Ich war Montag im Jobcenter. Dort sagte mir mein Berater, das die Mitarbeiterzahlen bis zum Sommer um 30% erhöht werden, weil so viele Arbeitslose aus dem Ausland, besonders aus Russland und Polen kommen. Ich soll noch schnell einen Führerschein machen, weil sonst das Geld knapp wird egen der vielen ausländischen Arbeitslosen, die ab Mai herkommen.
Das EFA gibt es wirklich, habe ich im Internet gelesen.
Auf der Seite Kanzlerin direkt äußert sich Frau Merkel dazu mit "Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist innerhalb der Union gemäß Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise in der EU (AEUV) gewährleistet. Sie gibt Arbeitnehmern grundsätzlich das Recht,
- sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
- sich zu diesem Zweck in der EU frei zu bewegen;
- sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
- nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben.".
Unter "Europäisches Führsorgeabkommen" steht in Wikipedia: "Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), als Vertrag 014 von den Mitgliedern des Europarates am 11. Dezember 1953 in Paris unterzeichnet, trifft eine Regelung für den Bezug von Fürsorgeleistungen von Staatsangehörigen, die sich legal im Gebiet eines anderen Unterzeichnerstaates aufhalten. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen Fürsorgeleistungen zu gewähren, die in der jeweils geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.
Für den Bezug von Sozialhilfe in Deutschland bedeutet dies, dass legal in Deutschland lebende Ausländer aus einem Staat, der dieses Abkommen unterzeichnet haben, Deutschen rechtlich gleichgestellt sind.". Im Sozialgesetzbuch steht dazu: "§ 7 Abs 1 SGB II
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
…
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ausgenommen sind
…
2. Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen, … ."
Von meinem Berater habe ich diese Quellenangaben. Dann hat er also Recht oder?