Deine Tochter und ihr Sohn sind eine eigene BG und müssen als diese einen kompletten Hartz IV-Antrag stellen. Ihr könnt mit ihr einen Untermietvertrag abschließen. Dann bekommt sie auch Miete und Nebenkosten.
Für den Führerschein sehe ich schwarz. Es sei denn, sie besucht eine Maßnahme des JC, bei dem der Führerschein gemacht wird. Sowas gibt es.
Wie alt ist denn ihr Kind überhaupt? Der Vater des Kindes ist der Kindsmutter und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Der Kindsmutter bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und dem Kind bis zur Beendigung der 1. Ausbildung.