Schimmel ist ein Mangel an der Wohnung und dafür ist der Vermieter zuständig. Nur in tatsächlich akuten Fällen würde das Jobcenter also nicht auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Vermieters verweisen können, sondern selbst handeln müssen. Und solche Fälle müsst eben ihr nachweisen, ihr tragt die Beweislast. Das sollte euch also auch die Kosten eines Attestes wert sein, wenn ihr das unbedingt wollt.
Wenn es um die Zweifel geht, dass ihr nur auf eine größere und teurere Wohnung aus seid, dann könnt ihr die ja beheben, indem ihr eine schimmelfreie 60qm Wohnung sucht.
Turtle