Beiträge von Jumbo90

    Ich glaube auch nicht, dass BAB in Frage kommt. Sie kann ja mal zwecks Weiterbildung beim AA anfragen. Dann soll sie erklären, dass es mit diesem Abschluß keine Chance auf dem Arbeitsmarkt gibt.

    Kitty wird so klug sein und nicht darauf antworten.


    Ich habe ja langsam den Verdacht, dass du nur so tust, wie du es hier "tust". Alles nur Geschwätz! Woher hast du eigentlich den Internetzugang, als Obdachloser?! Oder - nein - antworte lieber nicht. Ist besser so!

    ch will aber meine Ruhe und mit dem Behindertenausweiß könnte ich sie haben. Ich weiß nur nicht was ich für eine Krankheit brauche, meine Beine sind nicht krumm und sehen kann ich auch. :rolleyes:


    Langsam frage ich mich, ob du noch alle beisammen hast? Ich bin erst seit gestern hier angemeldet, aber dein Name fällt mir immerzu ins Auge. Was für ein kleiner Schlaumeier! Es gibt nur dumme Kommentare von Dir. Schon mal überlegt, dass sich hier Leute austauschen, die ECHTE Probleme haben? Machst DU dir nur einen Scherz mit dem Schicksal der anderen? Echt traurig, wie weit muss man eigentlich sinken!

    Hallo miteinander! :)


    Ich habe im Forum gesucht, aber leider nichts Passendes gefunden. Vielleicht kann mir jemand helfen.


    Meine Tochter wohnt schon seit 2 Jahren in einer WG (ca 12 qm) in Sachsen. Jetzt, da sie schwanger ist, hat man vom Jobcenter gemeint, das sei mit Kind nicht zumutbar.


    Meine Fragen deshalb: muss die Wohnung, die sie sich sucht, von einer Wohnungsgesellschaft sein? Oder ist es auch möglich, bei einem älteren Ehepaar zu wohnen? Das wäre ein Haus mit 2 Wohnungen, eine bewohnt das ältere Ehepaar und die andere dann meine Tochter. Zählt das dann als Bedarfsgemeinschaft? Wie muss man den Mietvertrag aushandeln?


    Wäre super, wenn sich jemand auskennt und mir weiterhilft. Für Tipps bin ich gerne zu haben. Danke im Voraus. Gruß Jumbo90

    Also dass dich ALG II bekomme ist schon sicher, das habe ich schon abgeklärt beim Arbeitsamt. Daher weiß ich ja von der 30 Prozent Kürzung, die sich auf die Regelleistung bezieht.


    Vielleicht sehe ich es falsch, ABER wenn das AA jetzt schon darüber informiert wurde, dass eine eigene Kündigung eintreten kann... Ich denke, die werden bestimmt genau hinsehen, was beim letzten (jetzigen) AG passieren wird. Ob das so klug war?!


    Wenn Du in Arbeit bist, sei doch froh darüber. Jetzt hast du wahrscheinlich mehr Chancen, eine andere Arbeit zu bekommen, als wenn du arbeitslos bist. Oder?

    Hallo,


    ich bin mit meiner Tochter in der selben Situation. Jugendamt weiß ich nicht. Aber es gibt die Möglichkeit, bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Das muss aber, soviel ich weiß, zw. 20 und 30. SSW erfolgen.


    Alles Gute für die Tochter!

    Hallo Gawain,


    danke für die schnelle Antwort.


    Noch kurz eine Frage: kann man zu einer Ablehnung einen Überprüfungsantrag stellen? Oder muss man in Widerspruch gehen?


    Es wurde ein weiterer Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind ..." gestellt. Die benötigen dann auch die Entscheidung des Jobcenters.


    Alles ziemlich kompliziert, wenn es um GELD geht. Aber der STAAT ist ja da, um zu"helfen". Naja!


    Gruß Jumbo90

    Hallo,
    gerade erst habe ich mich angemeldet. Liebe Grüße an alle!


    Es geht um meine Tochter: sie befindet sich in Ausbildung bis 2/2012. Einen Antrag auf BAföG hat sie gestellt und erhält ab März 52€ für ein Jahr. Die Ausbildung ist privat finanziert, sie ist auswertig untergebracht, sämtliche Ausgaben (Miete, Schulgeld, Fahrkosten Lebensunterhalt) werden durch uns Eltern bezahlt.


    Jetzt tritt der Fall ein: die Tochter ist schwanger. Bis zum Eintritt Mutterschutz kann sie - so viel ich weiß - BAföG beziehen. Während des Mutterschutzes aber nicht. Jetzt hat sie einen Antrag auf AlgII gestellt, der wohl abgelehnt wird mit der Begründung: zu viel Vermögen. Sie wußte bis vor kurzem gar nicht, dass ein Sparkonto existiert. Das interessiert die beim Amt aber nicht. Schließlich ist sie ja über 18 Jahre, also kann sie allein entscheiden, was mit dem Konto wird. Wie gesagt, sie wußte nichts von dem Konto! Wir haben aber alle Konten in dem Antrag angegeben (wahrheitsgemäß).


    Was kann jetzt mit dem Konto passieren? Kann sie das Geld für eine Wohnungseinrichtung benutzen? Zur Zeit wohnt sie noch in einer WG. Allerdings sagt man ihr vom Amt, dass wäre mit Kind nicht zumutbar.


    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand dazu einige Tipps geben kann. Vielleicht habe ich noch was vergessen zu erwähnen, dann einfach antexten. Ich melde mich.


    Vielen Dank im Voraus, liebe Grüße Jumbo90