Beiträge von Turtle1972

    1. Ja, das geht durchaus.
    2. Nein, du bekommst halt nur kein ALG 2 mehr.
    3. Das hättest du schon längst müssen. Dürfte also ggf. noch ein nettes Bußgeld fällig werden.
    4. Dafür dürfte es wohl zu spät sein, wenn du sogar schon im Grundbuch stehst.


    Turtle

    Und auch hier: Du bestreitest deinen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen, sonst gäbe es nämlich keinen Mietzuschuss. Dein Geld reicht nicht für deinen Bedarf. Ausgeschlossen bist du also nicht wegen der von dir gefundenen Vorschrift des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II, sondern wegen § 7 Abs. 5 SGB II.


    Turtle

    Doch, habe ich auch schon erlebt. Und -entgegen der Personalpolitik meines JCs- haben die dann tatsächlich nach der Befristung keine Entfristung bekommen und mussten gehen.


    Leuchtturm hat jedoch gerade mal 3 Wochen hinter sich. Er/sie kann sich engagieren und lernen. Im Prinzip ist es noch nichtmal schlecht, nicht ewig eingearbeitet zu werden, sondern ins kalte Wasser geschmissen zu werden. So ging es mir im Sozialamt, wo ich am ersten Tag eine Akte bekam "zum Nachvollziehen" und am zweiten Tag die Sprechzeit machen musste, weil meine Kollegin, die sonst für einmalige Beihilfen zuständig war, Urlaub hatte.


    Leuchtturm, auch wenn du es nicht glaubst: ich wünsche dir viel Glück. Und ich wollte dir lediglich die Augen öffnen, mit welcher Motivation man an etwas herangehen sollte und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu informieren. Es gibt Leute, die machen 0815-Arbeit und es gibt andere. Es liegt an dir. Im Übrigen gibt es auch ein Behördenforum, wo man viel lernen kann. Wenn man eben will. Und es einem nicht nur um sich persönlich geht.


    Turtle

    Zitat

    Ich verstehe das Zuflussprinzip und habe es vorher auch verstanden, nur hatte ich gedacht, dass es im JC andere Vorgaben bzw. Richtlinien gibt.


    Hä?! § 11 SGB II ist ja wohl ziemlich eindeutig und gilt bundesweit, ob nun bei einem zKT oder einem von der Agentur "regierten" JC.


    Zitat

    Was ist falsch daran, etwas für sich selbst zu ermitteln? Eigentlich nichts.

    Nichts daran ist falsch. Aber du solltest dich vorrangig anders motivieren, wenn du gut in deinem Job sein willst.


    Turtle

    Und für den einen Monat hattest du genug Fertigpackungen Miracoli zuhause, so dass du keine Lebensmittel kaufen musstest?


    Die 30 Euro dürften kein angerechnetes Einkommen sein, sondern der Absetzbetrag von 30 Euro vom Einkommen. Das lassen viele Ämter in der Berechnung drin, falls es mal wieder Einkommen gibt.


    Turtle

    Du hast nicht für deinen Job gelernt, sonder es ging dir um DICH, um die Rückforderung an DICH. Das werfe ich dir vor. Deine Motivation ist nicht "Ich will lernen, weil ich meinen Job gut machen will.", sondern deine Motivation ist "Ich will die Kohle nicht zurückzahlen.". Wenn es dir nicht um letzteres ginge, dann hättest du den Aussagen deiner Kollegen geglaubt, die dich einarbeiten.


    Turtle

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    Bitte sag mir nicht, dass du in einer ersten Zeit schon alles konntest und gewusst hast.

    Klare und einfache Antwort: DOCH. Weißt du, warum? Weil ich mich belesen habe, weil ich mir Kommentare gekauft habe, weil ich mich engagiert und nach Lösungen gesucht habe. Und das vor 20 Jahren, wo vom Internet noch zu träumen war in finanziell belasteten Kommunen!


    Dir steht das Intranet der BA samt Technik und Co., Zugang zu Juris und beck-online zur Verfügung und du hast es bisher nicht geschafft, dich über die Grundzüge des SGB II zu informieren? Traurig, einfach nur traurig. Und sowas gefällt mir nicht, weil es eben dazu führt, dass u. U. Leute nicht das bekommen, was ihnen zusteht. Und ich mich mit Widersprüchen rumplagen muss, bei denen ich mich frage, ob sowas wirklich hätte sein müssen. Schau doch nur mal deine Antwort auf den Erstausstattungsthread. Du würdest also einem Haftentlassenen die Erstausstattung verwehren. Und ich müsste mich mit dem Widerspruch, ggf. sogar mit einer einstweiligen Anordnung rumschlagen! Darauf kann ich verzichten. Du musst noch viel lernen. Nutze das Internet nicht für deine persönlichen Belange, sondern, um für die Arbeit zu LERNEN. Engagiere dich, belies dich. Und mach den Mund erst auf, wenn du etwas wirklich 100%ig weißt. Oder aber deine Theorie diskussionswürdig ist. Dann werden wir auch Freunde.


    Und wenn du auf Arbeit keine Zeit für die fachlichen Hinweise hast: dann druck sie aus und lese sie zuhause. Oder lese sie nach der Arbeit online z. B. über die HP von Harald Thome, dort sind sie nämlich auch veröffentlicht...


    Turtle

    Du musst noch viel lernen, Leuchtturm.


