Beiträge von Turtle1972

    Ja, das musst du melden. Das Geld ist nicht zweckbestimmt und daher Einkommen. So du kein anderes Einkommen hast, sind jedoch mind. 30 Euro (Versicherungspauschale) anrechnungsfrei. Wenn du z. B. noch eine Kfz-Versicherung hast, kannst du noch mehr absetzen, so dass ggf. gar nichts angerechnet würde.


    Turtle

    Wenn er vor 6 Monaten über 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, dann hat er ALG 1 Anspruch. Er sollte sich schnellstens zur Agentur für Arbeit begeben und sich arbeitssuchend melden und dann auch ALG 1 beantragen. Dass muss er sowieso machen, denn ALG 1 ist vorrangig vor ALG 2.


    Turtle

    Wenn du krank und arbeitsunfähig bist, bekommst du natürlich (erstmal) weiter ALG 2, du kannst doch nichts dafür. Falls sich herausstellt, dass du längerfristig krank bist (über 6 Monate) oder aber sogar erwerbsunfähig, dann wird dich das Jobcenter auffordern, z. B. Rente oder Sozialhilfe/Grundsicherung zu beantragen. Mach dir keine Sorgen, wenn, dann meldet sich das JC bei dir, dann wirst du bestimmt auch erstmal zum Ärztlichen Dienst müssen und außerdem wird das auch mit der abgesprochen.


    Turtle

    Gegenrechnen kannst du das, was es gekostet hat und was du nachweisen kannst (Tierarztrechnungen etc.).


    Da deine Schwiegermutter sicherlich für ihre Kellerwohnung keine extra Zähler für Wärme, Wasser, Abwasser usw. hatte, hättet ihr das schon längst mitteilen müssen. Außerdem wäre zu prüfen gewesen, ob ihr nicht auch Miete von ihr hättet nehmen müssen, da sie wohl kein Anrecht auf mietfreies Wohnen hat.


    Ihr habt sowieso schon Glück, wenn ihr das ALG 2 als Behilfe bekommt. Da euer Haus unangemessen groß ist, dürfte es ALG 2 eigentlich nur darlehensweise geben.


    Und IPs kann ein Jobcenter nicht verschleiern, jedenfalls dann nicht, wenn es ein Jobcenter ist, das auf dem Zusammenschluss von BA und Kommune beruht. Denn da laufen die Server über Nürnberg und können dezentral gar nicht beeinflusst werden.


    Turtle

    Natürlich wird das Kindergeld mit berücksichtigt. Ist doch auch Einkommen. Und das Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird bereinigt, darauf gibts Freibeträge. 100 Euro pauschal, 20% vom Rest. Bei 400 Euro Verdienst würden also nur 240 Euro als Einkommen angerechnet.


    Turtle

    Du meinst, dass das Jobcenter Geld (überzahltes ALG 2) zurück haben will, oder? Das kann schon sein. Dein Kindergeld ist nämlich in dem Monat anzurechnen, in dem es dir zufloss. Und das scheint ja nach der Ausbildung gewesen zu sein. Damit musst du das ALG 2 vom Monat der Nachzahlung zurückzahlen (ganz oder teilweise).


    Es wäre schön, wenn du mal schreibst, wann du die Nachzahlung erhalten hast, wieviel das war und für welchen Zeitraum das Jobcenter jetzt Geld zurückfordert und in welcher Höhe. Und wieviel ALG 2 du in dem Zeitraum monatlich bekommen hast.


    Turtle

    Ja, sicher. Es gibt aber auch Mütter, die zwar einen Wisch unterschreiben, den aber dann auch zurückziehen, wenn sie sehen, dass dem Kind durch den Wisch nicht sofort alles auf dem goldenen Tablett serviert wird und es ggf. erstmal ein paar Tage oder Wochen in einer Obdachlosenunterkunft ausharren muss. Besonders eben, wenn kein gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis vorliegt und die Eltern das Kind durchaus noch x Jahre beherbergt hätten. Ich kann hier nichts lesen, dass die Mutter das Kind auch "los" werden will. Und gemeinhin sind ältere Mütter, die auch noch anscheinend verwitwet sind, eher "Klammeräffchen".


