Beiträge von tomtomy0

    was mich aber verwirrt, ist das ich beim antrag stellen, komplett alle leistungsbescheide mitgegeben habe, wo ich hartz4 bekommen habe, was durchgehend war für den zeitraum. Wenn das also so wäre, würde ja nichts ausgezahlt werden und ich auch nichts weiterhin bekommen.
    Hab im internet das hier gefunden, quelle: http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html


    Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit oder durch andere Einkünfte und Bezüge seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


    würde es mir dann nicht zustehen?


    mfg


    tom

    Hallo,
    ich hab ein problem, es ist recht kompliziert.
    Meine eltern haben für mich kindergeld beantragt und eine rückzahlung bekommen, für 4 jahre, von über 7000euro von der familienkasse auf das konto meiner mutter.
    Meine eltern arbeiten, ich hingegen bekomme hartz4 und wohne im betreuten wohnen bin aber seit über einem jahr arbeitsunfähig gemeldet.
    Die familienkasse weiß das ich hartz4 bekomme, musste angegeben werden und entsprechende belege das ich arbeitsunfähig bin.
    Ich bin jetzt 27. Ich würde nun fortlaufend kindergeld bekommen.


    Was ich nun wissen möchte, steht mir die nachzahlung zu oder muss ich das melden und wird es vom amt einkassiert und wenn ja, wieviel?