Beiträge von bestpartner4u

    wenn du selbst eine aufenthaltserlaubnis hast, dann ist das nettoeinkommen nicht relevant. ehefrau und kind haben das recht nach deutschland überzusiedeln.


    ist das tatsächlich so? meine ukrainische Ehefrau (ich bin Deutscher) möchte nun ihren Sohn (11 Jahre) zu uns nach München holen. wir beide sind ALG II Empfänger. In den Bedingungen der Deutschen Botschaft steht:


    "Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes der Familie in Deutschland, z.B. durch Lohn- oder
    Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, sonstige Einkommensnachweise (zweifach)"


    Vielen Dank für die baldige Antwort


    Gruß