Beiträge von Turtle1972

    Wie hoch ist der Bruttolohn? Wenn sie bisher aber auch nur seine 1000 Euro hatten: wie haben sie denn da gelebt? Finanziell hat sich doch nur aufgrund der Krankheit jetzt gar nichts geändert?


    Ach ja: welche Lohnsteuerklasse hat er?


    Turtle

    Wie hoch war der Verdienst deines Nebenjobs? Wenn davon was aufs ALG 2 angerechnet wurde, dann hast du dich vorsätzlich hilfebedürftiger gemacht und dann käme die Sanktionsnorm des § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II zum Tragen:


    Zitat

    (2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn


    1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,


    Turtle

    Du hast höchstens Kunden in der hohlen Birne. Was mal (angeblich) war: wayne interessierts? Was steht denn heute auf deinem "Lohnzettel"?! Überstunden brauch ich übrigens nicht zu machen, dafür habe ich nette Arbeitszeiten, die ich mir so legen kann, wie ich mag. Da verzichte ich doch gern auf Toulouse. Meine Reiseziele sind sowieso ein Stück weiter weg.


    Und bzgl. meiner Rente: mach dir mal keine Sorgen. 20 Jahre hab ich schon hinter mir und die restlichen schaffe ich auch noch. Inzwischen bin ich nämlich unkündbar, mein Gutster. Mit Zusatzversicherung und privater Vorsorge werde ich dich auch da mal auslachen. Dass ich weit mehr richtig gemacht habe, denn deine Wenigkeit, zeigt mir schon allein, dass ich die Regeln der Deutschen Rechtschreibung und Grammatik beherrsche. Und nicht sowas fabriziere, wie du.


    Wobei: dann bist du ja nicht mehr hier. Du wanderst doch aus. Hoffentlich bald. Ich würde den nächsten Zoo vorschlagen.


    Turtle

    Bei Stufe 2 ist nach den fachlichen Hinweise der BA noch Teilzeitarbeit zumutbar. Erst ab Stufe 3 wäre Arbeit nicht mehr möglich. Nach deiner Schilderung glaube ich aber eher, dass es keine Pflegestufe geben wird. Denn die Gewährung von Pflegestufen bezieht sich auf medizinisch notwendige Pflege, also Waschen, Anziehen, Füttern usw.. Das bei dir ist ja Haushaltsführung und das wird bei den Pflegestufen kaum berücksichtigt.


    Turtle

    [QUOTEWer kann der sollte flüchten!
    ][/QUOTE]


    Oh, ja... Mach das bitte ganz, ganz schnell... Gibt doch sicherlich soooooooooo viele Länder, die dich mit Kusshand aufnehmen würden. So ein Elch ist als Ausstellungsstück im Zoo ja nicht zu verachten.


    Wann dürfen wir uns von dir verabschieden? Ich würde glatt ein paar Krokodilstränen vergießen.


    Turtle

    Der Elch, der Elch ist nicht der Hellste.
    Und beim googeln nicht der Schnellste.
    Ahnung hat er niemals keine.
    Setzt seine Beiträge nur zum Scheine.


    Wie dumm muss man sein, wenn man in Foren unterwegs ist, aber noch nichtmal weiß, dass TE eine gängige Abkürzung für Threaderöffner/Threaderöffnerin ist? Und wie dumm, noch nichtmal danach googeln zu können?!


    http://www.urbia.de/allgemein/lexikon-der-abkuerzungen


    Zitat

    TE = Threaderöffner


    Wobei "dumm" ja für den Elch noch untertrieben ist. Beim Elchtest fällt er ja immer um...


    (Zitat:)
    Grööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööööhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhl!!!


    Turtle

    Zitat

    Das Schreiben, dass man mir die Wohnung grundsätzlich größen- und preistechnisch genehmigt, habe ich vorliegen, aber allein damit gibt sich die Wohnungsbaugesellschaft nicht zufrieden.


    Was anderes gibt es aber nicht, das sollte die Wobau wissen. Denn das Amt kann ja nicht bestätigen, dir die Miete bis an den Sankt Nimmerleinstag zu bezahlen. Es kann ja sein, dass du in 3 Monaten gar nicht mehr hilfebedürftig bist... Mehr als eine Bestätigung, dass die Miete angemessen ist, gibt es nicht.


