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Ich glaube kaum, dass du Vorstellungen davon hast, was ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung für eine Verantwortung trägt.
Nach 10 Jahren SB im Sozialamt in der offenen Hilfe, davon 2 Jahre Teamleiterin, 4 Jahren als Vermittlerin in der ARGE und 3 Jahren SB Widerspruch? Na, ich denke doch, dass ich da etwas mehr Ahnung habe als du nach deinem halben Monat, was los ist. Ich habe nämlich offensichtlich alles hinter mir: Leistung, Vermittlung und Widerspruch. Nur auf Registratur und Eingangszone musste ich verzichten, werde ich ob meiner Vergütungsgruppe aber auch höchstens als Teamleiterin hinkommen.
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Außerdem werde ich, wie Dude 23 schon sagte, gerade eingearbeitet. Dass man in seiner dritten Woche nicht das ganze Sozialgesetzbuch auswendig kann und die ganzen unübersichtlichen Programme (z. B. A2LL, das gern mal Faxen macht) noch nicht aus dem EffEff beherrscht, darüber müssen wir doch nicht diskutieren.
A2LL erzählt dir nichts von der Zuflusstheorie. Die fachlichen Hinweise der BA schon. Und Kommentare gibt es sehr preisgünstig (z. B. von der AG TuWAS) zu kaufen. Ich habe selbst genug neue Kollegen, die nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von der Agentur entfristet werden mussten und zum Jobcenter versetzt wurden, obwohl sie damit vorher nichts zu tun hatten. Die haben weiß Gott nicht solche Probleme. Und sie glauben auch den alten Kollegen, wenn sie ihnen von der Zuflusstheorie erzählen. Du hast ja auch deine Kollegen gefragt und wohl von allen die gleiche Antwort erhalten, oder nicht?
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Bewirb dich im Jobcenter als Fachassistent in der Leistungsgewährung, dann kannst du mitreden und erlebst den Alltag mal hautnah mit!
Bestimmt nicht, das ist unter meiner Qualifikation und wäre ein Abstieg für mich, Fachassi zu werden.
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Klar wurde ich nach fachlichen Dingen gefragt, sonst wäre ich kaum eingestellt worden.
Und was willst du da fachlich gefragt worden sein? Bzw. geantwortet haben?! Das Zuflussprinizp ist die absolute Grundlage des SGB II, das müsste eine der ersten fachlichen Fragen gewesen sein. Im Übrigen: auch ich komme aus der Kommunalverwaltung, dort im Sozialamt gilt und galt auch schon das Zuflussprinzip, das wurde nämlich aus dem BSHG übernommen. Wenn du also bei der Kommune gelernt hast, solltest du eigentlich das SozA durchlaufen haben.
Bei der Agentur für Arbeit werden Fachangestellt für Arbeitsförderung ausgebildet. Der Schwerpunkt liegt auf dem SGB III, nicht dem SGB II. Das will man jetzt erst ändern. Mönsch, hör doch auf Leuten, die schon seit Jahren in der Materie stehen, ein X für ein U vormachen zu wollen!
Turtle