Also mal anders...
Ich habe jeden MOnat ergänzende Leistungen zu einem geschätzten fiktiven Einkommen erhalten , da ich jeden Monat (nach Stunden) unterschiedliches Einkomme erziele!
Mir gehts eigentlich nur um folgendes:
es wird doch das berücksichtigende Einkommen ausgerechnet...
beispiel: 800 euro lohn
minus freibeträge
minus bürgerlich-rechtliche unterhaltsverpflichtungen an vorrangig oder gleichrangige unterhaltsberechtigte außerhalb der BG, wenn diese Verpflichtung tituliert ist....
Hier müßte doch mein unterhalt abgezogen werden-???
auch wenn ich "nur" eine unterhaltsvereinbarung mit der mutter habe??
oder was heißt laut gesetz tituliert??
jetzt sagt das alg 2 , ich hätte zuviel bekommen- da sie den unterhalt eben nicht anrechnen.
was aber echt mieß wäre..denn ich habe ja gerade mal 100 € jeden monat für mich gehabt und soll jetzt daraus auch noch rückzahlungen leisten...