weil ich nicht mein restliches leben dort verbringen wollte, der job war für mich ne art überbrückung für die wintermonate.
Gibt es denn eine möglichkeit dass das Amt von der Sperre absieht?
weil ich nicht mein restliches leben dort verbringen wollte, der job war für mich ne art überbrückung für die wintermonate.
Gibt es denn eine möglichkeit dass das Amt von der Sperre absieht?
Hallo!
Ich habe 7 Monate lang in einem Unternehmen gearbeitet welches 80 km (einfache fahrt, also 120 km hin- und zurück) von meinem Wohnort entfernt ist.
Für die erstes 6 Monate habe ich vom Amt Fahrtkostenerstattung für Benzin erhalten, nur dadurch war mir die Arbeitsaufnahme überhaupt möglich da ich ansonsten 500 € und mehr an Benzingeld im Monat verfahren hätte.
Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln wäre ich, aufgrund der schlechten anbindung bzw. Bauarbeiten und Ersatzverkehr seitens der Bahn zwischen 2 1/2 und 4 Stunden unterwegs gewesen, welches den "zumutbaren" Arbeitsweg gehörig überschritten hätte. (einfach fahrt, also das gleiche noch einmal zurück)
Nun lief die Förderung aus und nachdem ich mir das ganze mal ausgerechnet hatte bin ich zu dem Schluss gekommen dass sich die Arbeit nicht lohnen würde.
Ich habe durschnittlich 950 € Netto gehabt, minus 500 € Benzin blieben da noch 450 € , minus Miete, Strom etc. hätte ich also ein sattes Minus gemacht.
Hinzu kam dass ich eigentlich zum Mai hin eine andere Anstellung in aussicht hatte, welches mir die Kündigung natürlich noch mehr erleichtert hatte. Nun hat sich dies aber zerschlagen und ich habe bereits neue Jobs in Aussicht, welche allerdings frühstens zum 01.06. beginnen würden. (Ich habe zum 30.04. gekündigt).
Nun werde ich wohl oder übel zum Amt rennen müssen, um diese Zeit zu überbrücken....
Und da stellt sich natürlich die Frage ob das Amt mir Leistungen verweigern kann???
Ich war im Jahr 2010 bis Mai 2010 beschäftigt, und war danach bis 15.09.2010 arbeitslos, habe ALG I und ergänzend ALG II erhalten.
Hätte ich einen Anspruch auf ALG I ? Oder nur auf ALG II ? Oder auf garnichts? (3 Monats sperrfrist)
Hoffe mir kann da jemand etwas zu sagen, letztlich ist es ja klar dass von Amtsseiten aus von Fall zu Fall entschieden wird, dennoch wäre es vielleicht hilfreich schon mal bei ein paar Vorabinformationen zu bekommen...
Ich Danke euch schon mal für eure Mühe das ganze gelesen zu haben