Sorry, da habe ich mich vertan.
Beiträge von Birgit63
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Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, bist du auch krankenversichert.
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Nein, du bist U 25 und deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn deine Eltern allerdings Hartz IV beziehen, könnte es sein, dass du Anspruch auf Hartz IV hast. Allerdings bekommst du Sanktionen, weil du einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hast. Das Leben ist kein Wunschkonzert und wenn man eine Ausbildungsstelle hat, sollte man auch alles daran setzen, dass man seine Ausbildung beendet. Heute kann kaum einer seinen Traumberuf lernen, sondern man muss immer Kompromisse eingehen. Man hat die Möglichkeit, vom Arbeitsamt Nachhilfe zu bekommen, wenn es in der Berufsschule nicht läuft. Auch kann man sich einen anderen Ausbildungsberuf bzw. -platz suchen und dann aber auch erst dann seinen jetzigen Ausbildungsplatz kündigen. Das hat meine Tochter auch getan. Ihr hat die erste Ausbildung auch nicht gefallen. Also hat sie sich zum Sommer was Neues gesucht und bis zum Sommer noch in ihrem ersten Ausbildungsbetrieb gearbeitet, d. h. sie hat das 2. Ausbildungsjahr beendet und dann eine neue Ausbildung begonnen. Sie hat aber nicht dem Staat auf der Tasche gelegen.
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Den Termin beim Jobcenter bekommt man ja auch nicht von heute auf morgen. Also hätte man schon vorher klären können, dass man andere Arzttermine hat. Ein Augenarzttermin kann man auch verschieben. Es sei denn, es war ein Notfall. Man muss halt alles tun, um aus Hartz IV rauszukommen und dazu gehören nunmal auch Beratungstermine beim Jobcenter. Und dass man ausgerechnet an dem Termin und die gleiche Uhrzeit einen Termin beim Arzt hat und das sogar gleich 2 x halte ich für sehr unglaubwürdig.
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Wovon leben du und deine Mutter?
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Lass mich raten. Du bist gerade 25 geworden. Habe ich recht? Deshalb brauchst du auch gleich zum 01.04. eine eigene Wohnung. Wie sieht es denn mit Arbeit aus? Erst Arbeit, dann Wohnung und siehe da, du brauchst keine Hartz IV.
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Deine Mutter kann dich nicht einfach rausschmeißen. Sie ist dir unterhaltsverpflichtet bis du 25 Jahre alt bist. Wenn sie dich nicht mitnehmen will, muss sie mit zum Jobcenter und das dort klären.
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Du musst jetzt unbedingt zu deiner Fallmanagerin gehen. Eine AU bedeutet nicht, dass man Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen muss. Du sollst ja beim Jobcenter nicht arbeiten, sondern ein Gespräch führen. Wenn du in der Lage warst, einen Brief beim Jobcenter einzuwerfen oder abzugeben, hättest du auch deinen Termin wahrnehmen können. Ein Widerspruch wird dir da nicht viel helfen, das ist eigenes Verschulden.
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Anspruch auf 90 qm ist Quatsch. Die Wohnung darf maximal 90 qm haben. Entscheidend ist der Preis. Ich finde auch, das 58 qm für 4 Personen zu wenig sind. Man hat aber keinen Anspruch auf 3 Kinderzimmer. Wenn die Wohnung gut geschnitten ist, könnte es sogar sein, dass das Jobcenter sagt, OK die Mutter kann auf einer Schlafcouch im Wohnzimmer schlafen und schon hat die Wohnung zwei Kinderzimmer, wobei ich das bei 58 qm bezweifle. Das Alter der Kinder spielt auch eine Rollle. Evtl. könnte nämlich das kleinste Kind noch mit bei der Mutter im Schlafzimmer schlafen und zwei Kinder können sich ein Kinderzimmer ja wohl teilen. Also mit dem Anspruch wäre ich vorsichtig. Das Wort "Anspruch" finde ich schrecklich. Denn wenn man vom Staat lebt, sollte man froh über das sein was man bekommt und kann eben "keine Ansprüche" stellen. Dass eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern nicht arbeiten gehen kann, ist mir klar. Es gibt aber hier im Forum noch andere, die "Ansprüche" stellen.
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Sag mal, geht es euch eigentlich noch gut? Wie wärs denn noch mit einer Hochzeitsreise auf die Malediven?
Hochzeit ist Privatangelegenheit und die dürft ihr aus dem Regelsatz bestreiten oder sich von den Eltern bezahlen lassen. Es wäre ja noch schöner, wenn Hochzeiten auf Staatskosten finanziert werden. Wenn man sich keine Hochzeit leisten kann, muss man es bleiben lassen. Ich selbst konnte mir damals, als ich geheiratet habe, auch keine leisten. Wir haben eine wunderschöne Hochzeit mit insgesamt!!! 9 Personen gefeiert. Es war trotzdem sehr schön. Da ich mir kein Hochzeitskleid leisten konnte, haben wir nur standesamtlich geheiratet. Trotzdem hatte ich letztes Jahr schon Silberhochzeit. Also, ob man kirchlich oder "nur" standesamtlich heiratet, macht auch keinen Unterschied. Ich habe trotzdem zur Kirche ein gutes Verhältnis. -
Die Waschmaschine ist aus dem Regelsatz zu zahlen. Allerdings kannst du um ein Darlehen bitten. Aber einen Rechtsanspruch hast du nicht. Du kannst eine Waschmaschine auch bei einem Versandhaus bestellen und sie in Raten abzahlen.
