ZitatTurtle aber ich denke das sollte zu Deinem Wissenrepertoire als Juristin der JC doch eigentlich auch gehören, dann musste mich doch nicht suchen lassen, oder ??? gurgeln
Nun, das Problem ist, dass mir eine solche Rechtsgrundlage nicht bekannt ist. Restansprüche kann man nämlich innerhalb von 4 Jahren geltend machen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
Zitat(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
Und das gilt nicht nur für Selbständige, sondern für jeden, der mal einen ALG 1 Anspruch hatte und diesen nicht voll ausgeschöpft hat. Und auch nur dann, wenn der Anspruch auf ALG 1 schon geltend gemacht wurde. Wenn ein Selbständiger direkt von der versicherungspflichtigen Beschäftigung in die Selbständigkeit geht, ohne sich bei der Agentur arbeitslos gemeldet zu haben, dann gibt es diese 4 Jahre nämlich nicht.
Das wirst du -so du googelst- als häufige Frage bei Studierenden oder Schülern finden, die nach einer Arbeit studiert oder Abi etc. gemacht haben. Haben sie sich vorher alo gemeldet und sind noch keine 4 Jahre seitdem vergangen, können sie ALG 1 bekommen. Haben sie das nicht gemacht, haben sie Pech gehabt.
Eine 3 Jahresgrenze oder -frist, wie du sie aber nennst, ist mir völlig unbekannt. Daher nach wie vor die Bitte, dies doch mal zu verlinken.