Deine Eltern sind dir zwar unterhaltsverpflichtet (allerdings nur bis du deine 1. Ausbildung abgeschlossen hast). Die Form des Unterhalts kann von deinen Eltern frei gewählt werden. D. h. auch Kost und Logis sind Unterhalt. Da du bei deinem Vater wohnst, reicht das ja wohl. Im Übrigen geht es auch nicht danach, was deinen Ansprüchen genügt (allein dieser Satz spricht schon Bände), sondern danach was sich deine Eltern leisten können und wollen.
Beiträge von Birgit63
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Wenn sie für November Geld bekommt und sie am 30.11. ihr Gehalt bekommt, muss sie das Hartz IV-Geld zurückzahlen. Das nennt sich Zuflussprinzip. Bekommt sie ihr Gehalt für November z. B. erst am 1. Dezember, dann darf sie das Hartz IV-Geld behalten.
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Als ich damals während meiner Ausbildung zu meinem Freund gezogen bin (der schon voll im Berufsleben stand und richtig verdient hat), gab es überhaupt keine Diskussionen, dass mein Freund mehr zahlt, als ich. Aber es gab damals auch kein BAB und Hartz IV. Da war sowas noch selbstverständlich. Man hat sich geliebt und wenn man dann, wie ich, meint, man muss Tag und Nacht zusammen sein und deshalb von zu Hause ausgezogen ist, war es überhaupt keine Frage, dass das Geld in einen Topf geschmissen wurde und davon das gemeinsame Leben bestritten wurde. Wir beide sind inzwischen viele Jahre verheiratet, das Blatt hat sich gewendet. Mein Mann verdient durch seine berufliche Neuorientierung weniger als ich und wir schmeißen immer noch das Geld zusammen und leben davon.
Heute möchten die jungen Leute zusammen wohnen, aber zusätzlich noch Geld vom Staat bekommen, damit der Partner ja keinen Cent von seinem Geld abgeben muss. -
Vielleicht hättest du das klären sollen, bevor du ausgezogen bist. Ist die Schule an dem Wohnort, wo du vorher gewohnt hast? Warum ist der Bafögantrag abgelehnt worden? Ist die Berufsfachschule nicht befögfähig? Tja dann hast du wohl schlechte Karten. Während des Schulbesuchs bekommst du kein Hartz IV. Außerdem ist es wirklich so, dass deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Das kann auch in der Form geschehen, dass dir deine Mutter Kost und Logis bietet. Wenn du dann noch einen 400 Eurojob annimmst, müsstest du gut über die Runden kommen, denn Kindergeld bekommst du ja auch noch. Tankstellen, MCes-Läden, Supermärkte bieten alle 400 Eurojobs mit total schülerfreundlichen Arbeitszeiten an. Dort kann man nämlich gut in den Abendstunden oder am Wochenende arbeiten. Das können auch Schüler machen. Also beweg deinen Hintern und versuche das so schnell wie möglich zu regeln. Wenn du meinst, dass das Bafög zu Unrecht abgelehnt wurde, musst du Widerspruch einlegen.
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Strom müsst ihr aus eurem Regelsatz bezahlen. Da gibt es nichts extra.
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Außerdem wird der Freund mit Sicherheit Probleme bekommen, wenn er hier seinen Job kündigt.
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Also abnehmen tu ich dir das auch nicht. Wenn man sich trennt, dann trennt man sich richtig. Es spricht ja nichts dagegen, dass er zu Besuch kommt. Aber übernachten, das finde ich schon recht seltsam. Ich habe hier das Gefühl, dass ihr euch nur scheinbar getrennt habt, damit du mehr Geld vom Staat bekommst. Du hast ja sehr betont, dass du nur ein bisschen Geld bekommst, da dein Freund verdient und das ein Streitthema bei euch ist. Dein Freund hat sich eine kleine Wohnung genommen und meint, er sei dann nur seinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig. Ist er aber nicht. Er muss auch für dich Unterhalt zahlen. Dieser ist vorranig vor Sozialleistungen.
