Beiträge von dadschke

    Hallo liebes Forum,


    ich (21) habe für das Jahr 2011 versucht, Kindergeld zu beantragen. Damals galt ja noch die Einkommensgrenze von 8004€. Ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2011 bekommen, nachdem ich meine Steuererklärung abgegeben hatte.
    Nun stehen auf dem Bescheid 2 verschiedene Zahlen: zum einen "Gesamtbetrag der Einkünfte" und zum anderen "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen". Erstgenanntes ist über den 8004€, Letzteres ist darunter. Es ist noch eine Auflistung dabei. Diese hat die Form:
    "Gesamtbetrag der Einkünfte" - "Beschränkt abziehbare Sonderausgaben" = "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".


    Welche der Zahlen ist nun für den erneuten Kindergeldantrag für 2011 relevant? Steht mir nun doch noch Kindergeld zu?


    Danke und viele Grüße.

    und von diesen 8004€ werden die Werbungskosten nicht mehr mit abgezogen? Also an meinem Beispiel heißt das: Ich bekomme im gesamten Jahr 2011 insgesamt 8600€ Netto auf mein Konto. Nun ist meine Frage, ob ich das kindergeld noch bekomme? Denn ich habe gelesen, dass ich im Jahr 8924 (8004+Werbungskosten) verdienen darf. ist das richtig? Oder wovon werden die Werbungskosten denn abgezogen?


    VG

    was soll das jetzt heißen? die Steuern und Versicherungsbeiträge werden ja vom Brutto abgezogen. Und deswegen sage ich ja...Nettor -(minus) Werbungskosten = anzurechnendes Einkommen...und das muss unter 8004€ liegen...Richtig oder nicht??? Ich wiöö das wissen, weil man mir gesagt hat, dass so ein Widerruf finanzielle Folgen haben kann...!!!

    Hallo liebes Forum,


    ich habe im August diesen Jahres mit meiner Ausbildung begonnen. Seit JAnuar habe ich bis August in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Nun, zum Beginn der Ausbildung, bin ich ausgezogen und wollte deshalb Kindergeld beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil ich angeblich zu viel verdiene.


    Jetzt meine Frage: Angerechnet für das Kindergeld wird doch das Netto-Gehalt, oder? Und da habe ich einfach alle Nettobeträge, welche ich von Januar bis einschliesliche Dezember bekommen habe/ noch bekommen werde zusammen addiert. Und ich komme nicht über den Grenzbetrag+Werbungskosten? Mache ich da einen Fehler. Ich möchte in Widerspruch gehen.

    nee denkmal ganz normal,d ass das mit auf dem Lonzettel steht. Aber es is halt ja extra für was Bestimmtes gedacht,also für Lehrmittel und für die Fahrkarten. Is ja doof, wenn mir wegen Zusatzleistungen in Höhe von 70€ 180€ verwehrt blieben.

    was heißt Lohnberechnung? Also ich habe den vertrag unterschrieben: da stehen als Vergütung 797,00€ brutto. Zusätzlich bekomme ich noch diese Zahlungen (freiwillig vom Betrieb). Das sind halt nochmal ca. 70-80€. Wird das da mit angerechnet?

    danke erstmal für die Infos. Jetzt habe ich den Ausbildungvertrag unterschrieben. Dabei wurde mir eröffnet, was der Betrieb alles an Sonderzahlungen zahlt. Dazu zählen ein Mobilitätszuschlag von ca. 50€ (für Busfahrkarte) und Lehrmittelzuschlag von ca. 25€. Nun ist bei mir die Frage aufgekommen, ob denn diese Finanzhilfen bei dem Anspruch auf Kindergeld mit einfliesen? Mit dem reinen gehalt (mit 920€ Abzug und Sozialabgaben Abzug) komme ich unter diesen Betrag und mir stände Kindergeld noch zu. Wie werden jetzt aber diese Sodnerzahlungen gewertet? Ich hoffe, dass nicht die 70€ mir die 184€ verderben.


    Danke für Antworten.

