Beiträge von Jonny1

    oha.
    ich hoffe ja, dass es soweit nicht kommt!


    jedenfalls habe ich auf wikipedia eben diesen satz gelesen:
    "Arbeitet das Kind allerdings in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, so besteht in dieser Zeit kein Kindergeldanspruch, so dass das Einkommen aus dieser Zeit nicht in die Berechnung des Kindergeldes für die übrigen Monate des Jahres eingeht."


    hier zu finden (ziemlich am ende dieses unterpunktes):
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29#Einkommensanrechnung_ab_18



    ich befinde mich ja momentan in einer übergangszeit zwischen grundwehrdienst und studium, sodass mein vater so oder so kein kindergeld für mich bekommt solange ich arbeite (bis september -> dann studium) laut dem artikel, richtig?


    weiss da jemand mehr zu?

    hallo nochmal.
    eine frage stellt sich mir jetzt doch noch:


    da jetzt mein kindergeldanspruch durch mein einkommen für dieses jahr höchstwahrscheinlich entfällt, wird die familienkasse das KiGe für januar und februar wohl zurückfordern, oder? oder entfällt der anspruch erst ab märz, ab wo an ich tatsächlich mein (für kindergeldanspruch zu hohes) einkommen habe?


    die arge hat es ja aber schon angerechnet für diese beiden monate und abgezogen. falls die familenkasse es jetzt nachträglich zurückfordern sollte, kriegt man das dann wieder von der arge?

    :D
    das würde ich diesen menschen sogar zutrauen. wobei.. eigentlich nicht, denn sie sachbearbeiter erscheinen mir durchaus unfähig und inkompetent, um mal noch wohlwollend in meinen formulierungen zu bleiben.


    also letztendlich hat sich das ganze als irrtum herausgestellt und diese 355 € wurden zu unrecht angerechnet und wir mussten nocht nicht mal widerspruch einlegen.
    gut, dass, als wir da waren heute, ein mensch sich zeit genommen hatte, der sich wirklich auskannte mit den geldleistungen und den fehler seiner untergebenen korrigiert hat!



    mehr ist an dieser stelle wohl nicht mehr nötig zu sagen. wenn jemand doch noch was schreiben will oder fragen hat, kann er das gerne tun. ich gucke auch weiterhin hier im thema vorbei :)



    vielen dank für die hilfe
    jonny

    joar genau sie gehen davon aus, dass wir eine haushaltsgemeinschaft seien und "aus einem topf" wirtschaften würden und ich die BG finanziell unterstützen würde.
    dann haben sie mal drauf los geraten und gesagt ich würde 1000 € brutto verdienen (was sie ja gar nicht wissen können wie hoch mein verdienst ist) und kamen dann damit mit einer rechnung darauf, dass ich imstande wäre meine familie mit 355 € zu unterstützen.


    also sie haben ja quasi ein einkommen berechnet, was aber gar keins ist (nicht vorhanden) und was auch nicht belegt ist. deshalb legt mein vater ja auch widerspruch ein ;)


    jetzt gehen wir halt morgen dahin und widersprechen der unterstellung einer haushaltsgemeinschaft und, dass wir aus einem topf wirtschaften würden und stellen klar, dass wir klar getrennte ausgaben haben und keine finanziellen gemeinsamkeiten haben.

    jap, theoretisch ist das auch sache meiner eltern.
    aber mein naiver vater glaubt denen ihren behauptungen und, dass das so rechtens wäre, was die veranstalten.
    und von §9 so und so und widerspruch so und so hat er irgendwie sowieso keine ahnung. deshalb muss ich das quasi in die hand nehmen und ihm seine rechte erklären bzw. wir gehen ja zusammen am montag dahin und legen denen mit nem schönen gruss den wisch (widerspruchserklärung) hin und dann lassen wir uns nicht einfach so vertrösten mit irgendwelchen wilden floskeln.
    schliesslich ist es ja auch in meinem interesse, da er mich dann "in ruhe" lässt und nicht weiter vorwürfe macht, ich hätte ihn durch aufnahme eines arbeitsverhältnisses in finanzielle nöte gebracht.
    seiner meinung nach hätte ich ja bis zum studieren arbeitslos bleiben sollen :D
    aber ich denke das ist wieder ein anderes thema.



    vielen dank
    jonny

    355 € bei einem fiktiv angesetzten einkommen von mir von 1000 € brutto. er will einkommensbescheide von mir haben, sobald ich mein erstes gehalt habe und das dann damit genau berechnen.


    diese summe wird der bedarfsgemeinschaft abgezogen. und eigentlich muss ich die summe ja nicht der BG "zurückgeben", weil ich ja rechtlich nicht unterhaltsverpfilchtet bin soweit ich weiss. schon gar nicht mit so einem geringen einkommen.

    mal andersrum gefragt:
    kann mir hier jemand paragraphen aus was für gesetzesbüchern auch immer nennen, die das bestätigen, dass ich zum mietanteil und meinem anteil für essen und sonstige tägliche bedürfnisse nicht die BG noch zusätzlich unterstützen muss?
    am besten für beide fälle: 1. zuhause wohnen bleiben; 2. eigene wohnung.


    denn momentan kann ich ja eh nicht viel machen ausser bis montag warten.

