Ich bin arbeitslos. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf einen Job mit 30 Stunden pro Woche.
Hätte ich 40 Stunden arbeiten können, wäre die Bemessungsgrundlage entsprechend höher.
Jobangebote mit 40 Stunden pro Woche liegen in der Entlohnung aber noch unter der gehabten Entlohnung bei 30 Stunden. Mein Ziel ist ungefähr den gleichen Stundenlohn zu erreichen. Muß ich einen schlecht bezahlten Job über 40 Stunden/Woche annehmen, wenn dabei 80 % meiner auf 30 Stunden bezogenen Bemessungsgrundlage herauskämen, obwohl ich damit im Endeffekt wesentlich schlechter gestellt bin?
Gruß Sylvi