Das Sozialamt hat früher auch nur gezahlt, wenn die (neue) Familie bedürftig war. Das ist heute nicht anders im ALG 2. Und Unterhaltsvorschuss (ungeachtet des Einkommens des alleinerziehenden Elternteils) gabs und gibt es nur vom Jugendamt, nicht vom Sozialamt.
Wenn also die Mutter und der Stiefvater vorliegend ausreichend Einkommen haben, ist tatsächlich niemand zuständig. Nur der leibliche Vater per Unterhalt. Und die Kindesmutter, indem sie den Unterhalt per Anwalt oder Beistandschaft durchsetzt.
Soweit bereits ein Titel vorhanden ist und der Kindesvater nachweislich sich immer wieder der Unterhaltspflicht entzieht, würde ich mich nicht scheuen, diesen Menschen anzuzeigen. Die Entziehung von der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html) ist nämlich beleibe kein Kavaliersdelikt. Und so eine Anzeige hat schon so manchen Kindesvater auf Trab gebracht.
Turtle