Beiträge von nocomply

    Hallo, vielleicht kann mir nochmal jemand einen Rat geben.
    Und zwar gehe ich stark davon aus, dass ich im Oktober anfangen kann zu studieren.
    Für diese 3,5 Monate die ich auf das Hartz 4 angewiesen bin, lohnt es sich wohl eher nicht gegen das JC zu klagen wegen dem Vorwurf der Einstehensgemeinschaft, oder?
    Wäre es dann vielleicht am klügsten, wenn ich einfach nachgebe und der Einstandsgemeinschaft zustimme?
    Mein Mitbewohner sagte mir, dass er im letzten Monat ca. 900€ netto verdient hat. Der Alg 2 Rechner sagte mir daraufhin, dass
    ich damit noch einen Anspruch von ca. 500€ hätte.
    Ist nun wirklich nicht viel, zumal ich tatsächlich NICHTS von meinem Mitbewohner bekomme, aber dann wohl doch besser als gar nix..
    Also was würdet ihr mir raten? Soll ich einfach nachgeben?

    Ok. Danke für die Auskunft. Aber mein Mitbewohner versucht lieber so über die Runden zu kommen, als nochmal Hartz 4 zu beziehen. Er hat da nur schlechte Erfahrungen gemacht und darf nun 2000€ an das Amt zurückzahlen, obwohl er nichtmal regelmäßig Leistungen erhalten hat. Da würde wirklich kein Geld für mich übrig bleiben.
    Naja ich warte nun mal ab was vom Amt kommt. Notfalls versuche ich mir irgendwo eine Teilzeitstelle zu suchen. Mir reicht es jetzt schon mich mit dem Arbeitsamt rumzuärgern.

    Wie kann ich das beweisen? Mir fällt da nur noch die eidesstattliche Versicherung ein. Auf den Kontoauszügen sind auch keinerlei Überweisungen von meinem Mitbewohner an mich zu sehen und es laufen auch keine Konten auf unserer beiden Namen.
    Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn mein Mitbewohner sein wirklich geringes Einkommen offen legt und auch deutlich macht, dass er jeden Monat Schulden abbezahlen muss. Gibt es da eine gewisse Einkommensgrenze, unter der ich trotzdem den vollen Regelsatz bekommen würde? Mein Mitbewohner ist nämlich Tagelöhner und hat tatsächlich manchmal nur 500€ im Monat und muss davon noch Raten zahlen. Das wäre ja nun wirklich lächerlich, wenn die wollen, dass er mich davon noch unterhält.

    Bei meinen Eltern bin ich im Juni 2009 ausgezogen, habe dann von Juni '09 - Juni '11 mit meinem Exfreund zusammengewohnt. Von Juni '11 bis September '11 habe ich erstmal bei meinen Eltern gewohnt. Im September '11 bin ich dann in die 3er WG gezogen. Da der dritte Mitbewohner aber was eigenes wollte, hat sich die WG dann aufgelöst und ich bin mit dem jetzigen Mitbewohner in die jetzige Wohnung gezogen, das war im März '12 (die alte Wohnung war auch verschimmelt, deshalb sind wir da zu zweit raus anstatt einen neuen Mitbewohner zu suchen).
    Also der Mitbewohner ist im September '11 in meinem Leben aufgetaucht, sind also bald fast 2 Jahre des Zusammenlebens.
    Oh man, ich finde es so unfair, dass das Jobcenter mir nun das Leben so schwer macht. Es sind immerhin nur 3,5 Monate die ich bis zum Studium überbrücken müsste und um einen 450€ Job bemühe ich mich auch schon bzw. habe gute Aussichten darauf in den nächsten Tagen einen Vertrag zu unterschreiben.

    Hallo, ich bin grade ziemlich verzweifelt und ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
    Ich habe zum ersten Mal Hartz4 beantragt und das sogar nur zur Überbrückung von 3,5 Monaten, weil ich dann studieren werde.
    Ich habe am 20.6. meinen Antrag abgegeben und da wurde mir versichert, dass dieser umgehend bearbeitet wird und ich dann den Bescheid bekomme. Nachdem heute werde Geld noch ein Bescheid da war, habe ich die Bearbeiterin angerufen und diese teilte mir dann mit, dass erst noch geprüft wird, ob ich mit in einer Einstehensgemeinschaft lebe.
    Dies wird mir auch nur vorgeworfen, weil ich seit 1 Jahr mit dem Mitbewohner zusammenlebe und wir schon einmal zusammen umgezogen sind (aus einer 3er WG wurde die jetzige 2er WG).
    Weiterhin sagte man mir, dass wenn die Entscheidung zu meinen gunsten verläuft ich in dieser Woche den Bescheid und Geld bekommen würde.
    Falls sie nicht zu meinen Gunsten entscheiden, werde ich nur angeschrieben und sehe kein Geld.
    Was wird da nun auf mich zukommen und was soll ich nun so lange Zeit ohne Geld machen? Es ist nämlich NICHT so, dass mein Mitbewohner für mich einsteht und mir die Miete und etwas zu essen bezahlt!
    Habe ich trotzdem Anspruch auf Leistungen? Und wie kann ich letztendlich beweisen, dass wir keine Einstehensgemeinschaft sind. Reicht dafür eine beidseitige Eidesstattliche Versicherung?

