Beiträge von Turtle1972

    Zitat

    Es sind aber leider 15 euro im Monat


    15 Euro im Monat jetzt von euch, also vom ALG 2? Oder 15 Euro im Monat z. B. von Oma oder Opa, der Pati usw.?! Wenn die 15 Euro vom ALG 2 kommen, dann zählt das nicht als Einkommen. Anders ist es, wenn sie von dritten Personen kommen, dann zählt das als Unterhalt und damit als Einkommen. Gleiches gilt für manche Geldgeschenke.


    Turtle

    Zitat

    Einer muss ja schließlich für uns "faule Schweine" die Steuern verdienen!


    Zur Abwechslung könntest du das ja auch mal machen, besonders, wo du lt. anderen Threads hier es ja augenscheinlich nur dir gönnst, auf der faulen Haut zu leben.


    Aber, dass du weder lesen kannst noch den Zusammenhang im Forum, wenn jemand was in die bestimmten Unterforen schreibt, erkannt hast, das wussten ja schon viele schon sehr lange.


    Krank geschrieben musst du ja nicht mehr werden. Du bist wahrscheinlich schon so auf die Welt gekommen.

    Ach so. und der Beitrag wurde aus Jux und Dollerei unter "Hartz IV/ALG II > Vermögensanrechnung eingestellt.... Weil man einfach nur so -ohne Not- wissen wollte, ob das Kind 2 Millionen oder doch nur eine Million auf dem Konto haben darf...


    Ich glaube, du solltest dich mal ins Bett begeben. Aber für sehr lange.

    Und was bedeutet:


    Zitat

    da ein Büro von der Firma vorgeschrieben ist

    ???


    Ein Selbständiger kann -deswegen heißt es "selbständig"- selbst entscheiden, ob er ein Büro braucht und wo dieses Büro liegt usw.


    Wenn also ein "Selbständiger" von einer "Firma" Vorschriften gesagt bekommt, mithin Weisungen unterliegt, dann ist er nicht "selbständig", sondern "scheinselbständig".


    Turtle

    M. E. n. darf das nicht sein. Das Gesetz sagt, dass die KOSTEN der Unterkunft angemessen sein müssen. Und das bedeutet im Prinzip, dass es, wenn z. B. für 2 Personen 400 Euro angemessen sind, es völlig egal ist, ob du 400 Euro für 30 qm oder 400 Euro für 90 qm bezahlst. Man darf das nicht auf den qm runterrechnen und dann sagen: Wenn für 400 Euro 60 qm angemessen sind, dann sind bei 30 qm nur 200 Euro angemessen.


    Das Schlimme daran wird aber wohl sein: ohne Widerspruch oder gar Klage werdet ihr nichts erreichen.

    Wenn er nur noch 240 Euro ALG 2 bekommt und als Einkommen nur die 223 von dir hat, dann wäre ja sein Bedarf (also Regelsatz + Miete) lediglich 463 Euro?! Ausgehend von einem Regelsatz i. H. v. 337 Euro wären das gerade mal 126 Euro für die Miete. Und dem würde ja auch dein Bedarf entsprechend, so dass sich auch ein so hoher Überschuss erklärt.


    Aber so niedrig (252 Euro) wird doch wohl eure Warmmiete nicht sein?!


    Kannst du mal die ganze Berechnung (also Regelsatz, Mietanteil....) abschreiben?

    Zitat

    Nein ich habe mich persönlich nicht zurück gemeldet. Hatte ja auf nen neuen Termin gewartet.


    Ääh, das glaube ich nicht. Bei der BA ist es gang und gäbe, dass bei der Genehmigung von OAW ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man sich am ersten Tag danach persönlich aus der OAW zurückmelden muss...

    Welches Wissen willst denn du weitergeben? Da ist doch gar nichts. Außer der Drang, jegliche vernünftige Unterhaltung mit Fragestellern mit dummen Gär vollzumüllen. Mit Wissen hat das reichlich wenig zu tun. Schau auf die Zahlen der Bürgermeisterwahl. Ggf. lernst du dann noch Prozentrechnung. Dann hättest du wenigstens ein bisschen Ahnung davon, was "Wissen" bedeutet.

