Ihr könntet aber, wie so viele Ottonormalverdiener auch, die sich keine größere Wohnung leisten können, euer Schlafzimmer zur Verfügung stellen. D. h. ihr schlaft im Wohnzimmer, wenn ihr nicht mit eurem Baby in einem Zimmer schlafen wollt. Außerdem wo steht geschrieben, dass Geschwister (auch wenn wie in diesem Fall) sich nicht ein Zimmer teilen können? Dann müsst ihr eben auf euer Schlafzimmer verzichten.
Beiträge von Birgit63
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Moment mal, wenn das deine Erstausbildung ist, sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig. Hier ist nirgends zu lesen, ob deine Eltern auch Hartz IV beziehen oder ob sie berufstätig sind.
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Noch beziehst du ja gar kein Hartz IV, da du ja dein normales Azubigehalt und BAB und Kindergeld bekommst. Das ist ja schon mehr. als du Hartz IV bekommen würdest. Daher bekommst du auch keinen Schangerenmehrbedarf. Du befindest dich ja momentan in einem Beschäftigungsverhältnis.
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Ihr könnt euch auch ein Häuschen suchen mit Swimmingpool, bezahlt alles das Jobcenter. Sag mal, gehts euch noch gut? Wir gehen jeden Tag malochen und können uns gerade mal eine 75 qm Wohnung leisten und du meinst, der Staat finanziert euch eine 90 qm Luxusbude für 900 Euro. Dafür braucht ihr beide dann auch nix weiter tun, als in den Tag hinein zu leben. Auf welchem Mond lebt ihr denn? Eine Frechheit ist das.
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Aber dann ist es auch vorbei, mit dem Warten auf den Job in deiner Fachrichtung. Bei Hartz IV musst du jeden zumutbaren Job annehmen, d. h. auch in branchenfremden Berufen.
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Geht dein Sohn noch zur Schule oder ist er in einer Ausbildung? Wenn er in einer Ausbildung ist, wird sein Azubigehalt beim Unterhalt mit angerechnet, d. h. dein Ex-Mann muss weniger zahlen.
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Was meinst du mit Unterhalt? Ich kenne nur Unterhaltsvorschussleistungen. Die bekommt man allerdings nur längstens für 6 Jahre und bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Wenn du den Mindestsatz Hartz IV Leistungen meinst, dann fällt der natürlich weg, wenn du Schülerbafög bekommst. Weil du dann nicht mehr Hartz IV-berechtigt bist. Auch bekommst du ja dein Kindergeld noch dazu. Das sind ja dann schon 400,00 Euro. Wenn dir das nicht reicht, kannst du ja noch einen Nebenjob annehmen.
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Gruni, du hast mich falsch verstanden. Natürlich darf die Wohnung nicht mehr kosten. Ich wollte bloß darauf hinweisen, dass die Wohnung ja nicht zwingend 70 bis 80 qm groß sein muss, sondern sie durchaus auch kleiner bei 3 Personen sein kann und dafür aber angemessen im Preis. Die Hartz IV Empfänger gehen immer von der größten Quadratmeterzahl aus und wundern sich dann, dass sie dafür keine in der Miete angemessene Wohnung bekommen. Wer sich selbst finanziert, nimmt auch bei 3 Personen eine 60 Quadratmeterwohnung, da er eine größere vom eigenen Geld nicht bezahlen könnte.
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Welches Kind möchte nicht mit 19 Jahren ausziehen. Das wollen sie alle. Das können sie auch, wenn sie es aus eigenen Mitteln finanzieren können. Ansonsten müssen sie zu Hause wohnen bleiben bis sie 25 Jahre alt sind. Vielleicht sollte deine Tochter erstmal eine Ausbildung machen. Während der Ausbildung könnte sie sogar BAB beantragen und zusammen mit Azubigehalt, BAB und Kindergeld wäre vielleicht sogar eine kleine Wohnung drin.
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Wieso muss die Wohnung unbedingt 70 - 80 qm groß sein. Wobei bei 3 Personen max. 75 qm als angemessen gelten. Sie kann doch auch 65 qm groß sein und dafür gut geschnitten und mit einer angemessenen Miete. Klaro kannst du draufzahlen, bloß dann werden keine Nachzahlungen der Nebenkosten mehr übernommen, keine Umzugskosten und auch keine Kaution gezahlt.
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Was macht denn dein Mann beruflich? Wenn er auch Hartz IV bezieht und nicht arbeiten geht, kann er sich um das Kind kümmern. Auch wenn ihr nicht mehr zusammen lebt, ist und bleibt es sein Kind. Vater Staat muss euch nicht beide voll ernähren. Sollte dein Mann arbeiten, sieht die Sache anders aus. Der Job muss mit der Betreuung des Kindes vereinbar sein. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du nicht arbeiten. Allerdings würde ich erstmal direkt ins Jobcenter gehen und sowas auf keinen Fall am Telefon klären.
