Genau genommen braucht das Jobcenter gar nichts. Gebraucht wird vom Antragsteller im Normalfall ALG 2... Und damit ist er in der Beweislast.
Turtle
Genau genommen braucht das Jobcenter gar nichts. Gebraucht wird vom Antragsteller im Normalfall ALG 2... Und damit ist er in der Beweislast.
Turtle
Dann sind es 364 Euro : 30 plus deine Miete durch 30 (Tage). Da kommst du auf den "Tagessatz" ALG 2.
Turtle
Beim ALG 1 oder ALG 2?
Turtle
Na ja, du musst dich einen Monat lang auch versorgt haben usw. Von daher sollte auch eine (formlose) Antragstellung z. B. per Post, Fax, durch eine andere Person mit Vollmacht usw. möglich gewesen sein. ALG 2 ist eine antragsabhängige Leistung. Und wenn man selbst keinen Antrag stellen kann, dann muss man andere Wege finden, dies zu tun. Krankengeld konntest du ja auch beantragen!!
Turtle
Keine Chance. Beim ALG 2 gilt das Zuflussprinzip und wenn das Krankengeld im November bei dir aufs Konto kam, dann ist es als Einkommen anzurechnen.
Und wenn du im Oktober keinen ALG 2 Antrag gestellt hast, dann gibt es natürlich auch keine Möglichkeit der Rückwirkung.
Turtle
Nachzahlungen sind im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens möglich. Jedoch nur für ein Jahr rückwirkend. Also jetzt nur noch für 2011.
Turtle
ZitatDu bist noch nicht lange hier also ä Reingeschmeckte, oder a New Bee!
Du bist doch so blöd, wenn Blödheit schreien würde, müsste das bis in die Antarktis hallen!
Hast du vielleicht mal auf das Anmeldedatum von kamausi geschaut?!
ZitatRegistriert seit: 17.11.2009
Und damit ja wohl wesentlich länger als du und keinesfalls ein Newbie! Es kann ja nicht jeder innerhalb vn Wochen mit hunderten sinnentleerten Beiträgen aufwarten wie deine Dummheit höchstpersönlich.
Dem "mach dich vom Acker" von kamausi schließe ich mich mit tausendfacher Verstärkung an. Das wäre eine Wohltat für dieses Forum.
Turtle
Sowas gibt es nicht. Solange du zur Bedarfsgemeinschaft gehörst und ALG 2 erhältst, wird dein Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.
Turtle
Wenn das Jugendamt meint, dass deine jetztigen Familienverhältnisse zum jetzigen Zeitpunkt (also als 17jährige) unzumutbar sind, wieso hilft dir das Jugendamt denn nicht gleich und sofort? Das kann doch auch Hilfe für Heranwachsende/junge Erwachsene gewähren...
Turtle
Geht es jetzt um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder um aufstockendes ALG 2?
Wie hoch ist eure Miete (incl. Heizkosten)?
Und kannst du mal den genauen Wortlaut der Ablehnung abschreiben?
Turtle
Hm, wie erkläre ich es dir?
Sagen wir mal, als du noch keine Ausbildung hattest, da hat dein Vater FÜR DICH auf sein Konto (damit er eure Kosten bezahlen konnte) ca. 450 Euro ALG 2 erhalten (Regelsatz + Mietanteil).
Dann hast du was verdient und daher wurde DEIN ALG 2 150 Euro weniger, dein Vater hat FÜR DICH weniger überwiesen bekommen.
Und nichts anderes ist es heute. Wenn du also auch noch auf die 40 Euro verzichtest, die dein Vater jetzt anscheinend noch für dich bezieht, dann wirst du ihm von deinem Lohn Geld für Lebensmittel und für deinen Mietanteil, für Strom usw. geben müssen. Und zwar 40 Euro mehr, als eigentlich nötig.
Turtle
Sowas kann es geben, muss es aber nicht. Das sind Leistungen, die jedes Jobcenter und jede Agentur für Arbeit selbst für sich festlegt.
Turtle
Dann müsste sie doch Anspruch auf normales Arbeitslosengeld haben, immerhin hat sie dann ca. 3 Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt, oder?
Turtle
Klare und einfache Antwort: nein. Das wird nur bei dir angerechnet.
Turtle
Wegen der Kündigungsfristen würde ich zu 2 Mietverträgen raten, ansonsten ist die Familie, an die nur untervermietet wird, benachteiligt. Außerdem hat ja da der Vermieter auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Wenn die Wohnung(en) billiger sind als die alten, bedarf es keiner Genehmigung. Die es wahrscheinlich eh nicht geben würde, weil der Umzug aus Sicht des Amtes nicht notwendig sein dürfte. Wenn also der Umzug und die Kaution(en) in eigener Regie stemmbar sind, steht einem Umzug nichts im Weg.
Ach ja: Was auch noch gegen Untermietvertrag spricht ist, dass sich der Hauptmieter einen Kopf machen müsste, wenn es mal nicht klappt und die Untermietfamilie den Mietvertrag kündigt. Dann ist nämlich die Wohnung zu groß und dann gibts Ärger mit dem JC. Wenn aber 2 Mietverträge vorliegen, kann es dem anderen Mieter völlig egal sein, was die andere Familie macht.
Turtle
Bei Eigenheimen geht es nach der Belastung. Also Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizungswartung, Gebäudeversicherung, Müll, Schornsteinfeger usw., die jährlichen Kosten werden zusammengerechnet und durch 12 geteilt.
Wieso willst du (bzw. deine Eltern) auf 40 Euro monatlich verzichten? Die müsstest du deinem Vater von deinem Lohn geben und du hättest sie dann weniger. Wenn du in einer Ausbildung bist, tut dir das JC doch nichts.
Turtle
Und wieso schreibst du in diesem Forum nicht, dass sie Azubi ist? Und wieso schreibst du nicht, dass die Kosten für die Miete, die man dir genannt hat, die angemessenen Kosten für 3 Personen nach den Frankfurter Richtlinien sind?
Obwohl du das alles schon aus einem anderen Forum weißt?
Turtle
Jede Familie (Bedarfsgemeinschaft) stellt ihren eigenen Antrag. Wenn sie jetzt schon von ALG 2 leben, müssen sie sich die Wohnung(en) aber vor Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen oder riskieren, dass, wenn die neue Miete teurer ist als die alte, sie die Differenz draufzahlen müssen.
Turtle
Du schreibst doch schon im Unterforum "HartzIV/ALG 2". ALG 2 und HartzIV ist ein und dasselbe. Da ich davon ausgehe, dass du erwerbsfähig bist, hast du sicherlich auch die Genehmigung für eine eigene Wohnung vom Jobcenter erhalten und nicht vom Sozialamt. Und damit gleichzeitig auch einen Antrag auf ALG 2 abgegeben.
Unterhalt steht dir als erwachsene Person von deinen Eltern nur zu, wenn du eine Schule besuchst oder eine Ausbildung/Studium machst.
Turtle