Beiträge von Birgit63

    Ich denke schon, dass dir ein Attest helfen kann. Einfach so kündigen kannst du natürlich nicht. Dann bekommst du Sanktionen. Wenn die Krankenkasse dich zum MDK schickt, ist das doch auch OK. Der wird dann feststellen, dass du diese Arbeit nicht machen darfst.
    Noch eine kleine Anmerkung. Bitte benutzt die Großschreibtaste. Dein Text liest sich sehr schwer.

    Die Quadratmeterzahl sagt nicht immer was über die Wohnungsgröße aus. Es kommt auch auf die Aufteilung an. Natürlich sind 76 qm für 5 Personen etwas eng. Es ist ja auch nur eine 2,5 Zimmer-Wohnung. Ein Recht auf 105 qm hast du aber nicht. Wenn es eine gut geschnittene 4-Zimmer-Wohnung mit 85 qm zu einem angemessenen Preis gibt, ist das auch OK. Ausschlaggebend ist letztlich immer der Preis. Der muss stimmen.

    Du kannst nur mit Genehmigung deines Vaters ausziehen. Unterhalt von deinem Vater beinhaltet auch Kost und Logis, damit ist nicht nur Geld gemeint. Wenn du zu Hause Probleme hast und deshalb ausziehen willst, musst du zum Jugendamt gehen. Einfach so ausziehen und meinen, dass dein Vater ja Unterhalt zahlen muss, geht auch nicht. Probleme mit den Eltern gibt es in deinem Alter überall. Allein das reicht aber nicht aus, um eine Genehmigung zum Auszug zu bekommen.

    Du sagst, dass 50 Euro aus eigener Tasche zahlen. Das mag ja richtig sein. Das Amt übernimmt aber dann auch nicht die Nachzahlung der Nebenkosten, wenn es dazu kommen sollte. Deshalb überlegt euch das gut.

    Wovon lebt ihr denn jetzt? Für dich gibt es nix. Du musst sehen, wie du dein Studium finanziert bekommst. Für deine Familie käme Hartz IV in Betracht. Sollte deine Frau allerdings dort, wo sie jetzt wohnt, arbeiten, kann sie nicht einfach ihre Arbeit aufgeben, zu dir ziehen und Hartz IV beziehen. Dann muss sie sich erst einen Job suchen.

    Ja, du wirst wohl umziehen müssen. Es sei denn, du kannst die Differenz bezahlen. Allerdings bedenke dabei auch, dass dann auch keine Nachzahlungen der Nebenkosten übernommen werden. Der Umzug würde dich nichts kosten, weil das Amt ja möchte, dass du umziehst. Und dass die Möbel dann nicht mehr passen, habe ich auch noch nicht gehört (außer bei Einbaumöbeln). Man kann die Möbel anders hinstellen.

    Dein Freund und Vater deines 2. Kindes ist dir und seinem eigenen Kind zu Unterhalt verpflichtet. Ich verstehe nicht, wieso das Jobcenter das nicht berücksichtigt. Finde ich sehr merkwürdig. Der Unterhalt für dich und sein leibliches Kind wären natürlich höher als 70 oder 80 Euro, die er mal zahlt, wenn er mal bei euch ist.

    Klar muss dein Mann für dich und den Sohn Unterhalt zahlen. Bei 3000 Euro ist das ja wohl drin. Wenn 300,00 davon abgehen, bleiben immer noch 2.700,00 Euro. Ihr müsst euch auch eine kleinere und vor allen Dingen billigere Wohnung suchen. Aber wie das alles funktioniert, wird dir morgen dein Anwalt sagen. Der weiß es ganz genau. Du bekommst auch Trennungsunterhalt. Es kann aber von dir verlangt werden, dass du wieder arbeiten gehst, da euer Sohn ja schon immerhin 7 Jahre alt ist.

    Als Schüler einer Fachoberschule bekommst du kein Hartz IV. Du könntest evtl. einen Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten erhalten. Allerdings nur, wenn du Bafög bekommst. Wie sieht es denn mit deinen Eltern aus? Du weißt schon, dass sie dir gegenüber unterhaltspflichtig sind? Auch steht dir das Kindergeld zu, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.
    Auch über nebenbei arbeiten gehen, kannst du mal nachdenken. Das machen ganz viele junge Leute. Die Tankstellen, Supermärkte und auch MC...es-Läden suchen immer 400 Eurokräfte.

    Natürlich macht sich das bei der gesamten Familie bemerkbar. Wenn der komplette Regelsatz wegfällt, müssen die Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Kleidung von Frau und Kind mitgetragen werden. Wenn dann noch der Mietanteil wegfällt, sehe ich ganz schwarz, weil soviel ja wohl nicht aufgefangen werden kann. Es laufen Mietschulden auf und es droht Obdachlosigkeit.
    Wenn der Vater es darauf anlegt, dann wäre die Frau besser dran, sich von ihm zu trennen und das Kind alleine großzuziehen. Denn der Vater scheint ziemlich arbeitsscheu zu sein und möchte daran wohl auch nichts ändern.

    Die Handwerkskammer hilft auch bei der Suche nach einem Betrieb, in dem dein Freund seine Ausbildung noch beenden kann. Es wäre doch schade, wenn er kurz vor der Gesellenprüfung das Handtuch schmeißt. Sei mir nicht böse, aber kann es sein, dass das für deinen Freund sogar ein Grund ist, seine Ausbildung nicht beenden zu müssen? Habe so den Eindruck, weil du schreibst, dass er eine andere Ausbildung machen möchte. Das kann er ja gerne tun. Aber im Lebenslauf liest es sich besser, wenn er dort seinen Bäckergesellen stehen hat. Wenn da nur steht. Ausbildung ohne Abschluss macht sich das nicht so gut.

    Teenager mit 16 haben meistens Streit mit den Eltern und auch der Spruch: "Wenn du 18 bist, schmeiß ich dich raus" kennt fast jeder. Wenn der Staat dann jedem Teenager eine eigene Wohnung finanzieren würde, wären die Staatskassen leer. Also, wenn es wirklich so schlimm steht, müsst ihr euch an das Jugendamt wenden. Im Übrigen sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Der kann allerdings und das ist auch meistens so (zumindest bis man volljährig ist) in Form von Kost und Logis geleistet werden. Vielleicht solltest du mal ein bisschen mehr Infos rüberschicken. Kinder haben nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und meistens entsteht daraus der Streit. Die Kinder fordern vieles ein und möchten dafür aber nix leisten.

    Wenn er Hartz IV bekommt, dann steht ihm eine Wohnung zu und Erstausstattung. Wie teuer die Wohnung sein darf, erfährt er beim Jobcenter. Am besten geht er gleich morgen dorthin und lässt sich genau beraten. Außerdem muss seine Mutter wohl auch dorthin, da sie ja wohl auch eine neue Wohnung braucht.