Die wenigsten Menschen kennen ihren IQ. Ich habe im Bekanntenkreis jemanden, der einen hohen IQ besitzt. Der lebt damit ganz normal, hat seine Ausbildung gemacht, studiert jetzt und hat ansonsten keinerlei Probleme. Er erwähnt seinen IQ aber auch nicht. Er geht einfach seinen Weg. Ich glaube auch nicht, dass man bei der Arbeitssuche seinen IQ angeben muss oder dass das für das Jobcenter relevant ist. Meistens spielt der IQ in der Schulzeit (Störungen im Unterricht, da unterfordert) eine große Rolle. Im späteren Berufsleben denke ich, dass sich das gegeben hat. Bei Hartz IV ist das sowieso egal. Dort sind alle Menschen gleich. Da spielt auch der Beruf keine Rolle. Man muss jeden Job annehmen, um aus der Bedürftigkeit wieder herauszukommen.
Beiträge von Birgit63
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Dein Mann ist dir und den Kindern aber zu Unterhalt verpflichtet. Es kann nicht sein, dass du darauf verzichten willst, weil du Angst hast, dass er sich was antut. So wird es auch das Jobcenter sehen. Vorrang ist der Unterhalt vom Ehemann, wenn er den nicht leisten kann, musst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Wenn das Geld dann immer noch nicht angemessen ist, kannst du beim Jobcenter Hartz IV beantragen. Wie das mit den 100 qm für 500 Euro kalt aussieht für 3 Personen, vermag ich nicht zu sagen. Denke aber, dass das zu teuer ist und du, solltest du länger als 6 Monate vom Jobcenter abhängig sein, dir was kleineres und günstigeres suchen musst.
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Dein Opa unterhält dich doch. Du wohnst dort, bekommst Essen und Kleidung und Taschengeld. Wenn dir das Taschengeld zu wenig ist, kannst du dir einen Job suchen. In welcher Form dir dein Opa den Unterhalt zahlt, bleibt ihm überlassen. Er tut das mit Unterkunft und Logis und Taschengeld.
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Die Freundin muss BAB beantragen, es wird aber geprüft, ob die Eltern unterhaltspflichtig und -fähig sind. Wenn sie unterhaltspflichtig und -fähig sind, müssen sie Unterhalt zahlen. Ansonsten bekommt die Freundin BAB, Kindergeld und Azubigehalt. Davon muss sie ihren Lebensunterhalt plus Miete bestreiten. Wenn das Geld dann nicht reicht, müsst sie sich eine günstigere Wohnung suchen.
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Man hätte die Lücke zwischen Ausbildung und Abendgymnasium auch mit einem 400 Eurojob schließen können, den man dann bei dem Besuch des Abendgymnasiums beibehalten hätte.
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Ich weiß, dass ich jetzt wieder Ärger bekomme. Trotzdem: Ich kann es nicht verstehen. Da lebt man einige Jahre schön zusammen, hat genügend Geld und alles ist Friede, Freude, Eierkuchen. Dann wird einer von beiden arbeitslos, findet keinen neuen Job und möchte nun, dass der Staat für einen aufkommt. Weil nun plötzlich die Liebe doch nicht so groß ist, dass der Partner eine Zeitlang für einen aufkommen muss oder möchte. Dann braucht man sich nicht zu wundern, dass nicht mehr geheiratet wird. Denn in einer Ehe ist das das Normalste der Welt, dass die Partner gegenseitig für den Lebensunterhalt aufkommen. Das mit dem Probejahr finde ich in Ordnung, weil es auch bei zwei Menschen, die arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen so ist, dass man erstmal sehen muss, ob man zusammenpasst und daher meistens finanziell getrennt wirtschaftet. Oftmals wirtschaften sogar Ehepartner getrennt. Trotzdem müssen sie bei Hartz IV füreinander aufkommen.
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Darf ich mal fragen, was du unter schlechter Bezahlung verstehst? Ich will dich nicht gleich verurteilen, von wegen die Ansprüche sind zu hoch. Bloß damit man dich besser verstehen kann. Denn wer heutzutage einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, der sollte sich gut überlegen, diesen für ein Studium zu kündigen, nach dem man hinterher evtl. arbeitslos ist.
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Lt. Bafögamt scheint die Privatschule nicht bafögfähig zu sein. Außerdem ist es nicht so, dass man mit einem sogenannten Fachabi schneller eine Ausbildung bekommt. Mit einem Fachabi kann man an einer Fachhochschule studieren. Berufsqualifizierend ist so ein Fachabi daher nicht. Da hat das Bafögamt recht. Hartz IV bekommt man nicht, wenn man eine Schule besucht. Dafür gibt es ja Bafög. Nur weil das Bafögamt nicht zahlt, kann man Hartz IV beantragen. Das funktioniert nicht. Da gibt es nichts, was dem dem Amt an den "Kopf" schmeißen kannst. Was willst du denn mit dem Fachabi machen? Du schreibst, dass der berufsqualifizierend ist. Du bist doch anscheinend von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen worden. Warum bleibst du nicht dort?
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Warum sollte der Bafög-Antrag abgelehnt werden? Haben die Eltern von deinem Freund zu viel Einkommen? Wenn ja, sind sie deinem Freund gegenüber unterhaltspflichtig. Bei dir liegt der Fall evtl anders. Du hast ja bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind deine Eltern aus der Unterhaltspflicht raus. Daher denke ich, dass du Bafög bekommst. Sollte die Schule allerdings nicht bafögfähig sein, dann musst du dir eine andere Schule suchen oder soviel nebenher arbeiten, dass du dich allein unterhalten kannst. Von Hartz IV seid ihr beide beim Schulbesuch ausgeschlossen.
