Hallo liebes Forum,
ich (21) habe für das Jahr 2011 versucht, Kindergeld zu beantragen. Damals galt ja noch die Einkommensgrenze von 8004€. Ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2011 bekommen, nachdem ich meine Steuererklärung abgegeben hatte.
Nun stehen auf dem Bescheid 2 verschiedene Zahlen: zum einen "Gesamtbetrag der Einkünfte" und zum anderen "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen". Erstgenanntes ist über den 8004€, Letzteres ist darunter. Es ist noch eine Auflistung dabei. Diese hat die Form:
"Gesamtbetrag der Einkünfte" - "Beschränkt abziehbare Sonderausgaben" = "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".
Welche der Zahlen ist nun für den erneuten Kindergeldantrag für 2011 relevant? Steht mir nun doch noch Kindergeld zu?
Danke und viele Grüße.