oha.
ich hoffe ja, dass es soweit nicht kommt!
jedenfalls habe ich auf wikipedia eben diesen satz gelesen:
"Arbeitet das Kind allerdings in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, so besteht in dieser Zeit kein Kindergeldanspruch, so dass das Einkommen aus dieser Zeit nicht in die Berechnung des Kindergeldes für die übrigen Monate des Jahres eingeht."
hier zu finden (ziemlich am ende dieses unterpunktes):
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29#Einkommensanrechnung_ab_18
ich befinde mich ja momentan in einer übergangszeit zwischen grundwehrdienst und studium, sodass mein vater so oder so kein kindergeld für mich bekommt solange ich arbeite (bis september -> dann studium) laut dem artikel, richtig?
weiss da jemand mehr zu?