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Also wie schon beschrieben. Dir steht Trennungsunterhalt zu und den Kindern Unterhalt. Am besten suchst du dir einen Anwalt, der dich berät. Auch ist dir zuzumuten, Vollzeit arbeiten zu gehen.
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Ich denke, das ist so.
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Also als erstes zum Jobcenter gehen. Wie alt ist denn das Kind. Dem Kind ist er unterhaltspflichtig. Wenn du nicht arbeiten gehen kannst, weil das Kind zu klein ist, ist er dir auch zu Unterhalt verpflichtet. Aber diese Auskunft wird dir auch das Jobcenter geben. Die sagen dir dann auch, welche Miete angemessen ist.
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Du kannst noch BAB beantragen. Das war es aber auch schon. Es wird aber geprüft, ob deine Eltern unterhaltspflichtig sind.
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Ne, nach Besuch sieht es nun wirklich nicht aus, weil du im letzten Satz geschrieben hast, "seine für 430 Euro ungenutzte Wohnung". Also wohnt er quasi bei dir und zahlt für seine Wohnung Miete. Dann ist es nämlich wirklich so, dass er ungenehmigt bei dir wohnt. Das kann eine Menge Ärger geben. Erstmal mit dem Sozialamt und auch mit dem Vermieter, denn die Nebenkosten sind bei dir wohl nur für eine Person berechnet, wobei ja noch eine zweite dort "wohnt". Wenn die Nachbarn das spitz kriegen, werden sie sich beschweren und das mit Recht. Ich möchte auch nicht die Nebenkosten für fremde Personen mitzahlen müssen.
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Hallo, was du bekommen hast, ist doch genug. Dein Zimmer ist ja fast eingerichtet. Geld für die Erstausstattung bedeutet "für das Nötigste" und nicht für eine Luxuseinrichtung. Man kann günstig Bettwäsche (5,00 Euro) im Dänischen Bettenlager kaufen. Außerdem kann dir zugemutet werden, deine Sachen in einem Sozialkaufhaus zu kaufen und dort bekommst du für das Geld schon eine ganze Menge.
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Die Symptome, die du schilderst, haben ca. 70 % aller, die eine Ausbildung begonnen haben. Das legt sich meistens nach dem 1. Ausbildungsjahr. Ich höre oft im Bekanntenkreis, dass die Schule ja doch viel schöner war und dass die Ausbildung nicht das ist, was man sich vorgestellt hat. Ja eine Ausbildung ist eine große Umstellung nach 10 Schuljahren. Man hat keine Ferien mehr. Man muss den ganzen Tag arbeiten, ist abends kaputt, kann nicht mehr so häufig weg gehen oder sich mit Freunden treffen. Das ist aber nun mal so und gehört zum Erwachsen werden. Wenn dir die Ausbildung ganz und gar nicht zusagt, suche dir eine neue. Meine Tochter hat ihre 1. Ausbildung nach 2 Jahren abgebrochen, aber erst nachdem sie einen neuen Ausbildungsplatz hatte. Sie hat dann ausbildungsbegleitend ihre Fachhochschulreife am Abend gemacht. D. h. sie ist an 3 Abenden und jeden 2. Samstag neben der Ausbildung zur Schule gegangen. Das ganze ging ein Jahr. Jetzt könnte sie theoretisch studieren. Allerdings macht ihr ihr Beruf (sie hat inzwischen ausgelernt und wurde übernommen) sehr viel Spaß, so dass sie im Moment keine Lust zum Studieren verspürt. Träume muss man sich leisten können. Wenn das nicht funktioniert, müssen es Träume bleiben. Die Schulden deiner Eltern interessieren beim Unterhalt überhaupt nicht und wenn du wieder zur Schule gehst, dann bekommst du kein Hartz IV, sondern könntest Schüler-Bafög beantragen. Allerdings ist das abhängig vom Einkommen deiner Eltern.
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Ich bin der Meinung, dass die Eltern generell nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind, weil von den Kindern verlangt werden kann, dass sie ihre Ausbildung zügig durchführen. Das ist hier nicht der Fall. Eine Zeitlang gar nichts gemacht, nur rumgegammelt, Abendgymnasium abgebrochen.
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Du hast einen Job. Also sollte dir der Arbeitgeber eine Verlängerung des Arbeitsvertrages anbieten und du ablehnst, ist dir die Sperre von 3 Monaten sicher. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass du sofort einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung von der Agentur für Arbeit bekommst. Hast du dir das schriftlich von der Beraterin gegen lassen? Wenn du dann nämlich wirklich den Job los bist, landest du höchstwahrscheinlich bei einem anderen Berater und der wird dir erst mal nahe legen, sich möglichst schnell wieder einen Job zu suchen.