Also deine Wohnung ist schon mal viel zu groß, als dass du die vom Staat finanziert bekommst. Außerdem musst du arbeiten. Dein Kind ist 3 Jahre alt. Ich denke, dass du mit Arbeit, Kindesunterhalt und Kindergeld gut über die Runden kommen wirst, wenn du dir eine angemessene Wohnung suchst. Vom Staat bekommst du erstmal wohl nix, außer natürlich das normale ALG I.
Beiträge von Birgit63
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Ich dachte immer, dass Bafög und ALG II nicht geht. Außerdem finde ich deine Miete sehr hoch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arge dir 525 Euro für Miete gezahlt hat. Da ist irgendwas schief gelaufen. Dann verstehe ich auch nicht, dass du dich erst jetzt "kurz vor 12" meldest, wenn du den Brief schon vor 2 Monaten bekommen hast. Da wirst du direkt zum Jobcenter gehen müssen, um die Sache zu klären und zwar am besten vorvorgestern.
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Du musst dir mit deinem Mann den Hausrat teilen. Außerdem ist er dir ja wohl auch erstmal zu Trennungsunterhalt verpflichtet. Wie es sich bei deinem neuen Lebensgefährten verhält, weiß ich nicht. Aber ein paar Möbel wird er ja wohl auch haben. Ansonsten könnt ihr einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
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Als erstes sind die Eltern unterhaltspflichtig. Inwieweit das bei euch finanziell möglich ist, vermag ich nicht zu sagen. Da sie aber noch nicht so lange in der WG wohnt, denke ich, dass man ihr zumuten kann, wieder zu Hause einzuziehen, wenn sie keinen Ausbildungsplatz findet.
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Sowas regelt man nicht am Telefon. Da geht man hin. Und lass dir alles schriftlich geben. Mündliche Zusagen gelten nicht. Du hast doch Zeit. Also mach dich auf und regel das vor Ort. Ich glaube allerdings nicht, dass dir das Amt eine größere Wohnung genehmigt. Aber versuchen kannst du es alle Mal.
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Such dir erst einen neuen Job oder einen neuen Ausbildungsplatz und kündige dann. Einfach so den Job hinschmeißen geht nicht. Dann bekommst du 3 Monate kein ALG 1 und Sanktionen beim ALG 2.
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Natürlich kann das Jobcenter von dir verlangen, dass du zu deinem 400 Euro Job einen 1 Euro Job machst. Das Geld für den 1 Euro Job beträgt glaube ich 125 Euro im Monat. Das ist ja sowas wie eine Aufwandsentschädigung und die darfst du natürlich zusätzlich behalten.
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Ich lese hier immer wieder, dass die privaten Arbeitsvermittlungen oder auch die Zeitarbeitsfirmen die Leute abzocken. Jetzt möchte ich euch mal sagen, dass es auch anders sein kann. Mein Mann hat durch eine private Arbeitsvermittlung einen Job bekommen und im Bekanntenkreis hat einer durch eine Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertrag bei seiner Einsatzfirma bekommen. Es kann also auch anders sein. Ich bin der Meinung, wenn man Hartz IV bekommt, muss man alles tun, um wieder selbst Geld zu verdienen. Das kann auch über Zeitarbeitsfirmen funktionieren. Ich glaube einfach, dass die Leute, die sich hier so sehr über die Zeitarbeitsfirmen beschweren, überhaupt keinen Bock haben, zu arbeiten. Da kommt ihnen der schlechte Ruf der Zeitarbeitsfirmen nur recht.
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Hättest du das Letzte gleich als Erstes geschrieben, wäre das mit der Pubertät weggefallen. Man sollte schon die Gründe nennen, damit man auch die richtigen Antworten bekommt. Ich weiß aber trotzdem nicht, ob all diese Gründe ausreichen. Das kann dir dann nur das Jobcenter sagen, wenn es soweit ist.