    Und nein: Erstausstattungsanspruch besteht auch, wenn besondere Notlagen vorliegen, z. B. Haftentlassung, Trennung, der Hausrat verbrannt ist, die vorherige Wohnung voll/teilmöbliert war usw!!!!


    Turtle

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    Ich glaube kaum, dass du Vorstellungen davon hast, was ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung für eine Verantwortung trägt.


    Nach 10 Jahren SB im Sozialamt in der offenen Hilfe, davon 2 Jahre Teamleiterin, 4 Jahren als Vermittlerin in der ARGE und 3 Jahren SB Widerspruch? Na, ich denke doch, dass ich da etwas mehr Ahnung habe als du nach deinem halben Monat, was los ist. Ich habe nämlich offensichtlich alles hinter mir: Leistung, Vermittlung und Widerspruch. Nur auf Registratur und Eingangszone musste ich verzichten, werde ich ob meiner Vergütungsgruppe aber auch höchstens als Teamleiterin hinkommen.


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    Außerdem werde ich, wie Dude 23 schon sagte, gerade eingearbeitet. Dass man in seiner dritten Woche nicht das ganze Sozialgesetzbuch auswendig kann und die ganzen unübersichtlichen Programme (z. B. A2LL, das gern mal Faxen macht) noch nicht aus dem EffEff beherrscht, darüber müssen wir doch nicht diskutieren.


    A2LL erzählt dir nichts von der Zuflusstheorie. Die fachlichen Hinweise der BA schon. Und Kommentare gibt es sehr preisgünstig (z. B. von der AG TuWAS) zu kaufen. Ich habe selbst genug neue Kollegen, die nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von der Agentur entfristet werden mussten und zum Jobcenter versetzt wurden, obwohl sie damit vorher nichts zu tun hatten. Die haben weiß Gott nicht solche Probleme. Und sie glauben auch den alten Kollegen, wenn sie ihnen von der Zuflusstheorie erzählen. Du hast ja auch deine Kollegen gefragt und wohl von allen die gleiche Antwort erhalten, oder nicht?


    Zitat

    Bewirb dich im Jobcenter als Fachassistent in der Leistungsgewährung, dann kannst du mitreden und erlebst den Alltag mal hautnah mit!


    Bestimmt nicht, das ist unter meiner Qualifikation und wäre ein Abstieg für mich, Fachassi zu werden.


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    Klar wurde ich nach fachlichen Dingen gefragt, sonst wäre ich kaum eingestellt worden.


    Und was willst du da fachlich gefragt worden sein? Bzw. geantwortet haben?! Das Zuflussprinizp ist die absolute Grundlage des SGB II, das müsste eine der ersten fachlichen Fragen gewesen sein. Im Übrigen: auch ich komme aus der Kommunalverwaltung, dort im Sozialamt gilt und galt auch schon das Zuflussprinzip, das wurde nämlich aus dem BSHG übernommen. Wenn du also bei der Kommune gelernt hast, solltest du eigentlich das SozA durchlaufen haben.


    Bei der Agentur für Arbeit werden Fachangestellt für Arbeitsförderung ausgebildet. Der Schwerpunkt liegt auf dem SGB III, nicht dem SGB II. Das will man jetzt erst ändern. Mönsch, hör doch auf Leuten, die schon seit Jahren in der Materie stehen, ein X für ein U vormachen zu wollen!


    Turtle

    Das würde ich so konkret jetzt nicht sagen mit dem Vermögen. Der Mann ist ja schon Rentner und sie erhält auch eine Behindertenhilfe. Ggf. ist also keiner von beiden (mehr) erwerbsfähig. Und dann gäbs nicht ALG 2, sondern Sozialhilfe/Grundsicherung. Und da gelten wesentlich geringere Vermögensfreibeträge!


    Turtle

    Bei aller Liebe und allem Verständnis, aber die Fachlichen Hinweise der BA, auf die hat man im JC jederzeit Zugriff. Und auch, wenn man in der Einarbeitung ist, kann man das dort nachlesen! Das geht GANZ SCHNELL!


    Es gibt Literatur, Kommentare etc., die in den Jobcentern zur Verfügung rumstehen. Sich so zu blamieren, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Wenn der/die TE für die Registratur oder die Eingangszone eingestellt worden wäre: das könnt ich ja grad noch verstehen. Aber für die Leistungsabteilung? Bei den Vorstellungsgesprächen wär ich gern mal dabei gewesen. Ich kenne Vorstellungsgespräche nur so, dass auch fachliche Fragen gestellt werden. Und gerade die Zuflusstheorie ist ja nun so ziemlich das Einzige, was sich als bestätigter roter Faden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Sozialgerichtsbarkeit unbeschnitten durchzieht, also schon seit Jahren unzweifelhaft gilt!!!!


    Echt, auf solche Kollegen kann ich verzichten, die machen mir im Widerspruch nur Arbeit ohne Ende.


    Turtle

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    Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig. Komisch, vom Harzter in die Leistungsabteilung ist schon seltsam


    Wenn du die EINFACHE Lösung deines Problems (ZUFLUSSPRINZIP) nicht kennst, solltest du eins machen:


    Gehe zur Geschäftsführung und lass dich wieder kündigen. Du bist nämlich offensichtlich völlig fehl am Platz und wirst zu den SBs gehören, die dazu beitragen, dass die Soozialgerichte weiterhin überlastet sind.


    Turtle