    Ich verstehe es auch nicht, ihm wäre es quasi egal wenn ich jetzt abbrechen würde, um dann anzufangen von Hartz 4 zu leben. Er meint ich habe selbst Schuld, da ich mir diese Ausbildung ja selbst ausgesucht habe und wusste, dass es fraglich ist wieviel Bafög man bekommt.
    Naja er hat jetzt noch 3 Monate Zeit bis das Kindergeld wegfällt und ich auf ihn angewiesen bin, um auf die mir zustehenden 465€ Unterhalt zukommen. Bis dahin kann er sich überlegen, ob er mir die verbleibenden 193€ freiwillig zahlen will oder ich es über das Bafögamt regel. Mittlerweile wäre es mir auch egal, es so eiskalt zu regeln, da ich weiss, dass er es mir zahlen kann und es ja wirklich nur noch bis nächstes Jahr Juni ist. Danach bin ich ja fertig.

    Das ist meine erste Ausbildung, ist auch nur noch ein Jahr bis ich fertig bin.
    Habe nach dem Abi erst zwei Semester studiert und dann FSJ gemacht, deshalb habe ich erst mit 22 die Ausbildung angefangen. Also da es meine erste Ausbildung ist müssen meine Eltern mir noch das letzte Jahr finanzieren, oder?
    Und wenn ich jetzt ins Bafögamt gehe und einen Antrag auf Vorausleistungen stelle, dann holt sich das Amt doch alles von meinen Eltern zurück?

    Wenn ich beim Bafögamt einen Antrag auf Vorausleistungen stelle, dann hau ich damit doch quasi meine Eltern in die Pfanne, oder?
    Es sieht nun so aus, dass ich 272€ Bafög bekommen werde und bis Oktober noch Kindergeld. Danach muss mit den 272€ auskommen. Mein Vater will mir nichts mehr zahlen. Trotzdem würde es für mich eher nicht in Frage kommen meine Eltern auf Unterhalt zu verklagen.
    Achja mit den 272€ wäre so grade die Miete gedeckt. Mit einem Nebenjob sieht es auch schlecht aus, da ich ab August für ein halbes Jahr im Praktikum bin (Vollzeit).

    Schonmal danke für deine Antwort. Aber was hat das denn zu bedeuten:
    •Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (s. § 12 Abs. 1 Ziff. 1 BAföG) haben Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II.

    Hallo,
    zur Zeit mache ich eine schulische Ausbildung zur Erzieherin und beziehe Bafög. Ich habe im SGB gelesen, dass es bei einer Ausbildung wie ich sie mache möglich ist, zusätzlich ALG 2 zu beziehen.
    Achja ich bin in meinem letzten Ausbildungsjahr und bis jetzt ganz gut mit dem Bafög klargekommen, also konnte Miete etc. davon zahlen. Nun sieht es für das letzte Jahr auf jeden Fall schlecht aus mit dem Bafög. Ich werde zwar noch welches bekommen aber es werden diesmal wohl unter 300€ sein und davon kann ich nicht leben. Im November werde ich 25 und dann fällt auch das Kindergeld weg.
    Nun würde mich interessieren, welche genauen Voraussetzungen ich erfüllen muss um ergänzendes ALG 2 zu bekommen.
    MfG

    Hallo,
    ich bin 23 Jahre alt und bin im Juni 2009 mit meinem jetzt Exfreund in eine eigene Wohnung gezogen. Nun habe ich mich getrennt und würde die Wohnung gerne alleine übernehmen. Also bis zum 1.7. würde mein Exfreund ausziehen und ich würde dann ja schon 2 Jahre nicht mehr bei meinen Eltern wohnen, falls das was zur Sache tut. Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Erzieherin und bekomme jeden Monat 304euro Bafög + 184euro Kindergeld.
    Die Wohnung kostet 332euro warm. Zu meinen Eltern zurückzuziehen ist nicht mehr möglich, da einfach kein Platz mehr für mich ist.
    Habe ich Anspruch auf irgendwelche Leistungen?
    Wäre super wenn jemand mir helfen könnte. Bin grad ein bisschen verzweifelt weil ich nicht weiter weiss :confused: