Beiträge von Turtle1972

    Nun ja, es kommt drauf an, von wieviel Vermögen wir überhaupt sprechen. Kein JC wird sich mit "Das hab ich innerhalb von 3 Monaten verbraucht." zufrieden geben, wenn wir von 500.000 Euro reden. Was anderes ist es, wenn jemand 10.000 Euro hatte und dann innerhalb von 7 oder 8 Monaten auf 3000 Euro runter ist. Davon hängt es dann auch ab, für welchen Zeitraum (es sind aufgrund des Schenkungsrückforderungsparagrafen sogar bis zu 10 Jahre möglich) Kontoauszüge verlangt werden.


    Wenn ein fremdes JC von dir wegen Unterhalt Auskunft verlangt, dann geht es wohl um Unterhalt für ein Kind oder einen geschiedenen/getrennten Ehepartner. Natürlich musst du diese Auskunft geben, der Unterhaltsanspruch ist auf das Jobcenter übergegangen. Ansonsten droht Bußgeld und eine Auskunftsklage beim Familiengericht.

    Na ja, lebenslang... So nun auch wieder nicht. Sollte das Kind dauerhaft erwerbsunfähig sein, dann gäbe es ja Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII. Da müssten die Eltern schon über 100.000 Euro Jahreseinkommen haben, damit sie zahlen müssen. Ich gehe in vorliegendem Fall davon aus, dass die Erwerbsminderung noch nicht auf Dauer festgestellt wurde und daher das 3. Kapitel greift, die Eltern also auf Unterhalt geprüft werden müssen.

    Dem Grunde nach besteht ein Anspruch, aber vorrangig dürfte in dem Fall § 9 Abs. 5, also die sogenannte Unterhaltsvermutung zu prüfen sein, denn wenn ihr so gern wollt, dass der Junge sein Abitur macht, dann seid ihr natürlich auch noch zu Unterhalt verpflichtet. Im SGB II gibt es nämlich nur einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss. Und er hat ja bereits Realschulabschluss, könnte eine Ausbildung machen und arbeiten gehen. Wie eben normale Menschen in dem Alter auch.

    Erstmal: es heißt FRAU Turtle.


    Zweitens: Berufsberater kommen in die Schulen und wenn du dort verhaltensauffällig warst und deine Probleme berichtet hättest, dann hättest du auch Hilfe erfahren. Wenn du allerdings ab Klasse x einfach nicht mehr hingegangen bist und dann auch selbst nicht Weg zur Berufsberatung gefunden hast (sorry, selbst der Dümmste weiß doch, wo er hin muss, wenn er eine Ausbildung oder Beratung zu Schulabschluss/Ausbildung will), dann ist das arg traurig. Wobei sich da wohl, zumindest solange du minderjährig warst, deine Eltern mal an die Nase fassen müssten. Gibts ja wohl nicht, dass die zugesehen haben, dass du einfach die Schule verlässt, rumfaulenzt und von einer Depri in die andere fällst. Anstelle, dich umzuschulen oder zur Berufsberatung o. ä. zu schicken. Anscheinend scheint es deinen Eltern doch zu gefallen, dich durchfüttern und bemuttern zu müssen, obwohl andere in deinem Alter schon mitten im Berufsleben stehen. Klingt ja fast so ähnlich wie der Bericht kürzlich, wo man ein fast 50jähriges "Kind" bei den Eltern "befreit" hat.

    Da er inzwischen 25 ist und damit eine eigene BG bildet hat, er -ungeachtet ob er nun Bafög bekommt oder nicht- sowieso einen ALG 2 Anspruch. Danke dem Herrgott, dass der Gesetzgeber so blöd war und den Ausschluss von Azubis und Schülern zum 1.8.16 vom ALG 2 Bezug aufgehoben hat. Seitdem kann jeder bis zum Rentenalter die Schule besuchen oder eine Zehntausbildung machen, wenn er Freude daran hat.

