was mich aber verwirrt, ist das ich beim antrag stellen, komplett alle leistungsbescheide mitgegeben habe, wo ich hartz4 bekommen habe, was durchgehend war für den zeitraum. Wenn das also so wäre, würde ja nichts ausgezahlt werden und ich auch nichts weiterhin bekommen.
Hab im internet das hier gefunden, quelle: http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html
Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit oder durch andere Einkünfte und Bezüge seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
würde es mir dann nicht zustehen?
mfg
tom