    Turtle

    1.) Ja, aber nicht dein jetziges, sondern das JC, das für den neuen Wohnort zuständig ist.


    2.) Ja, wenn die neue Wohnung angemessen ist. Allerdings auch nicht das jetzige, sondern das neue JC.


    3.) Umzugskosten kannst du bei deinem derzeit zuständigen Vermittler beantragen. Wohnungserstausstattung wäre wiederum Aufgabe des neuen JCs.


    4.) Du meinst aufstockendes ALG 2? Ja, kannst du natürlich.


    Turtle

    Das kommt jetzt darauf an, ob du sofort ALG 2 beantragen willst oder erst nach Auszug. Wenn erst nach Auszug, dann gibst du schon die neuen Verhältnisse an. Wenn gleich, dann das, was jetzt an Kosten anfällt. Ihr werdet aber die Sache mit dem Unterhalt schnellstmöglich regeln müssen.


    Zitat

    aber freiwillig wird der mir erstmal sicherlich nicht mehr wie nötig geben.


    "Mehr wie nötig" - Mehr wie nötig ist ja auch nicht nötig. Wenn ihr nicht verhungert und ein Dach über dem Kopf habt, besteht derzeit wohl kein Anspruch auf ALG 2.


    Turtle

    Nun, ggf. eben jeweils 1/3 der Guthaben... Das kann man so pauschal nicht sagen, weil z. B. Guthaben, die auf Warmwasseraufbereitungskosten entfallen, nicht berücksichtigt würden. Da das Guthaben für 2007 sicherlich in 2008 kam, ist das voll zu berücksichtigen.


    Neben der Rückzahlungsforderung wird u. U. auf deine Mutter auch noch ein Bußgeld zukommen, da sie die Guthaben umgehend hätte anzeigen müssen.


    Außerdem kann es sein, dass sie noch mehr zurückzahlen muss, da durch die Minderung der Miete in dem Monat des Rückflusses des Guthabens der Bedarf von dir und deinem Bruder gesunken ist und so eigentlich das Kindergeld für dich und ihn bei ihr als Einkommen ganz oder teilweise angerechnet hätte werden müssen.


    Das ist nicht ganz einfach zu erklären.


    Turtle

    Zitat

    Ich wünschte mir für 2012 mal einen Streik, nicht fürs eigene Gehalt, sondern um die Lebensbedingungen
    benachteiligter zu verbessern.


    Wünsche ich mir auch. Ein Streik aller Jobcentermitarbeiter für mind. 6 Monate, damit Hr. Elch mal merkt, woher er sein Geld (dann nicht) bekommt.


    Vielleicht geht er dann endlich freiwillig in die Klapse, wo er hingehört.


    Turtle

    Zitat

    meine frau bekam von ihrer mutter ein haus geschenkt das wir mit unseren kindern bewohnen


    Wieso schreibst du "bewohnen", wenn die Kinder gar nicht mehr dort leben?! Also seid ihr nur noch zu zweit? Dann könnte es wirklich problematisch werden, denn für 2 Personen sieht das Bundessozialgericht eben nur noch 80 bis 90 qm als angemessen an. Insoweit hält sich das Jobcenter tatsächlich an die aktuelle Rechtslage, so schlimm das für euch auch ist.


    Turtle

    Zitat

    Damit sind aber eher Gebäudeversicherungen gemeint (nicht Hausrat)


    Ich verstehe nach wie vor nicht, wieso du überall deinen Senf abgibst, obwohl du keine Ahnung hast. Die Versicherungspauschale ist für notwendige Versicherungen, z. B. Hausrat und Haftpflicht. Gebäudeversicherungen haben eh nur Eigenheimheimbesitzer. Und die Gebäudeversicherung ist dann nicht in der Versicherungspauschale enthalten, sondern zählt zu den KOSTEN DER UNTERKUNFT!!!!


    Zitat

    Somit bleibe ich auf KFZ. Versicherung und KFz Steuer sitzen.


    Quark. Wenn man Einkommen hat, wird die Kfz Versicherung davon abgesetzt. Nur, wenn man außer ALG 2 gar nichts hat, dann muss man zusehen, wie man sie selbst bezahlt.


    Turtle