Beiträge von Turtle1972



    Die Frage ist doch, wieso du nur 83 Euro Bafög bekommen solltest. Anstelle Fachabi kannst du m. W. n. auch z. B. den Meister (mit Meister-Bafög) machen und danach studieren.


    Im Übrigen entgeht mir, dass ein Bildungsgutschein als Bürokauffrau mit dem Wunsch nach Fachabi und anschließendem Studium zu tun haben soll. Werde dir erstmal mit dir selbst einig, was du wirklich möchtest.


    Turtle

    Da fehlt etliches auf der Seite. Die darlehensweisen Möglichkeiten z. B. Dann das Beispiel, wo Nomi sanktioniert wird. Nur 30%, obwohl er 24 ist... Völlig falsch. Genauso, wie am Anfang bei seiner Antragstellung nirgends ein Hinweis kommt, dass er eine BG mit den Eltern bildet und auch deren Unterlagen notwendig sind und SIE DANN AUCH ALG 2 EMPFÄNGER WERDEN!!! Alles sehr schlecht recherchiert.


    Turtle

    Die Übernahme von Rep.kosten bei Eigentum ist eine schlichte Rechenaufgabe:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Zitat

    (2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.


    Turtle

    Dein Kind ist nicht über dich versichert, wenn du nur familienversichert bist. Dann müsste dein Vater auch für den Unterhalt dieses Kindes aufkommen, dann wäre das möglich. Ansonsten ist es natürlich über seinen eigenen Vater zu versichern.


    Wenn dein Freund und der künftige Vater deines Kindes ausreichend verdient, dann gibt es für dich und das Kind kein ALG 2. Und dann muss er auch deine Krankenversicherung bezahlen. Außerdem bekommst du ja nach der Geburt 300 Euro Elterngeld, davon kannst du auch deine KV bezahlen.


    Was bedeutet "wieder arbeiten"? Da du jetzt nur familienversichert bist, arbeitest du doch anscheinend momentan nicht?


    Turtle

    Zitat

    Genau, aber müsste dieser Wert nicht schon bei Ermittlung seines Vermögens festgestellt worden sein?


    Nein, da selbstbewohnt zählt es ja momentan zum Schonvermögen.


    Zitat

    Ich lebe in einer dörflichen Region der ehemaligen DDR, bei uns im Dorfteil stehen nur eine handvoll Häuser. Selbst wenn ich lange suchen würde, finde ich wahrscheinlich Niemanden, der für das Haus viel mehr bezahlen würde, weil hier einfach Niemand wohnen möchte. Hinzu kommt, dass das Haus total heruntergekommen ist und in einen DDR-Zustand verblieben ist. Das heißt, es sind noch DDR-Fenster, Ofenheizung usw. vorhanden. Weiter ist das Haus nicht nur sanierungsbedürftig, sonder es regnet überall durch und die Schimmelbildung hat bereits seit längerer Zeit eingesetzt.


    Tue ich auch. Und trotzdem sind schon allein die Baugrundstücke mehr wert als 7000 Euro mit der entsprechenden qm-Zahl. Wenn du jedoch meinst, dass das mit den 7000 Euro koscher ist, dann kannst du natürlich tun und lassen, was du wollst. Dann kann dir ein Wertgutachten ja nichts anhaben.


    Turtle

    Was wurde denn alles beantragt? Nur Doppelbett und Küche? Was ist mit den Betten, in denen beide vor Zusammenzug geschlafen haben? Das Bett, in welchem er bei seiner Mutter schlief, war doch sicherlich sein "Kinder"bett. Und das ist seins. Genauso hat sie doch sicherlich ein Bett gehabt.


    Und hatte sie noch keine Küche? Wie hat sie bisher für sich und das Kind gekocht?


    Turtle

    Allerdings wird das JC sicherlich ein Wertgutachten fordern. Sollte dies einen (wesentlich) höheren Betrag als 7000 Euro Wert ausweisen, wird es massig Ärger geben... Auf die Idee, seine Immobilie(n) unter Wert zu veräußern, damit weiterhin ALG 2 fließt, sind nämlich schon genug Leute bekommen und teilweise bei den Sozialgerichten ziemlich abgeschmiert.


    Turtle

    Zitat

    Die Alg2 Stelle ist ja jetzt für mich zuständig und die wissen das ich wieder in Arbeit bin, deswegen frage ich ob die das der Alg 1 Stelle mitteilen oder ob es meine Pflicht ist denen Bescheid zu geben?


    Es sind 2 verschiedene Behörden und bei beiden hast du eine Mitwirkungspflicht. Das heißt natürlich, dass du beiden Behörden mitteilen musst, wenn du wieder arbeitest.


    Turtle

    Was soll das denn jetzt? Ich habe dir erläutert, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, Bafög auf 30 bzw. 35 Jahre zu beschränken! Nichts weiter. Mir ist das völlig egal, was du in deinem bisherigen Leben getan hast.


    Fakt ist, dass du, wenn es nicht irgendeine Härtefallregelung für dich gibt, kein Bafög bekommen wirst und auch kein ALG 2. Wenn dir das nicht passt: nicht mein Problem. Es ist trotzdem das, was hier in Deutschland Gesetz ist.


    Die Frage, was es in England gäbe, war rein interessehalber. Die Antwort bist du mir schuldig geblieben, ich schätze also mal, dass es in England genauso "unrosig" (oder noch schlimmer?) aussieht, wie hier in Deutschland.


    Turtle

    Soweit du nicht unter irgendeine Härtefallregelung fällst: nein. Es ist nunmal so, dass der Gesetzgeber Fristen setzt, bis wann man gelernt/studiert haben sollte. Und danach sollte man eben arbeiten. Wer diese Fristen nicht einhält, hat es dann schwer(er).


    Im Normalfall macht man mit 18/19 sein Abi und hat dann mit 23/24 den Bachelor, etwas später ggf. sogar noch den Master. Das geht alles unter 30. Und von daher ist für den Bachelor bzgl. Bafög mit 30 sense und für den Master mit 35. Man sollte eben halbwegs kontinuierlich seinen Lebensweg planen. Ein Studium kostet, das Studium wird zum großen Teil vom Staat bezahlt. Entsprechend möchte der Staat auch, dass der so Begünstigte möglichst lange nach dem Studium wieder Einkommenssteuer an den Staat zahlt, damit es sich für diesen auch rentiert.


    Was gibt es denn in England für Spätstudierer? Wenn das besser ist, dann kannst du doch sicherlich auch dort studieren.


    Turtle

    Wenn du keinen Anspruch auf Bafög hast, dann gibt es für dich leider gar nichts. Für dein Kind könntest du - so er mit Kindergeld und dem väterlichen Unterhalt seinen Lebensunterhalt nicht decken kann - aufstockend ALG 2 beantragen.


    Du müsstest für dich selbst sehen, dass du Unterhalt vom Ex oder von den Eltern bekommst oder jobben gehst. Was anderes sehe ich da nicht.


    Turtle

    Das mit den 7500 Euro gilt für ein Auto, das deinem Vermögen zuzurechnen ist. Vermögen ist alles, was du VOR ALG 2 Bezug schon hattest. Was du während des ALG 2 Bezuges dazubekommst ist jedoch Einkommen. Also wäre ein geschenktes Auto derzeit nunmal Vermögen.


    Auf die Sache mit dem Kreditvertrag möchte ich nicht eingehen. Du hast geschrieben, dass das Auto dir geschenkt werden soll. Also ist der Kreditvertrag nichts anders als Lug und Trug. Und bzgl. versuchten Betruges gebe ich keine Hilfestellung.


    Turtle