Hallo Turtle1972, danke für Deine Antwort.
Für den Kreis Herzogtum-Lauenburg (genauer Stadt Schwarzenbek) steht in der Liste Haushalte mit 1 Person, Miethöchstgrenze EUR 340,00, Wohnfläche bis zu 50 qm. Dann gehe ich davon aus, das meine Tochter auch eine Wohnung für disen Betrag anmieten darf bzw. bewilligt bekommen sollte?
Nochmals lieben lieben Dank (auch an Gawain)
Zanderpapst