Hallo erstmal!
Es geht darum das ich seit 01.10.2005 eine eigene wohnung habe. Habe meine ausbildung zum koch beendet. so jetzt bin ich seit der ausbildung 2 jahre arbeitslos und lebe momentan mit meinem vermieter im Kündigungsverhältnis. Er hat sie aus eigenbedarfs gründen gekündigt.
meine frage ist : was steht mir trotz der u25 gesetzgebung an leistung zu für eine wohnung!
da ich nur noch 1 monat kündigungsfrist habe und die arge eine wohnung mit warmmiete von 330€ bei mir abgelehnt hat , möchte ich gerne wissen was ich da tun kann.
danke für die antworten....