    Turtle

    So einfach wird man das "rauswirft" nicht akzeptieren. Den Trick kennt das Amt schon, es gibt genug Eltern und Kinder, die sich dahingehend absprechen "Mama, schreib mir doch mal nen Zettel, dass du mich rauswirfst, damit ich eine eigene Bude bekomme.".


    In meinem JC ist es dann üblich, einen Sozialen Dienst einzuschalten, der prüft, wie zerrüttet das Eltern-Kind-Verhältnis wirklich ist.


    Turtle

    Zieht sie ohne Genehmigung im Mai/Juni aus, dann legt man lediglich den Regelsatz von 299 Euro zugrunde. Keine Miete. Von den 299 Euro würde ihr Kindergeld und ihre Halbwaisenrente als Einkommen abgezogen werden. Je nach Höhe der beiden Leistungen bekommt sie dann also gar nichts mehr vom Jobcenter. Und Erstausstattung auch nicht.


    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft geht übrigens nur bei Gleichgeschlechtlichen. Eine Verbindung von Mann und Frau nennt man Eheschließung.


    Ein Auszug bei der Mutter wird nur bei schwerwiegenden Gründen erlaubt, solche hast du nicht vorgetragen. Andere Ämter, die Erstausstattung übernehmen, sehe ich auch nicht bei der Ausgangslage.


    Turtle

    Nö, dass die Eltern genug verdienen... Im Zusammenhang mit "der Staat lässt einen im Regen stehen" betrachtet... Möcht mal wissen, wieso der Staat immer benannt wird a la "im Regen stehen lassen", wo einen doch eine gewisse Frau und ein gewisser Mann in diese Welt gesetzt haben. Und nicht der Staat.


    Turtle

    Hat er denn noch nicht lange genug gearbeitet, dass er ALG 1 bekommen kann?


    Um beurteilen zu können, ob er ALG 2 bis zur Ausbildungsaufnahme bekäme, schreibst du zu wenig. Hat er eine eigene Wohnung oder wohnt er noch bei den Eltern?


    Turtle

    Aber ob es glaubhaft ist, dass man in knapp 3 Monaten Beschäftigung so "gemobbt" wurde, dass man kündigen musste? Dessen ungeachtet, dass Mobbing was ganz anderes ist, als hier vorgetragen wurde. Denn der Vortrag klingt halt nach Unzufriedenheit mit der Kommunikation mit der ZAF. Was bei den meisten ZAFs so sein dürfte, weil man ja nicht täglich dorthin kommt, sondern in seine Entleihfirma.


    Turtle

    Wie kommen denn plötzlich alle auf die Idee, das Amt müsse vorher belehren, dass ggf. was zurückgefordert wird?! Das habe ich heute schonmal gelesen. Woher soll das Amt das vorher wissen? Kaffeesatzlesen und Glaskugelschauen?


    Und gerade bei euch wurde sogar darüber vorher "belehrt". Weil nämlich die Leistungen nur VORLÄUFIG bewilligt sind. Was heißt denn bei dir vorläufig?! Vorläufig ist nicht endgültig, es kann sich was ändern. Das heißt vorläufig!


    Turtle

    Im Normalfall erstmal einen neuen Antrag stellen... Wenn du kein Einkommen hast, bist du bedürftig und dann steht dir auch ALG 2 zu. Zur Kostensenkung wegen der zu hohen Miete wird dich das Jobcenter dann auffordern, aber du willst ja auch selbst was billigeres suchen, da seid ihr euch doch dann einig.


    Turtle

    Kindergeld steht dir gar nicht mehr zu, du musst den Ausbildungsabbruch schnellstens melden! Ansonsten schreibe doch bitte mal die Berechnung des Jobcenters ab.


    Turtle