Freydis
Turtle1972 scheint wirklich auf der falschen Internetseite gelandet zu sein.
Ich jedenfalls empfinde deinen Beitrag nicht als "Senf". Manchmal ist es halt etwas umfangreicher, wenn man Fakten und Situationen beschreiben will.
Ich kann sehr gut verstehen, dass du dich "verarscht" fühlst, bei der endgültigen Definition deines 1.-- Euro Jobs. An sich müßte diese Beschäftigung gegen das 1.- Euro-Job-Prinzip verstoßen, denn es ist ja nicht eine zusätzliche Aufgabe, die du hier zu erledigen hast, sondern eine grundlegend nötige. Da gibts doch diese schöne Erklärung, ab wann ein 1.-Euro-Job rechtswidrig ist!? Darauf würde ich mich berufen.
Und wegen deiner Umschulung: vielleicht hast du ja einen potentiellen zukünfigen Arbeitgeber, der dir eine Anstellung für nach der Umschulung anbietet, bzw. ein Schreiben dafür ausstellt. Ich würds drauf ankommen lassen...auf das einklagbar! Was weiß man, wie sich die wirtschaftliche Lage in diesen 14 Monaten entwickeln wird...?! "Einklagbar" ist nach meiner Ansicht so etwas gar nicht !! Der Laden könnte abbrennen, der Chef erkranken, ein neuer Besitzer, die wirtschaftliche Lage eine Abspeckung des Personals nötig machen...Gründe gibt es viele! Außerdem kostet einklagen Geld! Wenn möglich, einfach versuchen... eine Lösung gibts dann immer! Mußt nur jemand für dieses Schreiben finden. Die Umschulung "selbst" zu finanzieren würde ich auf keinen Fall machen. Damit wärst du unglaubwürdig.
Beiträge von Seepferdchen
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Ups,
irgendwie sind mir ein paar Beiträge entgangen.
Also: den Änderungsvertrag nicht unterschreiben! Wenn Daten nicht richtig sind (2,5 Std. täglich !?), auf keinen Fall unterschreiben. Immer bei der Wahrheit bleiben, dann sind die anderen in Erklärungsnot wenn es Probleme geben sollte. Auf so einen Job kannst du eh pfeiffen! Wie du selbst richtig erkannt hast, zahlt ja letztendlich der Steuerzahlt für den Arbeitgeber deinen "aufstockenden" Lohn. Also lieber gleich alles vom Staat - solange er diese Praktik der ZAF unterstützt - dann ist es ehrlicher, solange bis sich eine reale Arbeit ergibt! Jeder sollte sich seines Wertes bewußt sein! -
Hi,
wie wäre es, wenn du dir eine Person deines Vertrauens, am besten jemand, der auch in "heißen" Situationen einen "kühlen" Kopf bewahrt, zu deinem nächsten Terminen bei deinem Arbeitsvermittler mitnimmst. Ich habe gehört, dass sich auch immer wieder Personen anbieten (z. B. in Tauschbörsen) und als Mediator fungieren. Wenn eine Begleitperson dabei ist, reißt sich dein Vermittler vielleicht etwas mehr am Riemen. Ansonsten : kühlen Kopf bewahren! Du bist etwas wert! Du bist der "Kunde" im Jobcenter! - Kunde ist König - ! Du willst arbeiten, also ist es seine Aufgabe, dir etwas vernünftiges vorzuschlagen. Und wenn es nichts gibt (- und Arbeit über Leiharbeitsfirmen ist in keinem Fall aktzeptabel ! ) ist es nicht deine Schuld!
Was will der Staat?! Da werden Arbeitsplätze mit einem "Hipp-Hipp-Hurra" wegrationalisiert im Zuge des Fortschritts und der Kostenersparnis und dann sind wir, die dann ohne Arbeit dastehen, auf einmal die Bösen.
Lies mal etwas zum Grundeinkommen! Am besten das neue Buch: 1000,-- Euro für jeden. Von Götz Werner. (gibts oft auch in Büchereien zum ausleihen!). Dann fühlst du dich nicht mehr schlecht, wenn du nicht sofort eine Arbeit findest. -
Euer Fragebogen ist sehr allgemein und einseitig. Was fehlt ist eine Rubrik am Ende, in der man Kritik, Verbesserungsvorschläge zu den Fragen und "Einzelschiksale" schildern kann! Eine wahrhafte Beantwortung war z. B. in meinem Fall nicht möglich: habe Antrag bereits im März gestellt - jetzt wurde mir mitgeteilt, dass eine andere Verwaltungsstelle diese Bearbeitung übernommen hat - muß also mit derAntragstellung nochmal von vorne starten und so eine auch nur annähernde Antwortmöglichkeit ist z. B. nicht gegeben.
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Bekommt der Bub nicht einen Mietzuschuß wenn er ihn beantragt??
