Wenn das Kind unter 15 ist, dann gibt es vom Jobcenter gar nichts dafür. Dann ist das Jugendamt oder das Sozialamt zuständig bzw. die leiblichen Eltern, denn du bist ja kein leiblicher Elternteil und irgendwo müssen eigentlich (logischerweise) welche sein. Sollte es eine Vollwaise sein, gibt es ja sicherlich Waisenrente.
Ist es über 15, wird es ALG 2 bekommen. Als eigene Bedarfsgemeinschaft. Zu deiner BG gehören nur leibliche Kinder bzw. Adoptivkinder. Nicht Pflegekinder.
Turtle