendgym. Wieso also sollte das nicht schaffbar sein?


    Turtle

    Warum machst du deinen Briefkasten erst Sonntag Abend leer?! Das hätte dir und uns viel Rätselraten erspart....


    Das ist in Deutschland nunmal gang und gäbe, dass Paare, auch ohne Trauschein, gemeinsam wirtschaften.


    Du kannst natürlich in Widerspruch gehen.


    Turtle

    Nun ja, in dem einen JC sicherlich mehr, in dem anderen weniger... Wir hatten mal eine Registraturkraft, die kam mit dem Zusortieren der Post nicht mehr hinterher und hat sie daher monatelang in seinem Schubkasten gestapelt. Flog dann auf, als krank wurde...


    Turtle

    Zitat

    Das Schreiben habe ich mit den letzten kontoauszügen und einem Kurzen 3zeiler ,daß das geld von ihren eltern kommt, beim letzten termin mit meinem SB abgegeben.
    habe mich auch nochmal an meinen SB gerichtet und der meinte das meine leistungen eigentlich noch bis februar bewilligt sind und er auch nicht weiß was die leistungsabteilung da macht.


    Du hast das bei deinem Vermittler abgegeben? Ich fürchte mal eher, dass dein Schreiben im Nirvana auf dem Weg zur Leistungsabteilung verschwunden ist... Das wird wohl das Problem sein.


    Turtle

    Zitat

    was bedeuted ungenehmigt?


    Fangen wir doch mal von vorn an: Wie hattest du denn gedacht, wie du deinen Lebensunterhalt und deine Miete finanzieren nach dem Auszug bei deinem Elternteil finanzieren wolltest? Wenn du von Anfang an auf ALG 2 spekuliert hast, dann ist es doch wohl nur logisch, dass man den, der einem Miete und Lebensunterhalt bezahlen soll, erstmal fragt, ob das so geht. Und das nennt man "genehmigen lassen".


    Zitat

    hab einen junge bei mir in der klasse der h4 bekommt nebenbei noch einen 400 € job hat und kindergeld bekommt.


    Schlichte und einfache Antwort: er hat wohl eine GENEHMIGUNG für eine eigene Wohnung vom Jobcenter erhalten! Demnach gab es wichtige Gründe, vielleicht wurde er geschlagen oder sonstwas!


    Turtle

    Du bist doch sicherlich noch unter 25, wenn du noch zur Schule gehst? Dann bist du wohl auch ungenehmigt bei deinen Eltern ausgezogen, oder? Da sieht es dann schlecht aus mit ALG 2. Und wenn du zur Schule gehst, hast du erstmal auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern...


    Turtle