Alles anzeigenhallo,
das haus ist, egal welchen wert es hat, nicht zu brücksichtigen. Es gibt darüber ein urteil vom bsg.
Habe das urteil aber gerade nicht zur hand. Aber über die suchfinktion mit nießbrauch müsstest du viele antworten finden.
Änder das nießbrauchrecht ja nicht in ein wohnrecht um.
Gruß klaus
keep on rocking.
P.s. Die argenbüttel versuchen nur an dein vermögen zu kommen.
bgh 13.01.2010 az zr 137/09