    Ja also zum einen kenn ichd as Gehaltvon meinem Vater nicht genau, das ist geschätzt. Zum anderen habe ich den rechner mal ausprobiert und kamauf 35€ -.- Laut der Seite, die ich als Quelle verlinkt habe, sollteman gerade bei einer ABlehnung des BAB diese Mietbeihilfe beantrragen. Kann mir denn dazu jmd. was sagen? Wo ich mich da zu melden hab und ob mir sowas zusteht?

    Halloliebes Forum,


    ich habe gerade bei der Agentur für ARbeit angerufen und die konnten mir nicht richtig weiterhelfen ;):


    Alsofolgende Situation: ich werde imJuli 20.
    Ab August beginne ich eine Ausbildung (meine erste,vorher abi). Der Arbeitsort liegt über 100km vom jetzigen Wohnort entfernt, also miete ich mir eine Wohnung. Nun jonglier ich hier malmit den Zahlen, die mir durch den Kopf schwirren:
    (1) Bruttoverdienst im ersten lehrjahr sind 797€, im zweiten 888€
    (2) mir steht noch Kndergeld zu in Höhe von 184€ im Monat (ich liege die erstenbeiden Jahre unter dem Grenzbetrag)
    (3) Kann ich da jetzt noch BAB beantragen bzw.steht mir dieses noch zu? Miete beläuft sich wahrscheinlich auf ca. 270€ warm. Macht das Sinn, denn wegen 5 oder 10€ das gehalt miner Elter offen zu legen,ohnt sich eher nicht. Es soll ja ziemlich viel Papierkram dahinter stecken.
    (4) Was hat es mit dem Wohngeldzuschuss auf sich habe ich hier gefunden
    http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html
    Kann ih das bei meinem Verdienst mit beantragen? MEine Eltern haben vor 2 Jahren folgende Arbeitssituation gehabt: Mutter HARTZ4,Vater hat gearbeitet...schätze mal 2000-2400€ brutto



    Freue mich über Antworten

    Hallo liebes Forum,


    Und zwar bin ich am Durchrechnen,was mir an Geld alles zustehet.Ich beginne im August eine Ausbildung und möchte mir dafüreineWohnung mieten.Meine gtrennt lebenden eltern sind beide berufstätig. Der Arbeitsort liegt eine Austostunde vomElternhaus entfernt. ich würde im ersten Lehrjahr 800€ brutto verdienen. Damit würde mir laut Internet kindergeld in Höhe von 184€ zustehen. Wenn ich jetzt BAB beantragen würde, wird da das Kindergled mit angerechnet? Und wie sieht es mit dem Wohngeld aus? Steht mir da was zu? Oder sonst noch irgendwas, was mir noch nicht bekannt ist?


    Vielen Dank fürdie Antworten.

    Hallo liebes Forum,


    ich erstelle hier ein neues Thema,w eil mir das so (aus Gründen der Übersichtlichiet) so angezeigt wurde. Ich werde im Juli '11 20. Ab August/ September möchte ich eine Ausbildung beginnen. Der Arbeitsort liegt ca 1 Autostunde (etwas mehr als 100km) von meinem jetzigen Wohnort (bei den Eltern) weg. Da ich nicht jeden Tag eine Studne Auto fahren will, möchte ich mir eine eigene Wohnung nehmen. Nun habe ich von dieser Erstatusstattung gehört. Steht mir diese zu: kurz zu mir: HAbe Abitur gemacht, arbeite z.Z.als Leiharbeiter, keine Lehre und nichts gemacht. Wehrdienst geleistet. Meine Elternw aren nicht verheiratet und leben jetzt auch nicht mehr zusammen. Meine mutter verdienst ca 800-900€ netto und mein Vater ca. 1400€ Netto.
    Wenn ja, kann ich mir die Möbel frei aussuchen, die mir gewährt werden? Wo muss ich mich da melden: bei welchen Amt und wo (Arbeitsort,Wohnort)?


    Vielen Dank für Antworten.