Beiträge von Turtle1972

    Schimmel ist ein Mangel an der Wohnung und dafür ist der Vermieter zuständig. Nur in tatsächlich akuten Fällen würde das Jobcenter also nicht auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Vermieters verweisen können, sondern selbst handeln müssen. Und solche Fälle müsst eben ihr nachweisen, ihr tragt die Beweislast. Das sollte euch also auch die Kosten eines Attestes wert sein, wenn ihr das unbedingt wollt.


    Wenn es um die Zweifel geht, dass ihr nur auf eine größere und teurere Wohnung aus seid, dann könnt ihr die ja beheben, indem ihr eine schimmelfreie 60qm Wohnung sucht.


    Turtle

    Das ein Antrag so gar nicht bearbeitet wird, also nichts kommt mit "Legen Sie noch das oder das vor, sonst Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung." dürfte sehr selten sein. Von daher solltest du dich erstmal erkundigen, was aus deinem Antrag von annodunnemals wurde. Im Zweifel müsstest du nämlich die Antragstellung erstmal beweisen.


    Turtle

    Kann gerne nachgefragt werden, aber wieso sollte das Jobcenter (und damit der Steuerzahler) etwas bezahlen, was andere (die Vermieterin) verursacht haben (wenn diese wirklich am Schimmel Schuld hat)? Dann muss man seine Ansprüche gegen die Vermieterin durchsetzen!


    Und wenn die Wohnung unkündbar ist, kann man auch fristlos kündigen, da gibt es keine Kündigungsfrist.


    Solche Sachen SELBST zu klären, hat in meinen Augen etwas mit EIGENVERANTWORTUNG zu tun. Was macht denn jemand, der kein ALG 2 bekommt?!


    Turtle

    Warum interessiert DICH das, ob dein Sohn ALG 2 beziehen kann? Du schreibst doch selbst, er soll sich gefälligst Arbeit suchen, damit er eine eigene Wohnung bezahlen kann. Wieso willst du ihn also vom bequemen Hotel Mama in das Hotel Papa Staat abschieben?


    Schmeiß ihn raus und lass ihn zusehen, wie er erwachsen wird und erkennt, dass er nicht in einem Land lebt, wo einem ohne eigenes Zutun die Tauben in den Mund fliegen!


    Es bringt dir eh nix, wenn wir schreiben "Er bekommt ALG 2.". Denn: wenn er weiterhin diese Einstellung zu Arbeit und Ausbildung weiterlebt, wirst du in spätestens 3 Monaten hier schreiben: "Hilfe, mein Sohn wurde auf NULL sanktioniert, was kann er machen?".


    Turtle

    A) Dies ist das Unterforum, welches mit "ARBEITSLOSENGELD" benannt ist und sich deshalb auch mit ALG 1 beschäftigt. Wenn du keine Ahnung davon hast, dann halte dich doch einfach (mal) raus.


    B) Hier geht es um nichts anderes als um die Erreichbarkeitsanordnung. Aus irgendeinem Grund wird wohl angezweifelt, dass diese erfüllt wird, die TE also postalisch erreichbar ist. Was genau der Grund ist, sollte man per Akteneinsicht erfahren können. Oder, indem sie sich den entsprechenden Bescheid, mit dem bestimmt wurde, dass das Geld gekürzt oder (teilweise) eingestellt wird, aushändigen lässt.


    C) Und bevor das nicht geklärt ist, kann man nicht zu weiteren Schritten raten.


    Turtle

    Nett, aber falsch, was Punkt 2 und 3 betrifft.


    Die Dachreparatur gehört zu den Kosten der Unterkunft. § 22 Abs 2 SGB II sagt:


    Zitat

    (2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.


    Also: Wenn z. B. für eure Personenzahl bei euch z. B. 500 Euro Miete angemessen wäre im Monat, ihr derzeit eine Hausbelastung von 250 Euro habt, sind ja quasi noch 250 Euro im Monat "übrig". Fürs Jahr also 3000 Euro. Da eure Reparatur unter den 3000 Euro liegt, wäre sie als Zuschuss zu übernehmen. Nur, wenn die Aufwendungen höher wären, gäbe es nur ein Darlehen.


    Und zu 3. müsste man erstmal klären, wofür das Geld ist. Für Verdienstausfall oder für Schmerzensgeld bzw. Ersatz eines Vermögensschaden.


    Turtle

    Wie soll es denn da aussehen? Steht doch alles in Beitrag Nr. 2. Wenn du ungenehmigt ausziehst, dann musst dich dein Freund durchfüttern oder es gibt maximal 291 Euro Regelsatz abzüglich 154 Euro Kindergeld als Hilfe für dich. Wenn du noch Unterhalt bekommst, sogar noch weniger. Das war`s dann auch.


    Turtle

    Es ist anzunehmen, dass es tatsächlich ist, wie du vermutest. Manche Jobcenter sind zum 1.1.2012 in kommunale Hand übergegangen und überweisen jetzt nicht mehr zentral über Nürnberg, sondern direkt von der Hausbank der Kommune aus. Das geht natürlich schneller.


    Wenn du das ganze Geld ausgibst, ohne die Bescheide abzuwarten (oder wenigstens mal nachzufragen), wirst du dich allerdings wohl eher an die eigene Nase fassen müssen.


    Turtle

    Der Freibetrag ist eigentlich einfach zu errechnen in deinem Fall: Grundfreibetrag 100 Euro und dann 20% vom Restbrutto, also von 730 Euro. Das sind weitere 146 Euro, so dass dein Gesamtfreibetrag 246 Euro beträgt. Von den 658,81 Euro sind also 412,81 Euro anrechenbar.


    Ein HartzIV-Rechner speziell mit Angaben zur KdU für Eigenheimbesitzer ist mir nicht bekannt. Du kannst aber auch das recht einfach berechnen, indem du alle deine Hauskosten nimmst (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Müll, Wasser, Abwasser, Heizungswartung, Schuldzinsen....) und die auf den Monat runterrechnest. Also z. B. wenn du 5 mal im Jahr 30 Euro für Abwasser zahlst, dann sind das ja 150 Euro im Jahr. Durch 12 Monate wären das dann 12,50 Euro im Monat....


    Turtle