Beiträge von Birgit63

    Solange du studierst und immatrikuliert bist, musst du sehen wie du über die Runden kommst. Hartz IV-Leistungen kannst du nur bekommen, wenn du kein Student mehr bist. Das man neben der Uni arbeitet, ist normal. Das machen zig andere Studenten auch und die schaffen auch ihr Studium. Du must dich halt anstrengen, damit du deine Bachelorarbeit schaffst. Mit 25 Jahren ohne Abschluss dazustehen, ist nicht schön. Das Abi macht man mit 17 bis 18. D. h. du studierst seit 7 Jahren? Und stehst erst vor deiner Bachelorarbeit? Da stimmt doch was nicht. Vielleicht hättest du anstatt des Studiums lieber eine Ausbildung machen sollen. Es gibt so viele Studenten ohne Abschluss. Wenn man Abitur hat, heißt das nicht immer, dass man unbedingt studieren muss.

    Wie alt bist du? Hast du eine Ausbildung? Normalerweise ist nämlich deine Mutter unterhaltspflichtig. Solltest du deine Ausbildung aufgrund deiner Erkrankung abgebrochen oder bislang noch gar keine Ausbildung begonnen haben, dann ist deine Mutter auch weiterhin unterhaltspflichtig. Das wäre also erstmal vorrangig zu klären.

    So einfach kann man das nicht sagen. Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet bis du deine 1. Ausbildung abgeschlossen hast. Du gehst noch zur Schule. Daher sind dir deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet. So einfach sagen, ich ziehe jetzt aus, weil ich mir das durch den Job leisten kann, verliere ihn dann aber und der Staat zahlt mir dann die Miete und den Lebensunterhalt, funktioniert nicht.

    Der Person wird nix anderes übrig bleiben, als vorerst in seine Wohnung zurückzukehren, wenn er nicht ins Pflegeheim will. Die Rehaklinik wird ihn nicht behalten. Hat er keine Familie oder Freunde, die ihn vorübergehend aufnehmen? Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

    Anstatt in den Foren irgendwelche dummen Fragen und was ist wenn... und was ist wenn nicht... zu diskutieren, solltest du dich lieber um deine Bewerbungen bemühen. Wenn du da auch so eifrig bist, dann kommst du gar nicht in die Verlegenheit, Hartz IV beantragen zu müssen.

    Du schreibst, dass das ein Umzug zum Zwecke der Familienzusammenführung ist. Dann müsst ihr ja in Augsburg Familie haben. Könnt ihr da nicht übernachten? Ich glaube kaum, dass euch das JC zwecks Wohnungssuche ein Hotelzimmer o. ä. bezahlt.

    Deine Gründe sind keine Gründe, warum dir der Steuerzahler eine Wohnung finanzieren sollte. Du bist 20 Jahre alt und wirst evtl. in ca. 1 1/2 Jahren (wenn überhaupt) das Abi in der Tasche haben. Dann bist du bereits fast 22. Andere machen das mit 18. Wenn man eine Klasse wiederholt ist man 19. Also stimmt da noch mehr nicht. Vielleicht liegt auch darin der Knatsch mit deinen Eltern begründet. Auch die Schulden durch das Schwarzfahren kannst du wohl schlecht deinen Eltern anhängen. Die hast du verschuldet. Wenn meine Tochter sowas gemacht hätte, wären wir auch nicht begeistert gewesen und es hätte sicherlich zu Hause auch Stress gegeben. Wie lang ist denn dein Fahrtweg zur Schule? Wenn er wirklich so weit ist. Warum besuchst du keine Schule in Wohnortnähe?

    So jetzt wird der der Umzug genehmigt und die neuen Nachbarn sind dann auch nicht so wie von dir gewünscht. Dann beantragst du wieder einen neuen Umzug usw. Ne so funktioniert das nicht. Was interessiert es mich, was meine Nachbarn machen? Ich verhalte mich angemessen und gut ist es. Die Gründe, die du nennst, sind keine Gründe für das JC, um dir noch einen Umzug zu bezahlen. Die musst du schon selbst klären.

    Du hast hier Fragen gestellt und die wurden beantwortet. Und zwar richtig beantwortet. Dass dir die Antworten nicht gefallen ist die eine Sache. Deshalb brauchst du aber nicht ausfallend zu werden. Du hättest vorher beim JC um Genehmigung fragen müssen. Das ist nunmal Fakt. Egal ob aus gesundheitlichen oder anderen Gründen. Du willst was vom JC, nämlich, dass sie mehr Miete zahlen, also musst du das JC vorher um Genehmigung bitten.

    Auch Ausbildungsgehalt ist für den Lebensunterhalt gedacht und kein Taschengeld. Ihr müsst natürlich eurer Mutter einen Anteil der Miete zahlen und euren restlichen Lebensunterhalt davon bezahlen. Ihr werdet wohl kein Hartz IV mehr bekommen.

    So leid es mir tut, aber sehr wahrscheinlich wirst du wirklich keine Leistungen bekommen. Auszubildende sind von Hartz IV ausgenommen. Egal ob man Bafög oder BAB bekommt oder nicht. Es gibt hier im Forum aber noch Experten, die mehr dazu sagen können.