Beiträge von Turtle1972

    Das Sozialamt hat früher auch nur gezahlt, wenn die (neue) Familie bedürftig war. Das ist heute nicht anders im ALG 2. Und Unterhaltsvorschuss (ungeachtet des Einkommens des alleinerziehenden Elternteils) gabs und gibt es nur vom Jugendamt, nicht vom Sozialamt.


    Wenn also die Mutter und der Stiefvater vorliegend ausreichend Einkommen haben, ist tatsächlich niemand zuständig. Nur der leibliche Vater per Unterhalt. Und die Kindesmutter, indem sie den Unterhalt per Anwalt oder Beistandschaft durchsetzt.


    Soweit bereits ein Titel vorhanden ist und der Kindesvater nachweislich sich immer wieder der Unterhaltspflicht entzieht, würde ich mich nicht scheuen, diesen Menschen anzuzeigen. Die Entziehung von der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html) ist nämlich beleibe kein Kavaliersdelikt. Und so eine Anzeige hat schon so manchen Kindesvater auf Trab gebracht.


    Turtle

    Hallo Boomer!


    Die Entscheidung des Jobcenters ist rechtswidrig. Deine Miete dürfte angemessen sein, egal, wo du wohnst. Google mal nach "BSG Produkttheorie". Danach kommt es nur darauf an, ob das Produkt deiner Kaltmiete und der kalten Nebenkosten von der Höhe her angemessen ist. Dabei ist es völlig egal, wie groß der Wohnraum ist.


    Druck dir die Rechtsprechung dazu aus, mach dir einen Termin mit der höheren Ebene des Jobcenters (Teamleiter...). Sollte das Gespräch nicht mit dem gewünschten Ergebnis enden, gehe vor Ort (zur Niederschrift) in Widerspruch.


    Bzgl. der Versicherungen: die müssten als Absetzbeträge von deinem Einkommen berücksichtigt werden, gehen dabei teilweise im Grundfreibetrag von 100 Euro auf. Dein Einkommen wird ja sicherlich nicht in voller Höhe als Einkommen angerechnet, oder?


    Turtle

    Kommt halt darauf an, wann das JC Kenntnis über die Höhe des Lohnes erlangte bzw. (wenn zeitnah erfolgt), wann der Rücklauf der Anhörung war. Denn die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig, dass die Jahresfrist dann zu laufen beginnt, wenn das Anhörungsverfahren abgeschlossen wurde. Und nur, wenn das Anhörungsverfahren von der Behörde verzögert wurde (Beispiel: Einreichung Lohnnachweis am 3.11.10, Anhörung aber erst am 02.06.2011), dann gilt der 3.11.10 als Beginn der Jahresfrist.


    Turtle

    Anonym? Ein Anruf beim Einwohnermeldeamt... Glaub mir, das JC bekommt dort Auskunft.


    Im Übrigen kannst du gern nachlesen, wie die Gerichte sowas sehen:


    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=147665&s0=gemeinsam%20umgezogen&s1=Bedarfsgemeinschaft&s2=&words=&sensitive=


    Auch hier, wie bei euch: bisher als BG, danach wollte man angeblich WG sein, ist gemeinsam umgezogen und das Gericht urteilt, dass es weiterhin eine BG ist. Womit für dich natürlich die Pflicht besteht, mitzuteilen, dass ihr GEMEINSAM umzieht!


    Turtle

    Nein, der TE denkt, dass die Wohnfläche des Hauses dann als geringer einzuschätzen ist, wenn nicht so viel Räume beheizt werden. Also, wenn du ein Haus 8 Räumen und 200 qm hast und aus 6 Räumen die Heizkörper ausbaust, dann wird daraus ein (angemessenes) Haus mit 2 Räumen und 80 qm. Denkt man hier... Aber ich will ja keine Träume zerstören.


    Turtle

    Doch, das ist schon korrekt. Wenn er dauerhaft erwerbsunfähig ist, gehört er (theoretisch und wenn die Rente nicht reicht) ins 4. Kapitel SGB XII. Wenn er dann NUR mit jemandem zusammenlebt, der unter 15 und daher ebenfalls NICHT erwerbsfähig ist, dann gibt es für diese Person, die vom Alter her ja nur ein Kind sein kann, Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII, das ist die originäre Sozialhilfe. Wird dieses Kind dann aber 15, dann ist es erwerbsfähig und hat Anspruch auf ALG 2. Der dauerhaft nicht Erwerbsfähige bleibt aber vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen (so, wie ein Azubi). Sollte die Rente den Bedarf des Nichterwerbsfähigen übersteigenn, dann wird dieser übersteigende Teil dem Kind angerechnet. Wie wenn sie eine BG wären. Aber der Nichterwerbsfähige taucht halt im Bescheid nicht auf (oder nur mit Nullbeträgen), weil er selbst keinen Anspruch auf ALG 2 hat.


    Turtle

    Du irrst dich, bester Elch. DU bekommst es einfach. Und von mir aus könnten morgen ALLE Leute aufhören zu arbeiten, die dir dein Geld auszahlen. Damit du nichts mehr bekommst und endlich in das Land, wo Milch und Honig fließen, auswanderst.


    Turtle

    Du hast sie echt nicht alle an der Waffel. Dein Intelligenzquotient liegt doch garantiert irgendwo im zweistelligen Bereich. Mit einem Komma zwischen den zwei Zahlen.


    Wenn du keine Ahnung hast, dann halt doch einfach mal die Klappe. Dein unnützes Gewäsch dürfte dem TE wohl kaum helfen (Upps, du weißt ja gar nicht, was TE heißt. Zur Erinnerung: Threaderöffner.).


    Turtle

    337 Euro RS er
    337 Euro RS sie
    350 Euro Miete
    .....................
    1024 Euro Bedarf


    1000 Euro Lohn
    - 100 Euro Grundfreibetrag
    - 180 Euro Freibetrag 20% Diff. 100 Euro bis 1000 Euro
    - 10 Euro Freibetrag 10% Diff. 1000 Euro bis 1100 Euro
    ........................
    710 Euro anrechenbares Einkommen


    = mind. 314 Euro aufstockendes ALG 2.


    Ob die Frau vom MD der BA dann bzgl. Arbeitsfähigkeit untersucht wird, wird der dann zuständige Vermittler entscheiden.


    Turtle