Die Unterkunft wird wohl vom Arbeitgeber gestellt. Ist wohl sowas wie eine Gemeinschaftsunterkunft.
Beiträge von kunibert
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Droht die Sperre auch,wenn er sich um den Arbeitsplatz selbst bemüht hat. Ihn also nicht vom Amt vermittelt bekam?
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Hallo,
mein Schwager (Hartz4-Empfänger) hat für eine geplante Arbeitsaufnahme in Österreich die Übernahme der Kosten für die Reise dahin und für Arbeitsbekleidung beantragt und erhalten. Da er mit der Unterkunft, aus welchen Gründen auch immer, nicht einverstanden war, kam er , ohne die Arbeit anzutreten, wieder zurück. Müssen in diesem Fall die Kosten wieder zurück gezahlt werden?Vielen Dank im Voraus