Gegenrechnen kannst du das, was es gekostet hat und was du nachweisen kannst (Tierarztrechnungen etc.).
Da deine Schwiegermutter sicherlich für ihre Kellerwohnung keine extra Zähler für Wärme, Wasser, Abwasser usw. hatte, hättet ihr das schon längst mitteilen müssen. Außerdem wäre zu prüfen gewesen, ob ihr nicht auch Miete von ihr hättet nehmen müssen, da sie wohl kein Anrecht auf mietfreies Wohnen hat.
Ihr habt sowieso schon Glück, wenn ihr das ALG 2 als Behilfe bekommt. Da euer Haus unangemessen groß ist, dürfte es ALG 2 eigentlich nur darlehensweise geben.
Und IPs kann ein Jobcenter nicht verschleiern, jedenfalls dann nicht, wenn es ein Jobcenter ist, das auf dem Zusammenschluss von BA und Kommune beruht. Denn da laufen die Server über Nürnberg und können dezentral gar nicht beeinflusst werden.
Turtle