(ich beziehe ALG II und mein Sohn, arbeitet momentan als Zivildienstler, verdient also auch sehr wenig - ist nur noch in der Haushaltsgemeinschaft - bekommt, nach Antragstellung, einen Mietzuschuß!!!) -
Hallo Manuela,
meines wissens nach ist es seit diesem Jahr so, dass du das warme Wasser gezahlt bekommst. Das war ja bisher nicht der fall. Ich habe mein WW per Strom. Das ist echt heftig, zumal das echt alte Geräte sind dich ich hier verbaut habe.liebe grüße
schwuppi
@ Schwuppi
Seit 01.01.11 kannst du die Übernahme der Stromkosten für Heizung/Warmwasser - wenn nicht in der Nebenkostenabrechnung mit drin - beantragen !! Da mußt du aber selbst aktiv werden und Antrag stellen. -
Also...keine Panik! Nachzahlungen für die Nebenkostenabrechnung werden übernommen - in voller Höhe (war bei mir jedenfalls so!) egal, ob sich diese hauptsächlich aus höher verursachten Warmwasserkosten ergeben hat. (Spielt leider auch bei der Anrechnung bei Rückzahlungen keine Rolle !). Für die Warmwasserbereitung wurde bisher der Stromkostenanteil !!! bei der Bezahlung der Nebenkosten in Abzug gebracht - vorrausgesetzt, die Warmwasserbereitung war in den Nebenkosten inklusive (nicht wie z. B. bei "Schwuppi" extra). Dieser Stromkostenanteil wurde dir ja bereits schon jeden Monat einmal in Abzug gebracht - die Nebenkostenzahlung wurde um 6,47 € bei 359.-- € Regelsatz Erwachsener/5,83 € bzw.5,18 € ...gekürzt - , da er ja jeden Monat in der Regelleistung mit eingerechnet war (das hat sich ja erfreulicherweise seit 01.01.11 geändert!). Das heißt, es kann nicht nochmal gekürzt werden, Warmwasserkostennachzahlung muß komplett übernommen werden.
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@ Kitty 121....das mit dem Busfahrplan ist großartig ! Könnte man dann vielleicht auch eine Lupe als "unabweisbaren Bedarf" in Form eines Darlehns beantragen !?
@ Gawain..... das wäre doch eine klasse "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" für die Jobcenter. (Bei unserem kommen sie jetzt schon hinten und vorne nicht mehr mit dem Bearbeiten nach.) Hab mir gedacht, ich bewerbe mich da dann mal fürs Büro..... Habe mir mal angeschaut, was die so verdienen (Tarifvertrag für Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit / tvbö )...Wow !! :p
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Nur mal so........:D
ohne gültigen Personalausweis lieber nicht Auto fahren ! ...beim Jobcenter angeben: kann Auto nicht mehr benützen, da kein gültiger P-Ausweis (und sehe schlecht, da keine Brille - siehe oben -. Kosten momentan nicht tragbar! ) ...wäre zu riskant ....Vermittlungsmöglichkeit dadurch extrem eingeschränkt (wo ich wohne ist die Busanbindung sehr bescheiden)........
was nun?!
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Das ganze Thema "Warmwassernachzahlung" wäre doch eigentlich ein eigenes Forumthema wert !! Warum laufen hier wichtige Informationen so spärlich und am Rande? und nicht für alle klar ersichtlich und informierend?
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Achtung !
Die zusätzlichen 10,-- Euro für Bildungsteilhabe für unsere Kinder können rückwirkend ab Januar 2011 nur mit Antrag bis zum 30.04.2011 gestellt werden! Also sputet euch, sofern ihr noch keinen Antrag gestellt habt! (auch wenn unsere Jobcenter offensichtlich noch nicht wissen, wie sie mit diesen Anträgen verfahren sollen - ihr wart dann zumindest schon aktiv ! )
Kann man alles unter www.bmas.de/portal/51072 genauer nachlesen! -
Wenn ich mich verweigere?? Mach ich mich dann strafbar?
Was wäre, wenn alle ALG II-Bezieher sich keine neuen Ausweise mehr ausstellen lassen würden......??
(na ja, welcher Hartz IV-ler fährt schon ins Ausland in Urlaub...? )
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mein Personalausweis läuft im Juni ab. Der neue kostet 28.80 Euro ?(zuzüglich Fotokosten). Soviel ich weiß, ist im Regelsatz kein Betrag für diese Anschaffung (alle 10 Jahre ein neuer Ausweis) vorgesehen ? - Außerdem haben sich die Kosten mit Einführung des neuen Ausweises erhöht - nicht so der Regelsatz! Als deutscher Staatsbürger bin ich aber verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen! Hat schon mal jemand einen Antrag zur Kostenübernahme gemacht? Oder müßten/werden die Ausweise für Hartz IV´ler kostenlos ausgestellt ?!
