Achso, so läuft das. Ok vielen Dank !!!
Beiträge von Lunalla
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Nein, ich habe auch oben schon angegeben, dass ich zurzeit noch bei meinen Eltern lebe, da mein Mann ja noch in der Schweiz lebt und ich dort ungerne alleine wohnen möchte. Es war eben geplant, dass er schon hier sein sollte, was nicht ganz geklappt hat und es wie es aussieht noch eine Weile dauert wird.
Mein Mann erhält in der Schweiz nur das Existenzminimum vom Arbeitsamt. -
Danke an euch beide !!
Und wie sieht es mit der einmaligen Beihilfe, also der Erstausstattung der Wohnung aus?
Weil meine Wohnung, außer den 2 Matratzen, noch leer ist.
Da ich ja zum ersten mal vom Elterhaus ausgezogen bin, aber eben schon ein paar Monate her ist ?! -
Nein ganz im Gegenteil! Da macht man den Leuten klar, dass Sie (ob es um Steuern, Versicherungen oder Immobilien geht) das viele Geld nicht bezahlen mußen, sondern es viel günstiger geht.
Also zum Thema:
Das Geld das mein Mann dort vom Arbeitsamt erhält reicht ihm gerade mal zum leben und da ändert sich auch nichts bis er eine neue Arbeit findet. Wieso werden die dann alle 3 Monate die gleichen Bescheinigungen erneut verlangen?
Geht es bitte ein bisschen ausführlicher und was ist eine bg.? -
Hallo,
ich bin 23 Jahre alt, zurzeit arbeitslos (erhalte kein Alg2 oder sonstiges) fange in der nächsten Woche aber eine Ausbildung als Verbraucherberaterin an (die Ausbildung dauert nur 6 Monate, ist staatlich anerkannt, verdiene dort aber nichts).
Ich wohne zwar noch bei meinen Eltern, habe aber seit ein paar Monaten meine erste eigene Wohnung (63qm) weil ich vor kurzem standesamtlich geheiratet habe und wir geplant hatten, dass mein Mann gleich herzieht, dauert aber wie es aussieht noch eine Weile. Also lebt mein Mann noch in der Schweiz. Er hat die Wohnung bis jetzt bezahlt, ist jetzt aber arbeitslos geworden und kann ab jetzt weder die Wohnung bezahlen noch mich unterhalten.
Meine Frage:
Steht mir ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld zu?