Ja, sie kann dir das Haus verkaufen. Aber zu einem normalen Preis. D. h. es muss jemand kommen, der das Haus schätzt. Dann bekommst sie erstmal kein Hartz IV, sondern muss von dem Erlös leben.
Beiträge von Birgit63
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Du musst den Mietvertrag erst vom Amt absegnen lassen und dann unterschreiben. Andersherum wird das nix.
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Es ist aber so. Wenn ihr heiratet, bist du mit den Kindern bei deinem Freund familienversichert und hast keine Probleme mehr. Ansonsten musst du dir eine eigene Wohnung nehmen. Denke aber daran, dass dir dein Freund trotzdem zu Unterhalt verpflichtet ist, da du ja wohl offensichtlich sein Kind bekommst.
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Ihr müsst euch mit dem Arbeitgeber zusammensetzen und dann gemeinsam den Aufhebungsvertrag aufsetzen.
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Ich kenne das andersherum. Nicht ihr müsst einen Aufhebungsvertrag aufsetzen, sondern der Arbeitgeber.
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Also wenn du nur eine Stunde am Tag arbeitest, wirst du garantiert nach Stundenlohn bezahlt und nicht nach Arbeitstagen, d. h. ein freier Tag würde dir nicht bezahlt werden. Aber da du ja sowieso schon meinst, dass du mit einer Stunde Arbeit am Tag ausgenutzt wirst, hat sich das Thema wohl erledigt. Kein Wunder dass die Staatskassen leer sind bei solchen Denkweisen. Da wundern sich die Hartz IV-Leute, dass sie als arbeitsscheu verschrien sind.
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Was heißt der Vater der Kinder wird nicht zahlen. Dann musst du ihn verklagen. Schon im Interesse der Kinder. Das Gehalt von deinem Partner wird natürlich angerechnet und Schulden interessieren das Amt nicht. Es sei denn, dein Partner muss für eigene Kinder Unterhalt zahlen. Der hat Vorrang. Wenn dein Partner nicht möchte, dass sein Gehalt angerechnet wird, dann muss er wirklich wieder ausziehen.
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Da gibt es wohl nur eins. Dass du das Abitur in Abenschule absolvierst und tagsüber arbeitest. Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen Job. Warum sollte dir Vater Staat jetzt das Abitur bezahlen? Meine Tochter hat ihr Fachabi (ich weiß, ist mit dem Abitur nicht zu vergleichen) auch neben der Ausbildung in Abendschule gemacht.
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Du hast deine Ausbildung abgebrochen und bist noch keine 25 Jahre alt. Deine Eltern bzw. deine Mutter ist dir unterhaltsverpflichtet. Einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hast du nicht. Wenn deine Mutter meint, dass ihr zu 7 in einer 4 Zimmer-Wohnung wohnen könnt, dann ist das so. Meine Schwester hat zu 6 in einer 3-Zimmer-Wohnung gewohnt. Da haben sich 2 Mädchen und 2 Jungen ein Zimmer geteilt. Stell dir vor, aus denen ist sogar was Vernünftiges geworden. Die haben alle eine Ausbildung und Arbeit. Meine Schwester und mein Schwager konnten sich nichts größeres leisten und vom Staat wollten sie auch nichts. Also hier gleich zu fragen, ob dir der Staat eine eigene Wohnung finanziert, finde ich krass. Wenn du dir mit Bafög und Kindergeld was leisten kannst, dann kannst du dir selbstverständlich eine Wohnung nehmen. Nur Hartz IV-Leistungen bekommst du keine. Übrigens kannst du dir neben deiner schulischen Ausbildung gut einen 400 Euro-Job suchen. Das hat meine Tochter auch gemacht.
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Wenn ihr zu zweit eine WG habt und du allein 374,00 Euro Warmmiete vom Amt bekommst, dann muss die Wohnung ja 748,00 Euro warm kosten. Das ist für eine 72 qm ziemlich teuer. Ich vermute mal, dass dir das Amt deswegen nicht mehr die hohe Warmmiete bezahlen will. Ihr könnt euch doch zu zweit eine günstigere Wohnung suchen.
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Was meinst du mit Zahlungsverpflichtungen aus der Vergangenheit? Schulden interessieren das Jobcenter überhaupt nicht.
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Was ist mit deiner Frau? Wovon leben sie und dein Sohn?
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Also, wenn man nur etwas über eine Std. täglich arbeitet, kann man das auch jeden Tag der Woche tun. Mit dem Schwerbehindertenausweis kenne ich mich nicht aus. Wieviel Prozent hast du denn?
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Endlich mal einer, der erst überlegt und dann handelt. Du machst es genau richtig! Ich wünsche dir und deiner Freundin ganz viel Glück.
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Wie das mit Kindergeld aussieht, wenn sie nicht zur Schule geht und die Ausbildung abbricht, weiß ich nicht. Du könntest es mit Wohngeld versuchen. Ansonsten wüsste ich nichts, außer dass dir ihre Mutter Unterhalt zahlt, weil sie nämlich unterhaltspflichtig ist. Auch wenn deine Freundin jetzt ihre zweite Ausbildung abbrechen muss. Sie tut es ja nicht, weil sie keinen Bock hat, sondern weil sie krank ist. Hartz IV-Leistungen bekommt ihr keine, weil du zuviel verdienst.
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Die Dame wohnt in einer eigenen Wohnung und macht jetzt eine ganz normale betriebliche Ausbildung, da glaube ich nicht, dass sie Kindergeld bekommt.
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Nein, dass Amt muss das natürlich nicht bezahlen. Und was heißt überhaupt: "Ich will kein Klappergebiss, das würde auch kein Steuerzahler machen. Ich gehe seit 30 Jahren arbeiten, trotzdem hätte ich keine 7000 Euro für meine Zähne. Du willst ja nicht mal arbeiten gehen, wie du schreibst. Aber teure Zähne, die soll dir der Steuerzahler finanzieren.
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Komisch meine Schwester hatte 4 Kinder, ihr Mann ging auch arbeiten und sie hat es auch allein geschafft. Ich bin nicht weltfremd und schon gar nicht neidisch.
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Ich mag Kinder sogar sehr gern. Trotzdem sehe ich nicht ein, dass der Steuerzahler jetzt für die Mutti zahlen muss. Wenn sie ihre Mutti herholen möchte, kann sie das ja gerne tun, entweder muss sie dafür selbst aufkommen oder aber die Mutti geht arbeiten. Ich bin nicht neidisch. Aber hier wird immer gleich um Hilfe geschrien, ohne sich vielleicht mal darüber Gedanken zu machen, wo das Geld dafür herkommt.
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Prima, da wird ein Kind in die Welt gesetzt, die Mutti hergeholt, weil man ja bei einem Kind Hilfe braucht. Dann darf der Steuerzahler für die Mutti auch noch zahlen. Das kann ja wohl nicht sein. Man muss sich vorher überlegen, ob man allein mit einem Kind zurecht kommt.