Danke für die schnelle Antwort.....
das irritiert mich jetzt ein wenig ...und zwar
Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.
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Mutterschutz würde ab Anfang September 2011 greifen das heißt .... 4 Monate in Arbeit und 8 Monate ALG1
in den 4 Monaten hatte ich ein Gesamt Nettoeinkommen von ca.4390euro was erhält man denn dann an Elterngeld? 300,00euro ?
bei der Krankenkasse bin ich pflichtversichert.Da ist man doch meines Wissens Beitragsfrei in der Elternzeit versichert oder bin ich da falsch informiert?
gruss