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Du schreibst, dein Sohn hat Ausgaben (Auto, Versicherung). Siehst du, darin liegt der Unterschied. Meine Tochter ist heute 26, hat mit 18 den Führerschein gemacht und konnte sich bislang trotz Arbeit kein eigenes Auto leisten. Es geht auch ohne. Man kann nicht im Luxus (für mich gehört bei 18-jährigen ein Auto zum Luxus) leben und auf der anderen Seite, den Vater Staat um Hilfe bitten. Also wenn dein Sohn nichts abgeben kann, weil er sein Auto und die Versicherung finanzieren muss, dann musst du sehen, wo du dein Geld herbekommst.
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Klar gibt es auch bei den Zeitarbeitsfirmen schwarze Schafe. Ich kenne aber einige im Bekanntenkreis, die durch Zeitarbeitsfirmen feste Jobs bekommen haben, d. h. sie wurden vom Arbeitgeber, für den sie gearbeitet haben, übernommen. Auch war die Bezahlung bei allen nicht so schlecht, dass man von Ausnutzen sprechen konnte.
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Versuch es doch mal mit der Öffentlichkeit. Wende dich an die Presse an dem Ort, wo du gerne hinziehen möchtet. Vielleicht findet man duch die Presse einen netten Vermieter, der bereit ist, euch für Hartz IV-angemessene Kosten eine Wohnung zu vermieten. Wenn das mein Kind wäre, wäre mir jedes Mittel recht. Eine Mutter gibt ihr Kind niemals auf. Ich wünsche dir ganz viel Kraft!
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Du kannst nicht sagen, dass du nicht möchtest, dass dein Sohn was abgibt und andererseits nach dem Staat schreien. Unsere Tochter musste auch während ihrer Ausbildung Geld zu Hause abgeben. Das finde ich normal und auch gut. Die jungen Leute sollen ruhig wissen, dass das Leben nicht umsonst ist.
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Deine Freundin kann BAB beantragen. Allerdings sind ihre Eltern zu Unterhalt verpflichtet, sofern sie leistungsfähig sind (wird von der BAB-Stelle geprüft). Ansonsten bekommt sie ja wohl noch (wenn noch keine 25) Kindergeld. Du könntest Hartz IV beantragen. Ihr könnt euch dann eine Wohnung suchen. Die wird dir dann aber nur zur Hälfte bezahlt. Die andere Hälfte muss deine Freundin bezahlen. Gehe sofort zum Jobcenter, beantrage Hartz IV und lass dir sagen, wie groß und teuer die Wohnung sein darf. Wenn du noch im April gehst, bekommst du auch noch für April Hartz IV. Allerdings wird das Kindergeld voll angerechnet.
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Ich glaube nicht, dass das Jobcenter da mit macht. Ich denke, wenn die Bürgerarbeit einfach gekündigt wird, ohne in dem neuen Bundesland was Neues an Arbeit oder auch wieder Bürgerarbeit zu haben, dass es Sanktionen gibt.
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Deine Eltern bekommen die Miete nur anteilig, d. h. du fällst raus. Das sollte allerdings auch schon während deiner Ausbildung so gewesen sein. Das bedeutet, dass du deinen eigenen Mietanteil (bei 3 Personen im Haushalt 1/3) selbst tragen musst. Auch bekommen deine Eltern ja für dich keine Kosten zum Lebensunterhalt. Auch die musst du von deinem Verdienst selbst tragen. Wie das mit Telefon, Strom, Internet läuft, musst du mit deinen Eltern klären, das wird ja sowieso vom Regelsatz bezahlt.
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Natürlich kannst du einen eigenen Hartz IV Antrag stellen. Das Geld von deinem Sohn wird nicht mit angerechnet. Du solltest auch sehen, dass du eine eigene Wohnung bekommst. Zahlt dein Mann den Trennungsunterhalt freiwillig oder wurde er vom Gericht festgelegt? Ich frage nur, weil es ja auch sein kann, dass dir mehr Trennungsunterhalt zusteht.
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Natürlich kannst du dann sofort Hartz IV beantragen. Am besten sofort, nachdem du dich vom Studium abgemeldet hast. Man wird dich aber sicherlich nicht bis September in Ruhe lassen. Du musst dich trotzdem bewerben bzw. an Maßnahmen teilnehmen. Du könntest auch versuchen, einen 400 Eurojob zu finden. Wenn deine Wohnung von der Miete her angemessen ist, sollte es keine Probleme geben.
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Wenn du dir das mit Bafög und Kindergeld leisten kannst, kannst du das tun. Mehr Geld gibt es nicht. Du kannst natürlich auch noch einen Nebenjob annehmen. Bei einem Schulbesuch ist das ja möglich. Wenn dir das nicht reicht, musst du bei deinen Eltern wohnen bleiben. Im Übrigen sind Auto und Handy Luxusgüter. Die bezahlt dir natürlich niemand. Wenn das Geld dafür nicht reicht, musst du darauf verzichten.
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Ja und der junge Mann ist 26 und befindet sich in seiner Erstausbildung (Studium dauert halt länger als betriebliche Ausbildung). Daher bin ich der Meinung, dass seine Eltern, natürlich nur wenn sie leistungsfähig, d. h. selber Geld verdienen, unterhaltspflichtig sind.