Beiträge von Dahai

    Hallo Dahai,


    es gilt das Zuflußprinzip, d.h. dieses Guthaben ist Einkommen in den Monaten in denen es auf Dein Konto überwiesen wurde, auch wenn das Guthaben aus Zeiten vor dem Hartz IV-Bezug stammt.


    Gruß Gawain


    Hallo, Gawain!


    Dank für Deine Antwort!


    Dahai

    ja, es ist so wie kollege gawain weiter oben schrieb, zählt das zuflussprinzip. da das geld jetzt während des hartz4-bezuges zugeflossen ist, wird es voll als einkommen angerechnet.


    Hallo, lacki !


    Herzlichen Dank für die schnelle Anwort!
    Ich habe vor einiger Zeit hier bei Forum viele Fragen und Antworte gelesen. Jemand hat geschrieben, daß Verlust nicht zu Einkommen gehört. Aber das Schreiben finde ich jetzt nicht mehr, wo ich selber das Problem habe. Habe ich falsch verständen oder gibt es sonderen Fall?


    Dahai

    Hallo,


    ich bin seit Mitte August 2010 Hartz4-Empfänger. Im November habe ich über 1000€-Steuererstattung vom 2009 bekommen. Im Dezember wurde die Verlust 2007 in der Höhe von mehr als 2000€, die im Steuerbescheid 2008 verrechnet wurde, auf mein Konto überwiesen.
    jetzt will die Agentur für Arbeit die beide Summe als Eimkommen anrechnen.


    Meine Frage: Gilt die Verlust 2007 auch als Einkommen? Muß sie als Eimkommen angerechnet werden?


    Ich würde mich über eine Antwort freuen, danke!


    Dahai

    Hallo,


    ich bin seit Mitte August 2010 Hartz4-Empfänger. Im November habe ich über 1000€-Steuererstattung vom 2009 bekommen. Im Dezember wurde die Verlust im 2007 in der Höhe vom mehr als 2000€, die im Steuerbescheid 2008 verrechnet wurde, auf mein Konto überwiesen.
    Jetzt will die Agentur für Arbeit die beide Summe als Eimkommen anrechnen.


    Meine Frage: Gilt die Verlust 2007 auch als Einkommen? Muß sie als Eimkommen angerechnet werden?


    Ich würde mich über eine Antwort freuen, danke!


    Dahai