    Wenn das alles so war, wenn es medizinische Belege gab, dann hättest du deinen Arsch schon vor Jahren in Richtung Reha-Berugsberatung schwingen können. Man hätte dich zum Psychologischen Dienst geschickt und dann vielleicht in eine theoriereduziertie Ausbildung, also eine Ausbildung, bei der du ganz wenig Schule gehabt hättest. Aber nein, statt dessen fällt dir mit 23 auf einmal ein, dass du ja Kohle für das Auto brauchst, dass du gar nicht haben wolltest.


    ALG 2 bekommst du jedenfalls nicht, da ihr alle bedürftig sein müsstet. Und wenn du krank bist, sind sowieso deine Eltern unterhaltspflichtig.

    Ja, sind sie. Sie sind deine Eltern und als Verwandte 1. Grades dir lebenslang zu Unterhalt verpflichtet. Da du aufgrund Erwerbsunfähigkeit auch nicht auf eine Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kannst, muss eben geprüft werden, ob sie unterhaltsfähig sind.


    Ein Jobcenter-SB wird dir so eine Frage auch nicht korrekt beantworten, weil im Unterschied zum Sozialamt du dort als erwerbsfähig geführt worden bist, d. h., dass deine Eltern nicht zu überprüfen waren, weil man davon ausging, dass du arbeiten gehen kannst.


    Sollten deine Eltern die Auskünfte nicht erteilen, droht ihnen ein Bußgeld.

    Bei 2500 Euro Lohn von ihm und 400 Euro Lohn bei deiner Mutter kommt nichts raus. Da liegt ihr ca. 480 Euro überm ALG 2, es ist also auch noch rechnerisch genug Geld da um deine freiwillige KV/PV zu zahlen. Da kommt nichts raus.


    Wenn du in der 7. Klasse die Schule verlassen hast, unterlagst du der Schulpflicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Schulamt da seelenruhig zugeschaut hat, wie deine Eltern die Schulpflicht verletzt haben? Danach dürfte die Berufsschulpflicht gekommen sein. Auch da wurde seelenruhig zugesehen, dass du lieber zuhause rumlümmelst?


    Keinen Plan kann man ja nun auch nicht sagen. Immerhin verfolgst du offensichtlich recht zielstrebig, ALG 2 zu beziehen. Da bist du anscheinend sogar fähig und in der Lage, ohne Schweißausbrüche zum Amt zu laufen. Kann mir doch niemand sagen, dass man es in angeblich 10 Jahren nicht geschafft hat, dich gesundheitlich zu stabilisieren oder aber festzustellen, dass das hoffnungslos ist und du erwerbsunfähig bist. Gerade die Berufsberatung mit ihrer Reha-Abteilung hätte da große Hilfe leisten können. Du scheinst aber -außer eben nichts zu tun- nichts getan zu haben.


    So, wie du das angehst, wird das nie was. Deine Ausrichtung nur auf Geld wird dir nicht weiterhelfen.

    Ich komme bei deinen ca. Angaben auf 17 Euro ALG 2. Wahrscheinlich verdient aber dein Stiefvater nicht genau 2000 Euro, so dass auch genausogut tatsächlich kein Anspruch bestünde. Haben es deine Eltern mal mit Wohngeld oder Kinderzuschlag versucht?


    Was hast du denn nun eigentlich seit Schulabgang gemacht? Welchen Abschluss hast du, seit wann bist du nicht mehr in der Schule? Wie dachtest du, wie es bei dir in Zukunft weitergehen soll?

    Wie hoch ist die Miete, wie alt sind die Geschwister, die dauerhaft bei euch wohnen? Haben sie schon eigenes Einkommen? Bist du wenigstens ausbildungssuchend gemeldet, dass deine Eltern noch Kindergeld für dich bekommen?


