also in essen werden 1,30 € kalte kosten und 1,40 € heizkosten anerkannt. ausgehend von 45 qm, also die hälfte der wohnungsgröße, werden das zu den 217,50 € grundmiete zusätzlich 121,50 € warme und kalte betriebskosten. macht zusammen maximal 339 euro, die dir zustehen würden, nicht jedoch mehr als die hälfte der gesamtmiete, die dein vater überweisst.
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/Kdu-Essen---03.2010.pdf
Die Gesamtmiete beträgt 637,60 Euro also werden 318,80 Euro höchstens erstattet ?
Wie notiere ich das anhand eines Bewilligungsbescheides bei Punkt (8) "Änderungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung" bzw was kreuze ich an ?
Was sollte ich nach Deinen errechneten Kosten wie eintragen ? Würde mich sehr freuen wenn Du mir dabei nochmal helfen könntest lacki denn so richtig blicke ich immer noch nicht durch...
[x] Höhe der Grundmiete (ohne Garage, Stellplatz und Nebenkosten)........217,50.. Euro/monatlich
[ .] Höhe der Schuldzinsen ohne Tilgungsraten (nur bei Eigentum).......................... Euro/monatlich ?
[ .] Höhe der Heizkosten........................................................................................... Euro/monatlich ?
[ .] Höhe der Nebenkosten........................................................................................ Euro/monatlich ?
[ .] Höhe der sonstigen Wohnkosten......................................................................... Euro/monatlich ?
Was ich auch nicht verstehe ist,daß mein Vater 123 Euro Nebenkosten bezahlt und ich dann 121,50 Euro Nebenkosten ersetzt bekommen soll aber ich verlasse mich mal auf Dich