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Du wirst es kaum glauben, ich habe keinen 1 Euro Job, sondern einen ganz normalen versicherungspflichtigen Vollzeitjob. Wie ich dich kenne (und auch deinen Bruder), würdet ihr für das was ich verdiene, erst gar nicht aufstehen. Ich bin aber froh darüber und habe mit dem Geld kein Problem. Ich muss mich nämlich nicht rechtfertigen, wenn ich zusätzlich einen 400 Euro Job annehmen würde und darf sogar die vollen 400 Euro behalten.
Wenn du die Wahrheit nicht hören willst, fängst du an zu schimpfen! Trotzdem wünsche ich deinem Bruder, dass er ordentlich auf die Klappe fällt und jede Menge Ärger bekommt.
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Na du nimmst das ja leicht. Was denkst du dir eigentlich. Nur, weil dein Bruder den Staat nicht um Millionen betrogen hat, ist das OK. Ich will dir mal was sagen, ich stehe jeden Morgen um kurz nach 4 auf, um zur Arbeit zu gehen. Ich verdiene nur etwas mehr, als ich mit Hartz IV bekommen würde. Muss dafür aber alles selbst bezahlen. GEZ, Fahrtkosten, Kita-Gebühren usw. Und dein Herr Bruder meint, er bräuchte mal seinen Nebenjob nicht anzugeben, um den Staat (und damit jeden artig arbeitenden Bürger) zu bescheißen. Ich hoffe sehr, dass er eine tüchtige Strafe erhält.
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Ich finde es schon dreist, überhaupt zu fragen, ob man Anspruch auf Hartz IV hat, wenn die Eltern gut verdienen und man U 25 ist. Denn, was vielen Leuten anscheinend überhaupt nicht klar ist, Hartz IV wird aus Steuergeldern finanziert. D. h., dass jeder arbeitende Mensch daran beteiligt ist. Hartz IV ist kein Geld, was vom Himmel fällt.
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Es gibt für Brillen nunmal keine Zuschüsse mehr. Egal, ob man arbeitet oder arbeitslos ist. Ich liege auch nur knapp über dem Hartz IV Satz, muss meine GEZ-Gebühren bezahlen, Kindergarten und Fahrtkosten zur Arbeit. Auch die Brille muss ich aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt schon günstige Brillen, auch Gleitsichtbrillen sind inzwischen erschwinglich. Oftmals gibt es auch bei diversen Optikern Angebote. Ich lege mir jeden Monat eine kleine Summe auf die Seite, weil man als Brillenträger ja auch weiß, dass spätestens in zwei Jahren eine neue Brille fällig ist. Wenn ich mir jeden Monat 5,00 Euro an die Seite lege, sind das 120,00 Euro in zwei Jahren. Wenn man nicht gerade Rodenstockgläser haben möchte, bekommt man dafür schon was.
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Strom ist aus dem Regelsatz zu bezahlen. Also musst du für die Nachzahlung selbst aufkommen. Du kannst aber bei den Stadtwerken um Ratenzahlung bitten. Darauf lassen die sich eigentlich auch meistens ein. Es sei denn, man hat das jedes Jahr. Dann hilft nur noch den monatlichen Abschlag zu erhöhen. Das Jobcenter muss weder für die Nachzahlung aufkommen, noch muss sie dir ein Darlehen gewähren.
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Also für das was du dir bereits gekauft hast, bekommst du nix. Auch wenn du dir das Geld dafür geliehen hast. Man darf erst kaufen, wenn bewilligt.
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meiner LG kann ich nicht zumuten für uns beide aufzukommen, was auf dauer finanziell eh nicht gehen würde.
Hallo, diesen Satz habe ich aus deinem Bericht rauskopiert. Also schreibst du doch, dass du es deiner LG nicht zumuten kannst.
Vielleicht hast du es anders gemeint, aber gelesen habe ich es so. Weißt du, sicher gibt es Menschen, die unverschuldet in Hartz IV rutschen. Aber wenn man eine LG hat, der es finanziell besser geht, dass sollte diese auch zu einem stehen und das letzte Hemd mit ihm teilen. Wenn ihr geheiratet hättet, dann müsste deine "Ehefrau" ja auch für dich aufkommen und du könntest nicht sagen, dass du ihr das nicht zumuten kannst. -
Wenn ich schon wieder lese, möchte meiner LG nicht zur Last fallen. Ja aber den Steuerzahlern, zu denen ich auch gehöre, denen kann man ja einfach mal zur Last fallen. Was du da anstrebst, ist Sozialbetrug und ich hoffe, dass das raus kommt und du dann eine ordentliche Strafe bekommst. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Auch wenn man nicht verheiratet ist, sollte man doch für den anderen da sein, wenn es mal nicht so gut läuft. Sieh zu, dass du einen Job bekommst und deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst. Ist ja kein Wunder, wenn es dem Staat immer schlechter geht, bei Menschen mit dieser Einstellung.
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Meine Tochter 17 bekommt von ihrem Vater Unterhalt. Nun möchte sie gern Zeitung austragen, um sich ein Taschengeld zu verdienen. Mein Exmann will ihr dann aber weniger Unterhalt zahlen. Das kann doch nicht sein, oder?