Es würde Bafög unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt, weil sich das Einkommen noch nicht abschließend feststellen lässt. -.-
Beiträge von Student88
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Ich rede nicht von Rückzahlung, sondern vonRückforderung. Darüber steht dort nichts.
Ich hatte heut dort angerufen und der sagte mir, dass alles zurückgefordert wird.
Den Bescheid bekomm ich erst am Montag. -
Naja, nicht wirklich.
Das Bafög wurde unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt.
Da wollen die das jetzt gleich oder? -
Hallo alle miteinander,
Ich habe bis zu diesem Monat Bafög bekommen.
Der Bewilligungszeitraum ist 08/10 bis 09/11.
In der Zeit stehen mir laut Bafög-Bescheid 205 Euro zu.
Seit Februar arbeitet meine Mutter wieder 100% (Krankenschwester), d.h. ich habe keinen Anspruch mehr auf Bafög...Soweit ist mir alles klar.
Jetzt meine Frage:
Ist es rechtens, dass die das bezogene Geld ab 08/10 zurückfordern, also in der Zeit, wo meine Mutter noch deutlich weniger verdient hat, zurückfordern?
Das Geld habe ich natürlich nicht mehr alles, da ich es ja gebraucht habe...
Vielen Dank im Voraus...