    Du httest eingangs geschrieben, das JC hat euren Bedarf berechnet, dem Einkommen gegenüber gestellt und festgestellt, dass kein Anspruch besteht. Ich gehe davon aus, dass das JC korrekt gerechnet hat. Dass das Geld gefühlt nicht reicht, ist was ganz anderes als rechnerisch.


    Und das mit deinem Vater ist schon sehr komisch. Zum einen hast du keinen Kontakt und zum anderen hat er angeblich Zugriff auf deine 10.000 Euro gehabt, obwohl du seit 5 Jahren volljährig bist und zum Zeitpunkt des Autokaufs (wenn ich mich recht erinnere schriebst du in deinem Roman was von 20 Jahren) bereits seit 2 Jahren volljährig warst. Wie soll denn ein Vater auf das Geld einer anderen Person zugreifen können, zu der man keinen Kontakt hat und dann wohl auch keine Kontovollmacht?!

    Meine Liebe, ich wäre diejenige, die über so einen Widerspruch entscheidet. Insoweit sind meine Aussagen qualifiziert. Spätestens, wenn der Kollege beim Einwohnermeldeamt anruft und heraus bekommt, dass sowohl du als auch dein "Vermieter" zusammen umgezogen seid und demnach schon länger als ein Jahr zusammen lebt, so dass ihr beweisen müsstet, dass ihr keine BG seid, wird es ganz arge Probleme für dich geben. Und ich würde es herausfinden, habe es ja hier auch... Der Kollege in deiner WS-Stelle scheint auch nicht auf den Kopf gefallen zu sein, von daher ist es wohl nur eine Frage der Zeit.


    Wo ist jetzt überhaupt euer Problem? Wenn er jetzt auch arbeitslos ist und erstmal eine Sperrzeit erhält, danach sicherlich recht wenig ALG 1, wird er auch ALG 2 brauchen. Also lasst euch gemeinsam berechnen und gut ist es. Dann gibts auch Miete.


    Die Hunde interessieren das JC im Übrigen auch nicht... Und wenn ihr im März 16 dort eingezogen seid war das in seinem 2. Lehrjahr. Dass seine Ausbildung in dem Ort war, kann also nicht der Grund für dein Einzug in die Bruchbude gewesen sein, denn zu dem Zeitpunkt hat er schon anderthalb Jahre Lehre hinter sich gehabt.

    Es gibt keine "100 Euro Einzahlung ist erlaubt". Und wenn jemand vom JC nachfragt, dann ja, musst du das darlegen, was das für 300 Euro sind. Wenn das glaubhaft ist, dann ist das auch so.


    Es gibt kostenlose Girokonten für Kinder, auf die es sogar noch Zinsen gibt. Evtl. solltest du auch mal überlegen, eins einzurichten und Geldgeschenke künftig gleich dorthin zu überweisen, damit das Kind später mal was konkretes in der Hand hat.

    Weiß das Jobcenter, dass ihr davor schon zusammengelebt habt? Seid ihr gemeinsam umgezogen oder hast du zwischendurch mal allein gewohnt? Wie bezahlt(e) er als LEHRLING ein 120 qm Haus? Insbesondere, wo du ja seit März offensichtlich nichts zur Miete beigesteuert hast?


    Der gemeinsame Umzug bzw. das bereits vorliegende gemeinsame Wohnen in der Vergangenheit sind ein Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft. D. h., man hält euch für ein Paar, so dass nicht nur einer ALG 2 beziehen kann, sondern beide hinsichtlich des Hilfebededarfs zu prüfen sind.


    Auch die Tatsache, dass er dich trotz weit mehr als 2 Monatsmieten Rückstand nicht gekündigt und Räumungsklage erhoben hat, wird zu euren Ungunsten sprechen.


