Hallo Rolf
Also soweit ich informiert bin, musst du zwar für den 17 jahrigen Unterhalt zahlen und das auch nur solange er noch keine 18 ist und dann solange entweder solange er eine Ausbildung macht oder Studium oder Schule, längstens aber bis zum 25. lebensjahr. Dies wird wohl aber lt. Deinen schilderungen nicht der Fall sein. Für die anderen glaube ich zu wissen, brauchst du keinen unterhalt zu zahlen, da sie in keinem Ausbildungsverhältniss stehen. Ich würde mir aber mal Juristischen Rat einholen.
Gruss