Hallo zusammen,
ich habe am 22.1. einen Antrag auf ALG II gestellt, der mir jetzt bewilligt wurde. In der Zeit vom 22.1. bis heute war ich noch freiwillig krankenversichert (ich bin selbstständig) und habe meine Beiträge noch selber auslegen müssen.
Nun erstattet mir meine Krankenversicherung mir diese Beiträge vom 22.1. bis jetzt zurück, weil meine Krankenversicherung ja vom 22.1. ab von der Arge übernommen wird.
Die Frage ist, ob ich diese Rückerstattung als Einkommen angeben muss, bzw. mir mein Anspruch deshalb gekürzt werden kann?
Wäre schön, wenn mir einer helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus!