Guck mal was in der Realität steht: Wenn man irgendwo arbeitet braucht man auch einen Schlafplatz.
Ich glaube das ist der Knackpunkt an der ganzen Geschichte oder? Man kann es garnicht beweisen.
Guck mal was in der Realität steht: Wenn man irgendwo arbeitet braucht man auch einen Schlafplatz.
Ich glaube das ist der Knackpunkt an der ganzen Geschichte oder? Man kann es garnicht beweisen.
Es sind notwendige "Unkosten". Wie soll man dem Amt Wohnungsknappheit beweisen?
Wie wird denn diagnosiziert inwieweit eine Stadt einen Wohnungsmangel hat? In die Stadt in die ich will gibt es laut immobilienscout nur 4 Wohnungen innerhalb der Mietobergrenze. Btw danke für alle eure Antworten.
Mit bessere chancen meine ich:
Da ich einen schulplatz in einer anderen stadt bekommen habe, wäre ein umzug begründet. Da es schwerfällt in einer 300km entfernten stadt eine wohnung zu finden, wäre ein makler recht sinnvoll. Also sollte die begründung vor allem, weil mich der umzug auch aus dem menschenverachtendem hartz4 system endlich befreien würde und ich somit nicht mehr auf "vater staats (dessen politiker auf die bürger scheissen) kosten" leben werde, ausreichend sein, oder?
Und kommt mir bitte nicht mit eurem scheinheiligen blabla wozu makler. Es GIBT fälle, bei denen ein Makler gewährt wird und welcher Grund sollte schon trifftiger sein als meiner. Gründe nochmal zusammengefasst: Weg von Hartz4, Erarbeitung von Qualifikationen, die mich für den Arbeitsmarkt interessanter machen.
Bei privaten ist das doch noch schlimmer und was meinst du mit kleiner einrichten? Bist du etwa der schizophrenen Meinung, zu wissen für was für Wohnungen ich mich bewerbe und für welche nicht?
Mein Antrag wurde abgewiesen. Der Grund: es gibt viele Wohnungen in der Preisklasse. Dass viele Immobiliengesellscjaften grundsätzlich keine h4 empfänger nehmen lässt sich ja nicjt belegen. Sauberes System. Andere Frage: ich habe einen Schulplatz in einem anderem Bundesland bekommen. Meint ihr damit stehen meine chancen besser?
Hi, ich bewerbe mich momentan für weiterführende Schulen. Den Schulgang den ich anstrebe ist eine 2 Jährige Schule, die mir die Fachhochschulreife gewährt. Es ist auch eine Art Ausbildung, denn wenn ich den Abschluss erreicht habe, bin ich "Assistent für *Bereich den ich gelernt habe*". Gibt es für diese Art von Bewerbungen auch Kosten erstattet?
Eine Ausbildung habe ich bis jetzt noch nicht gemacht.
Steht in dem Hartz4Paragraphenbuch irgendwas dazu, dass Hartz4 als Hilfe dazu dient, nicht obdachtlos zu werden oder zur Grundsicherheit die jeder mensch verdient oder so? Irgendwas dass dagegen spricht einen Menschen obdachtlos werden zu lassen.
Nochmal: Gibt es einen Paragraphen mit dem ich argumentieren könnte?
Wenn es bei 15 Wohnungen nicht geklappt hat, unter anderem einfach weil ich hartz 4 bekomme (am telefon gleich absage bekommen nach der info) und nicht weil ich schufaeintrag etc habe, wird es wohl daran liegen, dass es ein überangebot an bewerbern gibt. Zu einer Wohnungsbesichtigung kommen mindestens 10 Leute. Also gibt es dementsprechend zu wenig Wohnraum. Gibt es denn irgendeinen Paragraphen auf den ich mich beziehen kann? Die Ablehnung spricht sich nun Grundsätzlich gegen eine Zahlung für einen Makler aus. Als ich mit der Bearbeiterin gesprochen habe meinte sie eiskalt dass ich dann in einem Obdachlosenheim untergebracht werde. Wenn das so kommen würde bekäme ich doch aber kein Hartz 4 mehr, total krank.
Hey,
ich habe einen Antrag abgegeben mit 15 Wohnungen die ich nicht bekommen habe und eine Kündigung meines Vermieters (bis zum 01.04). Die Antowrt war eine Ablehnung:
"Die beantragte Leistung ist keine Leistung nach dem zweiten Gesetzbuch. Eine Zahlung ist deshalb nicht möglich."
Was soll ich tun?
Wie ist es wenn man in ein anderes Bundesland ziehen will?
