Eine Klage wird nix bringen. Es wird euch ja auch nicht in einer Summe abgezogen, sondern jeden Monat etwas. Ihr hättet merken müssen, dass ihr zu viel Geld bekommt.
Beiträge von Birgit63
-
-
Der Kindsvater ist auch dir gegenüber unterhaltspflichtig, da du wegen der Kinder nicht arbeiten gehen kannst. Daher kann es schon gut möglich sein, dass das Jobcenter das Geld von dem Kindsvater zurückhaben möchte.
-
Dein Abi ist dein Privatvergnügen. Dafür zahlt dir keiner was. Du hast schon eine Ausbildung. Das Jobcenter wird verlangen, dass du dir eine Arbeit suchst. Es zahlt dir keine Wohnung, damit du es dir gut gehen lässt und mal abends zur Schule gehst. Den Rest des Tages liegst du dann dem Staat auf der Tasche. Außerdem habe ich bei dir das Gefühl, dass das Abi nur als Alibi dient,, damit du nicht arbeiten gehen musst.
-
Ist doch komisch, dass sich die Kinder sobald sie 18 Jahre alt sind, ganz plötzlich nicht mehr mit den Eltern verstehen. Meine Tochter ist 25, wohnt auch noch im Hotel Mama und auch wir haben hin und wieder unsere Differenzen, ganz klar. Aber solange sie sich keine eigene Wohnung leisten kann, muss es halt so gehen. Sie macht zurzeit ihre zweite Ausbildung und hat dem Staat noch nie auf der Tasche gelegen.
Im Sommer ist sie fertig, hat einen Arbeitsplatz und wird auch ausziehen. Nun zu den 15 km. Ich habe auch Arbeitskollegen, die vom Dorfe kommen und mit der DB fahren. Die fährt aber nicht nur 1 x im Jahr. Da muss man durch. Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig. Also, wenn sie dir eine Wohnung finanzieren können, kannst du ja ausziehen. Ansonsten musst du wohl noch warten. -
Das jeder Haushalt nur 1 x GEZ bezahlt, stimmt nicht. Das gilt nur für Eheleute. Ansonsten muss jeder, der über 18 Jahre alt ist GEZ-Gebühren bezahlen.
-
Anspruch auf BAB hat man aber nur, wenn der Ausbildungsplatz zu weit vom Elternhaus weg ist. Ansonsten muss man zu Hause wohnen bleiben oder aber die Eltern finanzieren die Wohnung. Nur mal so ausziehen, weil man mit dem Freund zusammen wohnen möchte geht nicht. Dafür ist das Amt nicht zuständig.
-
Du bekommst nur ALG 2 wenn deine Eltern es auch bekommen. Du alleine bekommst unter 25 Jahren nichts.
-
Nein, du kannst höchstens ein Darlehen bekommen. Das ist aber eine Kann-Leistung. Ersatzbeschaffung muss aus dem Regelsatz angespart werden.