    Und ich sehe es genauso, das stinkt doch, was ihr da abzieht.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Du bist unter 25 Jahre alt und bildest mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn ihr Einkommen auch für dich ausreicht, dann gibt es nichts für dich. Einfach auszuziehen, würde bedeuten, dass du ggf. Regelsatz, aber kein Geld für die Miete bekommst. Nach deiner Schilderung bist du sowieso erwerbsunfähig, d. h., dass deine leiblichen Eltern dir so oder so zu Unterhalt verpflichtet sind. Hast du überhaupt schon eine Ausbildung?

    Das ist durchaus möglich. Aber wenn ich das richtig verstehe, willst du dort nicht mit einziehen, wie wollt ihr das dann mit dem Hausgeld halten? Du willst doch sicherlich nicht Wasser/Abwasser etc. zu 1/3 zahlen, obwohl du dort nicht wohnst?


    Ansonsten: eine Eigentumswohnung für ein und 2 Personen ist bis 90qm geschütztes Vermögen. 5 qm weniger und deine Eltern können die Wohnung auch allein auf sich kaufen.

    Die Nichtunterzeichnung eines neuen Vertrages führt nicht zu einer Sperre. Punkt 2 solltest du tunlichst mit "ja" ankreuzen, denn auch in dem einen Monat zwischen Beendigung der Arbeit und Aufnahme des Studiums musst du verfügbar sein, d. h., du musst der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen, Arbeit suchen und ggf. an Maßnahmen teilnehmen.


    Dein Arbeitgeber kann logischerweise die Arbeitsbescheinigung noch nicht ausfüllen, denn es sind ja noch zu bescheinigenden Lohnzahlungen offen.

    Es gibt m. W. n. im Übrigen auch noch nach wie vor Berufsausbildungen mit Abitur. Oder er arbeitet und macht das Abi an der Abendschule. Wenn er zwischenzeitlich 25 ist, ist doch davon auszugehen, dass irgendwas in seiner Schullaufbahn schief gelaufen ist, denn andere Abiturienten haben das Ding mit 18/19 in der Tasche und haben mit 25 wohl schon fertig studiert, stehen mitten im Berufsleben und müssen weder nach Mama, Papa noch Vater Staat rufen.


    Was genau ist denn bei deinem Sohn da schief gelaufen, dass er mit 25 erst den Realschulabschluss hat?

    Und welche Prognose zwecks Rückkehr gibt es? Wenn das noch x Jahre dauert, wird es wohl bei der Entscheidung des Amtes bleiben. Dessen ungeachtet, dass es nicht auf Wohnungsgröße oder -zimmer ankommt, nur auf die Kosten. Deiner Tochter steht es frei, sich für das angemessene Geld eine neue 3 Zimmer Wohnung zu suchen.


    Im Übrigen verstehe ich nicht, was eine Heirat jetzt an der Wohnsituation ändert. Dein Enkelsohn hatte offensichtlich bis jetzt ein eigenes Zimmer. Der neue Mann von deiner Tochter wird aber doch wohl bei deiner Tochter nächtigen und nicht ins Kinderzimmer einziehen wollen? Wieso muss überhaupt eine neue Wohnung her?!


    Stimmt das überhaupt mit dem Sozialamt? Sind denn beide, sowohl deine Tochter als auch dein Schwiegersohn erwerbsunfähig? Denn nur dann (Altersrentner werden sie ja sicherlich nicht sein) gäbe es überhaupt Sozialhilfe. Ansonsten gibt es ALG 2 vom Jobcenter.

    Wie alt ist der Enkelsohn und wieso lebt er in einem Internat? Es ist ja ein Unterschied ob jemand z. B. volljährig ist und eine Ausbildung macht und danach wahrscheinlich wegen Beruf sowieso nie wieder zurück zu den Eltern zieht oder aber ob jemand noch im Kindesalter ist und vom Jugendamt oder aus anderen Gründen in einem Internat lebt und jederzeit in die Familie zurück geführt werden könnte.


    Sollte der Enkelsohn wegen einer Ausbildung weg sein, dann dürfte das Amt korrekt handeln. Denn für Besucher muss der Steurzahler keinen Wohnraum finanzieren.