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Wenn dein Vater dich rausgeschmissen hat, steht dir Hartz IV zu. Dein Gehalt wird aber darauf angerechnet. Du musst zum Jobcenter gehen und dort einen Antrag stellen. Auch eine Wohnung musst du dir von dort genehmigen lassen. Also mach dich am besten heute noch auf den Weg.
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Ich finde dich dreist. Meine Tochter hat bereits während der Realschulzeit nebenbei gearbeitet und du fragst gleich nach Leistungen. Meiner Meinung nach verdienen deine Eltern genug, um keine Leistungen (außer vielleicht Wohngeld) in Anspruch nehmen zu können. Also sieh zu, dass du dir einen Nebenjob suchst (am Wochenende Tankstelle, Supermarkt etc.). Jetzt komm nicht damit, dass du ja lernen musst, das musste meine Tochter auch. Wenn du Ansprüche hast, musst du selbst dafür aufkommen.
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Ich war am Freitag aus Interesse mal in so einem Sozialkaufhaus und war angenehm überrascht. Die hatten wirklich gut erhaltene Möbel zu wirklich günstigen Preisen Auch Geschirr gab es dort supergünstig. Die hatten sogar mein Geschirr von "Thomas". Also wenn man wirklich wenig Geld zur Verfügung hat, ist man dort gut bedient.
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Aushänge im Supermarkt. Freunde, Bekannte, Verwandte. Das haben schon Generationen vor euch hinbekommen. Ihr habt zu Hause bestimmt auch einen Kleiderschrank und ein Bett besessen. Die Waschmaschine muss man sich halt zusammensparen oder es gibt auch Elektrohändler, die gebrauchte Maschinen verkaufen. Ansonsten gibt es als Übergang Waschsalons oder die Waschmaschine bei den Eltern. In den Zeitungen gibt es auch eine Rubrik, die heißt "zu verschenken". Vielleicht ist da ja auch was für euch dabei. Möglichkeiten gibt es jedenfalls genug.
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Wenn deine Mutter der Meinung ist, dass ALG 1 viel zu viel Papierkram ist, dann kann sie dich ja finanziell unterstützen. Wenn man staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will, muss man auch den Papierkram in Kauf nehmen. Die Tauben fliegen einem nicht gebraten in den Mund. Hartz IV ist auch mit einem Haufen Papierkram verbunden. Ohne Antrag gibt es nirgendwo was.
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Da das Kindergeld kalenderjährlich errechnet wird, kannst du im Januar erneut einen Antrag auf Kindergeld stellen. Ich gehe mal davon aus, dass du im Kalenderjahr in der Ausbildung keine 8.004 Euro verdienen wirst.
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Dein Kind, was mit der Ausbildung anfängt, muss seinen Mietanteil decken, d. h. die Miete bekommt ihr nur noch zu 4/5 vom Amt. Das letzte fünftel muss dein Sohn von seinen Ausbildungskosten bezahlen. Auch bekommt er kein Geld für Verpflegung und Hygieneartikel. Diese sind ebenfalls von dem Auszubildenden zu zahlen.
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Und ich denke, hier wurde dir auch oft genug erläutert, dass du das selbst finanzieren musst.
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Weil du auf deine Firma keinen Bock mehr hast, soll die Allgemeinheit (Staat) zahlen. Das kann ja wohl nicht dein ernst sein. Du hast einen Job. Aber wohl keinen Bock zu arbeiten. Klasse bei Schule hat man ja auch jede Menge Ferien. Wenn deine Eltern dir das finanzieren wollen bitte.
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Wenn du den Lohn im September bekommst, dann nicht. Solltest du ihn aber z. B. am 01.10. ausgezahlt bekommen, dann wird er dir auf den Oktober angerechnet (Zuflussprinzip).
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Du kannst dein Fachabitur in Abenschule machen. Hat meine Tochter auch gemacht. Das funktioniert. Lernen musste sie halt am Wochenende. Sie war sogar noch in der Ausbildung und musste für Berufschule und Fachabi lernen.
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Man darf soviel verdienen, wie möglich. Weil dann die Leistungen, die man vom Amt benötigt, geringer werden.