Hi, danke für die Antworten. Mal kurz zu meiner Situation:
Ich bin über 25 und bin aus meiner alten Wohnung gekündigt worden, weil sich die Geschäftsführung der Wohnung geändert hatte. (Hab im Studentenwohnheim gewohnt ohne Student zu sein). Die neue Gesch.führung fand das nicht so gut. Zwangsweise bin ich dann zu meiner Mutter gezogen. Das gravierenste Problem bei dieser Situation ist, dass Ihre Wohnung nur aus einem Schlafzimmer, Wohnzimmer und Bad besteht. Das heisst ich habe seit Monaten nicht ma ein eigenes Zimmer und sich das natürlich sehr schlecht auf meine psyche auswirkt. Ich gehe Montag zu einem psychologen um mir eine Art Attest zu holen, dass bestätigt, dass ich mit meiner Mutter nicht mehr zusammenleben kann. Meint ihr dem jc würden diese Umstände reichen für eine Maklergenehmigung?
Hör blos auf mit Steuerzahler und Nichtsteuerzahler. Diese Begriffe sind von Reichen erfunden worden um den kleinen Mann gegen den kleinen Mann aufzuhetzen um vom System abzulenken. Indem du daran glaubst machst du dich selber zu einem Volksverhetzer, Werkzeug und zu einem Sklaven, der dümmer nicht sein kann.
So einen Schein meine ich nicht.
Es gibt Möglichkeiten vom Amt einen Makler bezahlt zu bekommen. Etwa bei einem Zwangsumzug. Diese Genehmigung nennt sich (war ich mir bis jetzt zumindest sicher) Maklerschein und wird wohl ein Schreiben sein, dass man einem Makler in die Hand drückt. Diese Genehmigung wird meines Wissens nach aber nicht Bundesweit "angeboten".
Hi,
ich würde gerne wissen, ob es eine Liste gibt, auf der steht, in welchen Bundesländern ein Maklerschein gewährt werden kann.
Falls es die nicht gibt, möchte ich euch explizit fragen, ob es den in Schleswig Holstein oder Hamburg gibt.
greetz
Es geht nicht darum wer mehr gibt, sondern was einem laut System zusteht. Wenn du dir mal mein Beispiel anguckst: würdest du dich von deinem vadi ungerecht behandelt fühlen? Oder wärst du davon überzeugt, dass dir der volle Betrag deiner Oma zusteht, weil Ihre Zahlung an dich, reingarnichts mit deinem Vada zu tun hat?
Ja dann ist es doch eine Art Diebstahl...
Stell dir vor du bekommst von deiner Oma 100 Euro pro Monat. (sie schickt es deinem Vater aufs Konto der es dir dann geben soll).
Von deinem Vater bekommst du 100 euro pro Monat. (Er gibt es dir Bar)
Jetzt sagt dein Vater "wenn du morgen nicht den Müll rausbringst, gibts 30% weniger Taschengeld von mir!".
*Du bringst den Müll nicht raus*
Anfang nächsten Monat gibt dir dein Vater 140 Euro.
Und du fragst: "warum nur 140, müsste doch 170 sein?".
Er sagt: "nein ich gebe dir dein gesamtes Taschengeld minus 30%."
Du sagst :"Warum mein gesamtes, du hast mit dem Geld das Oma mir gibt nichts zu tun, sie hat mir 100 geschickt, damit ich 100 bekomme."
Er sagt: "pech" und behält das Geld.
Über meinem zitat schreibst du die sanktion ergibt sich über den regelbedarf (die unterschiede zwischen alg 2 und regelb. hab ich jetzt verstanden)
Unter meinem zitat scheibst du, wenn ich über alg 2 sanktioniert werde...gibt es jetzt 2 wege sanktioniert zu werden? ...
Für den ersteren Fall tritt der untere Post dann in Kraft.
Hwr wegen eines neurologischen problems.
Also ich verstehe dich. Aber...letzter Versuch:
Guck ma, wenn der Regelbedarf 382 beträgt und ich 380 rente bekomme, dann entspricht mein regelbedarf doch nur noch 2 euro. Ich bekomme also nur 2 Euro vom Amt und den Rest von anderen Institutionen. Institutionen, die mit dem Amt NICHTS zu tun haben. Also: Mein Geld.
Und du sagst, das Amt sagt "Sch auf das System, unser System setzt alles andere ausser Kraft! Why? Because we can, Bitch!".
Ich versuche nochmal ein krasseres Beispiel. Das letzte, versprochen.
Also hartz4 beträgt 382+Miete.
Ich bekomme 380 rente und meine miete kostet 1 euro.
Das heißt ich bekomme vom Amt 3 Euro.
Ich werde zu 100% sanktioniert.
Bedeutet: Die können mir, obwohl ich nur 3 Euro vom Amt beanspruche, hunderte Euro von mir klauen?