(Ist fast so, wie bei Brillenträgern....die Kosten für eine nötige neue Brille werden auch nicht übernommen (auch wenn man fast blind ist)...ist man dann eigentlich "behindert"?!....sollte man sich dann nicht einen Behindertenschein ausstellen lassen )!?
Wird langsam Zeit, dass wir uns auf die "Hinterbeine" stellen !! Boykott !! -
Wie wär´s mit heiraten??
Ist zwar vielleicht etwas "altmodisch" hätte aber einige Vorteile: z.B. Familienkrankenversichert zu sein. Wenn du schon dein Leben in Österreich für deinen Freund aufgegeben hast, dann könnte er doch "Nägel mit Köpfen" daraus machen. Würde sich bei ihm als Berufssoldat sicherlich auch finanziell verbessernd auswirken und du wärst auch abgesichert und bei der Jobsuche wäre es sicherlich auch leichter. -
1.- Euro mehr kann auch der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für allein Erziehende mit Kind sein! Da gibt es jetzt bei einem minderjährigem Kind statt 43,-- Euro, 44,-- Euro ! !:)
Was sich auch geändert haben muß, wenn ihr den Änderungsbescheid mit dem überarbeiteten Berechnungsbogen bekommt, ist, daß der Stromkostenanteil für die Warmwasserbereitung (wenn in den Nebenkosten mit drin) nicht mehr von den Miet- und Nebenkosten abgezogen werden darf !!! Sprich: die Jobcenter müssen Miet- und Nebenkosten 1:1 übernehmen (früher wurden 1,8029 % der Regelleistung - ein angesetzter Betrag von 6.47 €/ 5,82 €/ 5,18 €/. - von den Nebenkosten für Warmwasserbereitung abgezogen).
:):) . Es wird nunmehr das Warmwasser aus dem Hartz IV-Regelsatz ausgeschlossen und ist ebenso wie Miete und Heizung vom Leistungsträger zu erbringen. Ist in §20 Abs. 1 geregelt. -
Sobald es im Monat mehr als 400 Euro sind dann ist es ein sozialversicherungspflichtiger Job.Also 405 Euro sind keine 400 Euro.
@ Kitty
ist schon klar, dass 405,-- Euro keine 400,-- sind! War ja auch als ca. gedacht. Wenn es mit dem Stundengehalt monatlich immer so knapp ausgeht, schieben AG in der Regel auch Stundengehälter oder geben im nächsten Monat "Überstundenfrei" um nicht über die 400,- Euro-Grenze zu kommen -
quatsch ist dass. im bundesarbeitsgesetz geht man von 22 arbeitstagen im monat aus.
@ lacki
wie lange ist denn da dann deine Arbeitswoche?? hast du da eine 5-Tage Arbeitswoche, wie z. B. als Banker ( Mo - Fr) oder bist du vielleicht im Einzelhandel tätig mit einer 6-Tage Arbeitswoche (Mo - Sa)? Mach mir mal deine Rechnung auf!! -
Mir wurde mal eine Liste von Stiftungen von der Arge zugeschickt, als ich fragte, wie das mit der Bezahlung bei einer nötigen Brille aussieht. Ich sollte bei Stiftungen anfragen bezüglich einer Förderung (irgendwie ganz schön doof, viel Aufwand, aber vielleicht mal zu versuchen?). - oder eben auch die Möglichkeit, einen Darlehnsantrag zu stellen.
Unsere Optiker hier rundum haben des öfteren Werbung, komplette Brillen für schon ab 39,--. Wenn man auf allen Luxus (entspiegelt, Kunststoff,..) verzichtet, gehts auch billiger als 350,-€ - vom Fachmann!.
Die würden uns halb blind in eine Arbeit vermitteln -
Hab vergessen: Einspruch gegen Bescheid kann bis 4 Wochen nach Erhalt eingelegt werden. Ist also bestimmt eilig! Am besten persönlich abgeben und Empfang des Widerspruches von der ARGE bestätigen lassen!
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Außerdem bist du sicher bei deinen Eltern wohnhaft gemeldet. Geh auf das Einwohnermeldeamt und laß dir eine Meldebescheinigung ausstellen (da steht normalerweise, daß du mit Hauptwohnsitz bei deinen Eltern gemeldet bist?!). Kostet - ich glaube - 5,-- Euro, könnt ihr aber mit dem Wiederspruch (Kopien machen nicht vergessen!) einreichen. Warum habt ihr den vom Amt überhaupt in die Wohnung gelassen? ....da ist man doch normalerweise schon am gehen und er soll ein anderes mal wiederkommen weil unpassend! :))! .....
Könntest du nicht bei deinem Freund einziehen und auch Hartz IV beantragen?
Dumme Situation