Beiträge von dePodi

    Hallo.
    Mein Sohn ist im Februar volljährig geworden. Nachdem er mit 16 die Hauptschule mit Abschluss verlassen hat, versuchte er anschließend erfolglos auf der Berufsschule die Mittlere Reife nachzuholen.
    Nun, also nach Volljährigkeit, versucht er zum zweiten Mal die Mittlere Reife zu erlangen. Vermutlich wieder erfolglos.
    Bin ich jetzt weiterhin unterspflichtig?:confused:
    Es heißt ja immer bei "allgemeiner Schulausbildung" besteht die Unterhaltspflicht. Aber wieviel Versuche für einen höheren Schulabschluss muss ich dulden?
    Ein Unterhaltstitel über das 18. Lebensjahr ist nicht vorhanden.
    Ich freue mich über Eure Antworten.