Nein, muss es nicht. Genau so, wie du ein Guthaben hättest behalten dürfen, obwohl das Jobcenter die Abschläge gezahlt hat.
Beiträge von Turtle1972
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Dann versuche mal, die Kosten beim JC geltend zu machen. Nach Umzug wegen Kostensenkung sollte es durchaus möglich sein, zumindest was das Telefon angeht.
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Das können Wohnungsbeschaffungskosten sein. Würde denn der Umzug genehmigt? Welcher wichtige Grund für den Umzug liegt denn vor?
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Weil diese Gesundheitsberufe (bis auf einen Teil der Altepflegerausbildung) nunmal dem Bafög zugeordnet wurden. Wenn du noch keine Erstausbildung hast, dann fällt natürlich eine Aufstiegsfortbildung weg. Wieso hast du denn nach der angefangenen Erzieherausbildung nichts weiter gemacht? Bafög kann es m. W. n. auch noch geben, wenn man z. B. wegen Kindererziehung nicht früher anfangen konnte. Allerdings arbeitest du ja jetzt seit geraumer Zeit, da wird das evtl. nicht greifen.
Irgendwie hast du dein Leben falsch herum angefangen und das fällt dir jetzt auf die Füße.
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BAB kommt definitiv aus den von dms genannten Gründen nicht in Frage.
Bafög bekommst du wegen deines Alters nicht.
Was also kannst du machen? Ggf. auf die Ausbildung aufbauen, die du anscheinend schon hast. Dich also da weiterbilden, z. B. nach einer Facharbeiterausbildung dann den Meister oder Ingenieur oder was auch immer als Aufstiegsfortbildung möglich ist und dann Meisterbafög beantragen.
ALG 2 ginge theoretisch auch, allerdings bist du in Arbeit d. h.: brichst du die ab, hättest du vorrangigen ALG 1 Anspruch und verwirkst du den, weil du darauf bestehst, diese zweite, unnötige Ausbildung zu machen, dann machst du dich kostenersatzpflichtig, d. h.: alles, was an ALG 2 gezahlt wird während dieser Ausbildung, wirst du später zurückzahlen müssen. Und die 100 Euro Schulgeld bezahlt dir auch niemand.
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Du warst im Dezember offensichtlich wegen des Zuflusses des Krankengeldes nicht bedürftig. Wieso jetzt aber ab Januar abgelehnt wurde, kann ich nicht erkennen. Dazu müsste man den Bescheid sehen.
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Googeln kannst du aber, oder?
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In der Arbeitsbescheinigung hat den Arbeitgeber die letzte Tätigkeit wahrheitsgemäß anzugeben. Das wird wohl nix mit dem lügen. Wenn du wegen gesundheitlicher Probleme kein LKW mehr fahren willst, dann spiel mit offenen Karten. Lügen und Betrug haben noch nie jemanden wirklich weiter gebracht.
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Ob sie nach zwischenzeitlich 6 Jahren immer noch überfordert ist?! Du antwortest auf Beiträge aus Anfang 2011!!!!
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Zitat
Aber so was kennst du wohlmöglich nicht und lässt dir auch den A.. von Vater Statt pudern.
Stimmt. Mit ca. 2650 Euro netto derzeit. Tendenz steigend.
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Ja, ist ja auch nicht so einfach, das mit dem SGB II und der Wohnbauförderung auseinander zu halten... Wobei es selbst im SGB II doch ein bisschen anders ist, als es unser guter Hr. Möchtegernanwalt behauptet: https://openjur.de/u/282228.html
Aber Hauptsache, wir haben blöden Senf abgegeben und den Gutmenschen rausgekehrt. Die TE konnte bestimmt nicht selbst nach der verlinkten Berliner Seite googeln, weil sie yahoo benutzt.
Blöd nur, dass die Gutmenschelei nicht helfen wird, da die TE eben nunmal nur einen Anspruch auf einen WBS für 2 Zimmer hat. Weil die TE als NICHTSOZIALLEISTUNGSEMPFÄNGERIN ihr sauer verdientes Geld nicht für eine ihr genehme Wohnung ausgeben will. Das soll Väterchen Staat regeln. Wunschgemäß und mundgerecht.
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Natürlich geht es dir um Bequemlichkeit, du schreibst es ja selbst. Es geht nicht um menschenwürdiges Leben, denn das ist nunmal in einem Zimmer möglich, in dem kann man leben und schlafen. Das aber möchtest du nicht, du möchtest ein Zimmer fürs Leben haben und eins fürs Schlafen. Das ist bereits Luxus und wenn du den möchtest, musst du dir den selbst finanzieren. Neidgedanken hinsichtlich: Aber Eheleute/Paare haben ein Zimmer mehr. bringt da gar nichts. Die Voraussetzungen für den WBS sind so festgeschrieben und die wirst du wohl kaum ändern können, nur, weil du das ungerecht findest.
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Es gibt generell eine einfache Möglichkeit: Such dir von MV aus eine Arbeit und ziehe dann in eine dir genehme Wohnung, die du dir dann selbst mit deinem Einkommen leisten kannst.
Ansonsten ist der soziale Wohnungsbau nunmal nur dazu da, ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. Und keine Wunschvorstellungen, wie es genehm und bequem wäre. Wenn Berlin da nicht deinen Vorstellungen entspricht, sollte das doch für dich ein Anreiz sein, deine Situation dergestalt zu ändern, als dass du dir selbst aus eigener Kraft leisten kannst, was dir vorschwebt.
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Die TE kann ja mal so ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft einstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Wohnungsgesellschaft angesichts der eindeutigen Rechtslage da irgendwas macht. Ich denke, hier steht ein anderer Grund für den Umzugswunsch dahinter und das Kind soll jetzt mal herhalten, weil ja in den Ämtern viele Frauen sitzen und man auch mal einen auf Mitleid machen könnte.
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Ja, natürlich, du bist ein freier Mensch. Es werden dann eben nur keine damit verbundenen Kosten übernommen und die Differenz zur bisherigen Miete musst du auch selbst zahlen (z. B. aus deinem Regelsatz).
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Gar nichts, wird eh abgelehnt. Kinderlärm ist weder Kündigungs- noch Abmahngrund für eine Wohnung. Das sollte die Wohngelsellschaft sicherlich wissen. Es gibt also gar keinen wichtigen Grund für einen Umzug.
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Veröffentliche doch mal lieber, was aus der Hannemannschen Verfassungsbeschwerde geworden ist. Nämlich gar nix...
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Die Kontoauszüge können von 3 Monaten rückwirkend verlangt werden.
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Du wirst Kontoauszüge vorweisen müssen. Auf welche Weise du dein Vermögen angelegt hast, ist erstmal egal. Das kann ein Sparbuch sein oder Goldmünzen, Girokonto, Versicherungen, Immobilien, völlig egal. Wichtig ist nur der Wert des Vermögens.
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Offensichtlich geht man davon aus, dass Menschen, die gar nicht mehr arbeiten müssen, keinen so hohen Anreiz brauchen, zu arbeiten. Denn der Freibetrag soll eine Belohnung fürs "arbeiten gehen" sein. Deine Petition wird da wohl nicht viel bringen.