Hallo Dahai,
es gilt das Zuflußprinzip, d.h. dieses Guthaben ist Einkommen in den Monaten in denen es auf Dein Konto überwiesen wurde, auch wenn das Guthaben aus Zeiten vor dem Hartz IV-Bezug stammt.
Gruß Gawain
Hallo, Gawain!
Dank für Deine Antwort!
Dahai