    Zitat

    Jetzt verstehe ich endgültig nichts mehr.
    an andre Stelle heißt es seit Januar. 2011 darf das JC nichts mehr vom Regelsatz abziehen.


    Ja, deine Kosten für die Warmwasseraufbereitung. Aber doch nicht für den Allgemeinstrom (Kühlschrank, Herd, Fernseher, Licht etc...)!!! Der ist nach wie vor im Regelsatz enthalten.


    Zitat

    300.- € weniger 73.- € macht nach Adam Riese 227.- €.


    Ja, hab ich auch schon errechnet:

    Zitat

    Das bedeutet, dass dein JC für Heizung und Warmwasseraufbereitung also 227 Euro übernimmt.


    Ich denke, damit seid ihr doch gut bedient. 73 Euro für Licht, Kühlschrank, Herd, Fernseher, sonstige elektrische Geräte usw.
    Ich glaube nicht, dass ihr für normalen Strom wirklich weniger verbraucht. Ich glaube eher mehr, oder? Oder denkst du, dass eure Heizkosten und die für die Aufbereitung von Warmwasser noch höher sind als 223 Euro und die für euren sonstigen Strom niedriger als 73 Euro?


    Zitat

    Das kann ich nicht. Wie sollte ich das machen ????


    Einscannen. Ist aber inzwischen unnötig, da klar ist, dass mit den 73 Euro nicht das Warmwasser gemeint ist, sondern der Allgemeinstrom. Den ihr nunmal wirklich selbst zahlen müsst.

    Die Verständigung bis unten zum einfachen SB ist halt nicht immer die Schnellste. Meiner Leistungsabteilung wurde das Urteil auch erst vor 5 Wochen bekannt gegeben, von daher gibt es da garantiert auch noch Fälle, wo (wegen Vertrauensschutz) derzeit noch Leistungen erbracht werden. Mit dem Folgeantrag wird das dann beendet.


    Genauso wird es auch in anderen JCs aussehen.

    Ich glaube, ich weiß, was los ist. Man rechnet von den 300 Euro für Strom den Regelsatzanteil für Strom raus. Das bedeutet, dass dein JC für Heizung und Warmwasseraufbereitung also 227 Euro übernimmt.


    Die 73 Euro für den Allgemeinstrom musst du wie jeder andere ALG 2 Empfänger aus den Regelsätzen bezahlen. Das ist korrekt so. Wie ich schon schrieb: die vollen 300 Euro bekommst du niemals bezahlt, das geht nicht, weil Strom nunmal Bestandteil des Regelsatzes ist.


    Bzgl. des Pkw-Stellplatzes vermute ich, dass euer Vermieter das irgendwann mal so in der Mietbescheinigung aufgeführt hat. Akteneinsicht sollte da Abhilfe schaffen.

    Also, es ist folgendes:


    Normalstrom muss du selbst aus dem Regelsatz bezahlen, Heizkosten und die Kosten für Warmwasseraufbereitung muss das Jobcenter tragen.


    Die vollen 300 Euro werden also nie übernommen, es kann nur ein Teil übernommen werden.


    Und ich würde halt gern wissen, wieviel von den 300 Euro derzeit das Jobcenter bezahlt. Und wie das errechnet wurde.


    Du kannst ja auch die ganzen Bescheide mal einstellen (anonymisiert), vielleicht wird man dann daraus schlauer. Ansonsten würde ich dir raten, einen Beistand zu suchen. Also zum Rechtsanwalt zu gehen oder zu einem Arbeitslosenverein.

    Bekommen sie nicht. Siehe das Urteil des BSG.


    Du musst deinen Arzt fragen, welche verschreibungspflichtige und von der Krankenkasse finanzierte Alternativbehandlung oder -medikamentation es gibt.


    Turtle