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Nur Streitereien reichen nicht für einen Auszug, wenn du ihn dir selbst nicht leisten kannst. Da muss schon mehr sein. Z. B. körperliche Gewalt. Das kann ich mir aber nicht vorstellen. Welcher junger Erwachsener hat zwischen 18 und älter keine Probleme mit den Eltern? Das ist überall so. Doch einfach zu sagen, dann zieh ich eben aus und der Staat kommt für mich auf geht auch nicht. Hast du denn eine Ausbildung? Wenn ja, such dir einen Job und dann kannst du ausziehen. Wenn nicht, such dir einen Ausbildungsplatz, beantrage BAB und auch dann kannst du ausziehen. Aber so ohne alles wird es wohl nicht klappen.
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Also bei 600 Euro Azubi-Gehalt bekommt er keinen Zuschuss. Er hat ja noch zusätzlich seine 184,00 Euro Kindergeld. Hat also 784,00 Euro zur Verfügung. Davon kann er ja wohl seinen Mietanteil bezahlen und Kostgeld abgeben.
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Du kannst nur Wohngeld oder ALG II beziehen. Beides zusammen geht nicht.
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Also ich finde es auch dreist, nachzufragen, ob man noch mehr bekommen kann. Für 1.500 Euro bekommt man schon allerhand. Man kann auf Flohmärkten gucken, in Billigmöbelhäusern, bei Freunden nachfragen usw.
Meine Tochter hat sich ihr Zimmer von IK.. eingerichtet. Hat mit Bett gerade mal 300,00 Euro gekostet (2 Schränke, 2 Kommoden, 1 Bett). -
Denk aber dran, dass dann evtl. auch die Nachzahlungen der Betriebskosten nicht übernommen werden. D. h. wenn du Heizkosten nachzahlen musst, musst du das aus eigener Tasche machen. Das kann u. U. ziemlich teuer werden.
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Erst einmal bekommst du Arbeitslosengeld I und kein Arbeitslosengeld II. Hast du denn bislang noch BAB bekommen? Hattest du nicht die Möglichkeit, dir monatlich etwas Geld zurückzulegen? Wie das bei ALG I mit der Ersteinrichtung ist, weiß ich nicht.
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Die Kaltmiete und die Nebenkosten sind getrennt zu sehen. Wenn die Nebenkosten (hier die Heizkosten) unangemessen hoch sind, kann das Jobcenter verlangen, dass du die KdU senkst. 196,00 Euro nur Heizkosten sind extrem viel. Wir sind ein 3-Personen-Haushalt und zahlen monatlich 36,00 Euro Heizkosten.
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Wenn du nicht aus dem Quark kommst, sprich eine Berufsausbildung anstrebst, wundert es mich überhaupt nicht, dass deine Eltern dir kein Geld geben. Würde ich auch nicht tun. Es geht aber nicht, dass du keinen Bock auf Ausbildung hast und dein Leben vom Staat finanziert haben willst. Deine Eltern sind dir bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet. Allerdings dürfen sie dafür auch eine Gegenleistung verlangen. Nämlich, dass du alles tust, damit du dein Leben mal selbst finanzieren kannst. Es bleibt dir also wohl nichts anderes übrig, als dir einen Ausbildungsplatz zu suchen oder einen Arbeitsplatz. So einfach ausziehen und vom Staat leben geht nicht.
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Also, dass es zur Aufforderung zur Senkung der Kosten des Unterhalts kommt, glaube ich nicht, da die Tochter ja spätestens nach einem Jahr in den Haushalt zurückkehrt. Allerdings werden wohl das Kindergeld und auch der Unterhalt für die Unterbringung im Betreuten Wohnen herangezogen. Das Kindergeld gehört dahin, wo das Kind lebt und der Unterhalt ebenso. Die Mutter unterhält ja für diese Zeit das Kind nicht.
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Du kannst keine staatlichen Leistungen beanspruchen, nur weil deine Eltern ihr Geld selbst ausgeben möchten. Teile das der Bafögstelle mit. Die kümmern sich darum. Unterhalt ist immer vorrangig vor allen staatlichen Leistungen.