Beiträge von Turtle1972

    Wenn das Kind unter 15 ist, dann gibt es vom Jobcenter gar nichts dafür. Dann ist das Jugendamt oder das Sozialamt zuständig bzw. die leiblichen Eltern, denn du bist ja kein leiblicher Elternteil und irgendwo müssen eigentlich (logischerweise) welche sein. Sollte es eine Vollwaise sein, gibt es ja sicherlich Waisenrente.


    Ist es über 15, wird es ALG 2 bekommen. Als eigene Bedarfsgemeinschaft. Zu deiner BG gehören nur leibliche Kinder bzw. Adoptivkinder. Nicht Pflegekinder.


    Turtle

    Termin machen, ggf. beim Teamleiter und es sich vor Ort erklären lassen. Oder schauen, ob das betreffende JC eine Beratungsstelle hat (mein JC hat sowas). Die Leute sind sogar nur für sowas da. Gerade eben, um unnötige Widersprüche zu vermeiden.


    Turtle

    Du kennst doch gar nicht die Miethöhe. Auch mit 2 Kinder könnte man z. B. kostenfrei bei Papa und Mama leben. Solls alles geben.


    Mit den mageren Angaben (Miethöhe, Unterhalt des Kindes/Unterhaltsvorschuss...) kann man jedenfalls gar nichts dazu sagen.



    Turtle

    Bei einem Widerspruch wird es kein klärendes Gespräch geben. In der Widerspruchsstelle wird keinen Wert auf Kundenverkehr gelegt. Man entscheidet nach der Akte, wird prüfen, ob Gründe angegeben wurden und wenn (was wahrscheinlich ist, dass jeder ÄB auch mit einer Begründung versehen ist), den Widerspruch als unbegründet zurückweisen. Ggf sogar mit einem Kurzbescheid a la "Alles geprüft und für richtig befunden.". Davon hat die TE nichts, nur Mühe und Zeit verschwendet. Ihre und die der Behörde.


    Turtle

    Nochmal: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass man die 50 oder 100 Euro ALG 2 wegsanktioniert. Und das sicherlich erst nach x Monaten. In dieser Zeit hat man dann aber ein paar hundert Euronen extra gehabt. Das ist doch wohl was.


    Turtle

    Und was ist so schlimm daran? Sich eine besser bezahlte Arbeit zu suchen, sollte doch das Ziel eines jeden sei, der nur 700 Euro netto verdient. Und wenn es nichts besser bezahltes gibt, dann kann sie das doch nachweisen. Trotzdem hat sie monatlich mehr Kohle im Portmonaise. Und selbst wenn man ihr die paar Euronen dann wegsanktioniert: Dann hat sie immer noch ihre 700 Euro und nichts verloren.


    Turtle

    Sie soll also unnötigerweise in Widerspruch gehen, damit sie den nächsten Bescheid (Widerspruchsbescheid) bekommt, den sie wahrscheinlich wieder nicht versteht?! :confused: Was soll das bitte bringen?


    Turtle

    Die Freundin hat ja jetzt schon Anspruch auf ALG 2.


    Berechnung als BG (nur für deine Freundin):


    337 Euro
    200 Euro Mietanteil
    ------------
    537 Euro Bedarf


    700 Euro Lohn
    - ca. 250 Euro Freibetrag
    ----------
    450 Euro Einkommen


    = 87 Euro ALG 2


    Berechnung als WG (nur für die Freundin):


    374 Euro
    200 Euro Mietanteil
    -------------------
    574 Euro Bedarf


    450 Euro Einkommen


    = 124 Euro ALG 2


    Turtle

    Das Guthaben steht dir so oder so zu. Die Vermieterin steht in keinem Rechtsverhältnis mit dem JC, sondern mit dir als Mieter. Dem JC wäre dann das Guthaben anzuzeigen und es hat zu errechnen, wieviel davon auf die Kosten der Unterkunft im Monat nach Zufluss des Guthabens angerechnet wird. So, wie es § 22 SGB II vorsieht.


    Das kann dein Anwalt deiner Vermieterin sicherlich erklären. Oder sie dir, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Zurückbehaltung des Guthabens beruhen sollte.


    Turtle

    Ich antworte nicht mehr, wenn nicht bald die Angaben zu allen Einkünften, Alter der Kinder sowie Miethöhe kommen. Denn das macht keinen Spaß hier. Ohne die Angaben kann man dir nicht vernünftig antworten. Und mir ist meine Zeit echt zu kostbar, dir alles -damit ich dir für lau helfe- aus der Nase ziehen zu müssen. Ich habe auch noch mehr zu tun.


    Turtle

    Kein Kindergeld?! Glaubst du doch selbst nicht. Eben schriebst du noch, dass die Kinder Einkommen haben.


    Wenn du Hilfe möchtest, dann solltest du anders reagieren. Und auf die Fragen ordentlich antworten.


    Wichtig ist die Frage nach dem Alter der Kinder. Sind sie alle unter 15, dann ist niemand in eurer Bedarfsgemeinschaft, der erwerbsfähig wäre, damit käme der Bezug von ALG 2 nicht in Betracht, also gäbe es auch kein KIZ, da KIZ ausschließlich dazu da ist, Leistungsbezug nach dem SGB II zu vermeiden.


    Aber du torpedierst ja alle Fragen. So macht es keinen Spaß, zu helfen.


    Turtle

    Was hast du denn an:

    Zitat

    Den KInderzuschlag erhält man, wenn man durch eigenes Einkommen zwar seinen Lebensunterhalt, aber nicht den der Kinder abdecken kann.


    nicht verstanden? Gerade (viel) Einkommen der Kinder ist der Gewährung von Kinderzuschlag hinderlich.


    Mach bitte die von mir erbetenen Angaben, dann kann man dir auch sagen, welche Sozialleistung(en) für euch am ehesten in Betracht kommen/kommt.


    Turtle

    Das, was die Kinder so erhalten. Kindergeld, Renten, Unterhalt, Löhne.... Das musst du doch selbst wissen, was dein(e) Kind(er) für Einkommen haben?!


    Rede doch nicht um den heißen Brei drumrum. Schreibe, wieviel Rente du bekommst und was sonst noch an Einkommen da ist. Und noch, wie hoch eure Warmmiete ist. Sowie das Alter der Kinder und was sie derzeit machen (Kita, Schule, Ausbildung...).


    Turtle