Beiträge von tom_berlin

    Also mal anders...


    Ich habe jeden MOnat ergänzende Leistungen zu einem geschätzten fiktiven Einkommen erhalten , da ich jeden Monat (nach Stunden) unterschiedliches Einkomme erziele!


    Mir gehts eigentlich nur um folgendes:
    es wird doch das berücksichtigende Einkommen ausgerechnet...
    beispiel: 800 euro lohn
    minus freibeträge
    minus bürgerlich-rechtliche unterhaltsverpflichtungen an vorrangig oder gleichrangige unterhaltsberechtigte außerhalb der BG, wenn diese Verpflichtung tituliert ist....


    Hier müßte doch mein unterhalt abgezogen werden-???
    auch wenn ich "nur" eine unterhaltsvereinbarung mit der mutter habe??
    oder was heißt laut gesetz tituliert??


    jetzt sagt das alg 2 , ich hätte zuviel bekommen- da sie den unterhalt eben nicht anrechnen.
    was aber echt mieß wäre..denn ich habe ja gerade mal 100 € jeden monat für mich gehabt und soll jetzt daraus auch noch rückzahlungen leisten...

    Hallo!
    Ich habe im letzten Jahr leider nicht viel Geld verdient und ergänzende Leistungen vom ALG II erhalten.
    Jetzt soll ich einiges zurück bezahlen, da mir von meinem Einkommen der Unterhalt, den ich für meine Zwillinge (ich habe zwischen 300-400 € gezahlt) zahle nicht angerechnet wird...!!!
    Stimmt das so?? Ich habe mal irgendwo gelesen, das gesetzlicher Unterhalt abgezogen werden muß.
    Kann doch nicht sein, daß ich teilweise im Monat nicht mal 100 .-€ für mich selbst hatte und jetzt auch noch ALG II zurück zahlen soll, weil ich meinen Unterhaltspflichten nachkomme?!?!?
    Einen Titel oder ähnliches habe ich nicht vom Jugendamt-bisher habe ich sowas noch persönlich mit der Mutter regeln können!


    Wäre toll, wenn mir jemand dazu was sagen und vielleicht auch Paragraphen nennen kann, damit ich einen Widerspruch einlegen kann!!!
    DANKE