ALG II wurde am 30.10.2011 für November ausgezahlt. Erster Lohn komplett in November eingegangen. Es gilt das Zuflussprinzip. Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, das als Zufluss der Monat gilt. Es ist unerheblich, ob das Geld am 01.11. oder 30.11. kommt. "Besser" wäre demnach der 01.12. gewesen.
Die Regelung ist eindeutig. Die Leistung ist zu erstatten.