    also zur bedarfsgemeinschaft zähle ich definitiv nicht mehr. das wurde im bescheid so geschrieben und ich bin auch nirgends mehr bei den berechnungen aufgeführt.


    am montag haben wir nochmal einen termin deswegen und dann werde ich so lange da sitzen bleiben bis sie mir zu ihren behauptungen die gesetzestexte vorlegen.
    können sie das nicht erklären/beweisen, dann sollte mein vater unbedingt widerspruch einlegen und notfalls klagen. denn letztendlich ist er ja derjenige, dem geld abgezogen wird. mir können sie ja nichts abziehen, da ich nichts mehr bekomme von statl. seite.

    naja also genau so hab ich mir das ja auch vorgestellt.
    aber das amt sagt, dass, jedenfalls wenn ich zu hause wohnen bleibe, ich noch zusätzlich die bedarfsgemeinschaft unterstützen muss!


    und jetz hoffe ich halt, dass ich wenigstens bei einem möglichen auszug in ruhe gelassen werde.

    alles klar, vielen dank ihr lieben für die antworten!


    also dann werde ich wohl ausziehen. genug gehalt dafür habe ich auf jeden fall.
    und dann komme ich immer noch günstiger als in der aktuellen situation.


    jetzt besteht nur noch die frage für mich, ob, wenn ich eine eigene wohnung habe, ich dann wirklich NICHTS mehr an meine familie zahlen muss, bzw sie dann nichts mehr abgezogen bekommen?

    ja danke für die antworten schonmal!


    also das mit dem ausziehen habe ich natürlich auch schon überlegt und beim amt durchblicken lassen.
    mein vater war heute wegen einer anderen sache dort und als er auf mein problem nochmal zu sprechen gekommen ist, hätte die sachbearbeiterin ihm erklärt, dass selbst das mit dem ausziehen nicht ohne probleme gehen würde, wenns nur aus finanziellen gründen sei.
    selbst das müsste erst von denen "erlaubt" werden?!?


    also laut meinem vater haben die mich angeblich immer noch "in der hand", obwohl ich ja gar nicht mehr hilfebedürftig bin und er glaubt auch noch alles was die ihm so erzählen aber ich befürchte irgendwie, dass die nur zur einschüchterung oder so das blaue vom himmel lügen, damit sie auch ja so wenig wie möglich zahlen müssen.



    also ist das wirklich so ungewöhnlich, dass die von jemandem in der HAUSHALTSGEMEINSCHAFT quasi geld verlangen, indem sie es der BEDARFSGEMEINSCHAFT anrechnen, oder kennt jemand solche fälle?

    nein, leider nicht!
    erstens wäre der betrag viel zu hoch und zweitens sind im bescheid sowieso nur 3/4 der tatsächlichen miete aufgeführt.


    also laut deren rechnung müsste ich meinem vater 1/4 miete geben + dieses "einkommen", was ihm abgezogen wird, und zusätzlich muss ich ja auch noch meine täglichen bedürfnisse stillen.

    ich habe mir den tollen bescheid direkt, als er eintrudelte, mal durchlesen können und es wurde direkt am anfang geschrieben, dass ich aus der BG rausfalle und in eine haushaltsgemeinschaft übergehe mit meiner familie.
    danach kamen seitenlange tabellen mit zahlen und brechnungen und es wurden ausnahmslos nur noch die anderen drei personen aufgeführt.
    und dann stand da an einer stelle, wo bisher noch nie ein betrag stand, dass mein vater (antragssteller, haushaltsvorstand) ein einkommen von xxx euro angerechnet wird, was quasi der BG abgezogen wird.

    hallo!



    ich habe ein problem und dazu ein, zwei fragen, bei denen man mir hier bestimmt helfen kann.


    also ich (19) gehe seit diesem monat vollzeit arbeiten und habe davor alg2 leistungen bekommen. wir haben bisher zu viert in einer bedarfsgemeinschaft gelebt.
    als wir das mit meiner arbeit angegeben haben, kam kurz später ein schreiben, dass ich aus der bedarfsgemeinschaft rausfalle in in eine haushaltsgemeinschaft mit meiner familie übergehe.


    ausserdem stand in dem schreiben aber noch, dass von den leistungen, die die anderen drei verbleibenden personen in der BG erhalten, um einen nicht zu vernachlässigenden betrag gekürzt werden, da die ARGE wohl davon ausgeht, dass ich meine familie unterstütze.
    also müsste ich ja diesen fehlenden betrag ausgleichen damit meine familie über die runden kommt!


    es ist aber so, dass ich meine familie keineswegs finanziell unterstütze und das auch nicht will. lediglich ein viertel der miete werde ich natürlich bezahlen.


    jetzt habe ich gelesen, das es nach §9 diese unterstützungsvermutung gibt und dass man dem einfach widersprechen kann in einem kurzen schreiben.


    wenn ich dieses schreiben aufsetzen sollte, nehmen die das dann einfach so hin und ziehen meiner familie nichts mehr ab oder haben die auch möglichkeiten meinen widerspruch nicht zu akzeptieren?
    und muss man in dem schreiben irgendwelche begründungen angeben, warum man die familie nicht unterstützen wird?




    vielen dank schonmal fürs durchlesen und hoffentlich auch ein paar antworten :)




    jonny